Im Juli vereitelte der Bund die Beteiligung eines ausländischen Investors am Stromnetzunternehmen 50Hertz. Anton Berger hinterfragt den Sinn derartiger Aktivitäten für die kritische Infrastruktur.
Springer Professional: Der Bund hat über die KfW bei 50Hertz sein Vorkaufsrecht ausgeübt, da nach dem Investitionskontrollrecht der Kauf nicht untersagt werden konnte. Wie würden Sie den Umfang und die Bedeutung geplanter ausländischer Direktinvestitionen in inländische Schlüsseltechnologie-Unternehmen beschreiben?
Anton Berger: Ja, unserer Regierung sind die in der jüngeren Vergangenheit zunehmenden Investitionen und Übernahmen insbesondere aus China aufgefallen – um nicht zu sagen ein Dorn im Auge. Herr Altmaier hat seiner eigenen Auskunft nach persönliche Schwierigkeiten mit dem Einstieg ausländischer Investoren in Betreiber unserer kritischen Infrastruktur. Ob das 20 Prozent-Engagement des größten chinesischen Stromnetzbetreibers SGCC tatsächlich Nachteile für 50Hertz gehabt hätte oder ob dies mit einem Know-how-Abfluss verbunden gewesen wäre, geht unserer Einschätzung nach jedoch eher in den Bereich der Spekulation. Dies gilt genauso für das Thema der Versorgungssicherheit für Bürger und Industrie. Ebenso sollte jedoch hinterfragt werden, welche Auswirkungen und welche Signalwirkung der "Einstieg" des Bundes bei 50Hertz hat. Tatsächlich zeigen besonders chinesische Investoren oftmals ein strategisch langfristiges Interesse an deutschen Unternehmen. Wachstum braucht Kapital und Vertrauen, auch besonders in Zeiten der Energiewende. Pauschale Vorbehalte greifen hier vermutlich zu kurz, auch wenn grundsätzlich und sinnvollerweise EU-weite Schutzmechanismen für bestimmte Schlüsseltechnologien und den Bereich der kritischen Infrastruktur entwickelt werden sollten.
Was ist aus dem Fall 50Hertz zu lernen?
Der Einschätzung unserer Regierung nach ist die Lektion klar: Unser Wirtschaftsminister plant bereits eine Verordnung, die es bestimmten Unternehmen bereits ab einem Anteil von 15 Prozent erschwert, einen Investor ins Boot zu holen. Zielführender könnten individualisierte Vorgaben für entsprechende Vorhaben sein, zum Beispiel Standortvorgaben, Know-how-Schranken, Arbeitsplatzgarantien, Kapitalstärkung et cetera. Es sollte klar definiert sein, was Investoren zu erwarten haben. Nur so ist man zukünftig besser auf solche Situationen vorbereitet.
Vor welchen Aufgaben stehen die Stromnetzbetreiber und ist der Ausbau der Stromtrassen der einzig gangbare Weg?
Je nach Netzebene sind die Betreiber mit völlig unterschiedlichen Aufgabenumfängen konfrontiert. Von der Digitalisierung über die Flexibilisierung bis hin zum Netzausbau. Dabei ist Letzteres – für alle Netzebenen gesprochen - nicht der einzig gangbare Weg. Vielmehr ist der tatsächliche Netzausbaubedarf vor dem Hintergrund der zunehmenden Dezentralisierung, Digitalisierung und Flexibilisierung von Erzeugungseinheiten und Speichern permanent zu überprüfen und anzupassen. Das ist zugegebenermaßen bei langfristigen Entwicklungszeiträumen kein einfaches Unterfangen – jedoch kann nur so frühzeitig Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden.
Nach wie vor profitieren energieintensive Industrien von Ausnahmeregelungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Welche Auswirkungen haben diese und der verzögerte Ausstieg aus der Braunkohleverstromung für den Ausbau der erneuerbaren Energien?
Grundsätzlich sind Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, durchaus sinnvoll – über Umfang und Art und Weise darf aber durchaus diskutiert werden. Klar ist, dass durch jegliche Ausnahmeregelungen die Belastung für alle anderen Abnehmer höher werden. Die Auswirkung ist letztlich in einem spürbaren Rückgang der Befürwortung der Energiewende festzustellen. Im Falle der Braunkohle ist der Effekt ähnlich, da durch die niedrigeren Börsenstrompreise aus konventionellen Kraftwerken die Vermarktungserlöse der regenerativen Erzeuger zurückgehen. Die Folge ist eine höhere EEG-Umlage für alle Endverbraucher. Der vermeintlich teuren Energiewende wird seitens der Politik dann letztlich mit niedrigeren Ausbauzielen begegnet.
Die Politik der EU-Kommission zielt auf einen ungehinderten Stromfluss erneuerbarer Energien in Europa. Der Bau von Nordlink wurde 2017 gestartet und soll ab 2020 Deutschland mit Norwegen strommäßig verbinden. Welchen Nutzen bringt die Trasse und inwieweit gehen die Interessen der beteiligten Länder zusammen?
Das ist grundsätzlich eine gute Entwicklung, es werden Flexibilitätspotentiale gehoben und Erzeugungskapazitäten aus Windenergie und Wasserkraft optimal kombiniert. Der länderübergreifende Energietransport kann einen positiven Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten so lange "sauberer Strom" transportiert wird. Bei Nordlink stellt sich diese Frage durchaus, da zwar einerseits überschüssiger Strom aus den norddeutschen Windparks nach Norwegen gelangt, andererseits aber auch die deutschen Kraftwerke möglicherweise höhere Auslastungen erfahren und den Überschuss in Norwegen "zwischenparken". In jedem Fall werden jedoch die Interessen beider Länder gewahrt.