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16-02-2020 | Energie + Nachhaltigkeit | Schwerpunkt | Article

Gebäudeenergiegesetz schreibt veraltete Standards fest

Author: Frank Urbansky

3:30 min reading time

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Das neue Gebäudeenergiegesetz sollte der große Wurf hin zu mehr Energieeffizienz sein. Doch es bleibt weit hinter dem zurück, was heute schon am Bau möglich ist und praktiziert wird.

2019 wurde nach langem Hin und Her das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. "Damit soll das Nebeneinander verschiedener Gesetze in diesem Bereich beendet werden. Das Gebäudeenergiegesetz wird dann die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen Sammelgesetz zusammenfassen", beschreiben die Springer-Vieweg-Autoren Stefan Harder und Ayse Durmaz in ihrem Buchkapitel Wohnungswirtschaft 2.0 – Transformation vom Vermieter zum integrierten dezentralen Versorger auf Seite 833 eine seiner Funktionen.

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2020 | OriginalPaper | Chapter

Wohnungswirtschaft 2.0 – Transformation vom Vermieter zum integrierten dezentralen Versorger

Im Zuge der Energiewende und der damit einhergehenden Dezentralisierung der Energiewirtschaft entstehen neue Geschäftsmodelle. Im Fokus stehen hierbei die sog. Prosumer, also Verbraucher, die gleichzeitig produzieren und verbrauchen. Eine …

So sehr die Vereinheitlichung der verschiedenen in den genannten Gesetzen festgelegten Standards zu begrüßen ist, so sehr ist es auch zu bedauern, dass letztlich veraltete Standards im GEG festgeschrieben werden. Denn mit denen lassen sich weder die Energieeffizienzziele der Bundesregierung im Gebäudebereich noch die Klimaziele bis 2030 erfüllen.

Nötige Vereinheitlichung

Zunächst jedoch: Die Vereinheitlichung war nötig, weil sich vor allem EnEV und EEWärmeG widersprachen. Denn die Verpflichtung zur Einbindung von erneuerbaren Energien im Neubau ist nicht automatisch die effizienteste Lösung, da erneuerbare Energieträger und deren Technologien nicht in jedem Anwendungsfall effizient sind. Im GEG wurde dieser Widerspruch beseitigt – und zwar zugunsten der Effizienz. Die Pflicht zur Einbindung erneuerbarer Energien hingegen wurde zurückgeschraubt.

Die Effizienzstandards orientieren sich an denen, die bisher in der EnEV von 2016 festgelegt waren. In Zukunft gilt für private Bauten der KfW-70-Standard, der, bezogen auf Quadratmeter und Jahr, einen Energieverbrauch von 70 Prozent im Vergleich zu einem fest definiertes Referenzhaus bestimmt. Das entspricht etwa 45 kWh je m2 und Jahr. Dieser Standard ist auch die Minimalforderung für eine Förderung durch öffentliche Mittel. Im öffentlichen Bereich gilt ab sofort der KfW-55-Standard. Er fordert etwa 35 kWh je m2 und Jahr.

Pro forma erfüllt die Bundesregierung damit die Forderung der Europäischen Union nach der Festlegung eines Niedrigstenergiestandards für Gebäude. Doch der KfW-70-Standard galt auch bisher schon – insbesondere die Wohnungswirtschaft freut sich über die vermeintliche Erleichterung. Doch ist dieser Standard auch mit höheren Energieverbräuchen verbunden. Vermieter interessierten diese jedoch selten, da sie die entsprechenden Kosten durchreichen oder die Abrechnung sogar direkt zwischen Energieversorgern und Mietern erfolgt.

Dabei wäre der KfW-55-Standard kaum mit Mehrkosten verbunden. Selbst der Passivhausstandard, der 15 kWh je Jahr und m2 vorschreibt und damit deutlich unter den genannten Standards liegt, verursacht in der Praxis selten mehr als drei bis vier Prozent höhere Baukosten gegenüber dem KfW-55-Standard.

Einbindung erneuerbarer Energien aufgeweicht

Auch die Einbindung erneuerbarer Energien wurde aufgeweicht. Das kann dazu führen, dass man im Zweifelsfall einen Neubau errichten kann, ohne erneuerbare Energien einzukoppeln. Das war bisher nicht möglich. Auch der Bundesregierung ist wohl klar, dass sich so die Klimaziele nicht erreichen lassen. Deswegen heißt es im GEG:
"Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit soll das Gesetz im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten dazu beitragen, die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sowie eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte zu erreichen, und eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen."
Die Wirtschaftlichkeit steht also im Vordergrund und nicht gleichberechtigt neben dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit, wie eigentlich im energiepolitischen Zieldreieck der Regierung vorgegeben.

"Die Energiewende im Gebäudesektor wird vom Gesetzgeber mit verschiedenen Verordnungen vorangetrieben. Auf der Europäischen Ebene ist dies die EU-Gebäuderichtlinie EPBD mit der Energieeinspar-Verordnung als nationale Umsetzung, die durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst werden soll. Hierbei sollen die europäischen Vorgaben der Definition des Niedrigstenergiegebäudes wie auch die Zusammenlegung der Energieeinspar-Verordnung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz erfolgen", erklärt Springer-Gabler-Autor Gunther Gamst im Buchkapitel Die Energiewende beginnt im Gebäude. Wie Unternehmen von grüner Gebäudetechnik profitieren auf Seite 120 noch einmal die eigentliche Intention zum GEG.

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