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09-03-2018 | Energie | Schwerpunkt | Article

Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Energiewirtschaft?

Authors: Dr. Katharina Franziska Braig LL.M., Maximilian Brüggemann

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Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der zukünftigen Regierungsparteien stoßen in der Energiewirtschaft auf Kritik. Wie die Ziele in der Regierungsperiode umgesetzt werden können, bleibt ungeklärt.

Nach langen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, dem die SPD-Mitglieder nun auch zugestimmt haben. Der Koalitionsvertrag erläutert an verschiedenen Stellen die Vorstellungen der Großen Koalition zu energiewirtschaftlichen Themen. 

So ist dort z. B. bezüglich des Ausbaus von Erneuerbaren Energien in Deutschland vorgesehen, den Anteil an Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil von 65 Prozent zu erhöhen. Der Anteil an fossilen Energieträgern soll demnach schrittweise reduziert werden. Erreichen will die Bundesregierung dies unter anderem mit Sonderausschreibungen für Windenergie Onshore und Photovoltaikanlagen sowie Windenergie Offshore in den Jahren 2019 und 2020. Beim zukünftigen Ausbau der Erneuerbaren Energien soll darauf geachtet werden, dass die Standortgemeinden und die Bürgerschaft besser an Projekten beteiligt werden. 

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Bürgerbeteiligung und Energiewende

Bereits beim Beschluss der Bundesregierung im Juni 2011 war abzusehen, dass die "Energiewende" eine Generationen- und Jahrhundertaufgabe wird. Sie wird unsere Gesellschaft, unsere Art zu Leben und zu Arbeiten nachhaltig transformieren (Roth, 2012).


Die Bundesrepublik Deutschland soll zudem wieder Standort für Batteriezellproduktion werden, heißt es in dem Vertrag. Hierzu soll ein  neues Fraunhofer-Institut für Speichertechnologien gegründet werden. Auch wollen die Koalitionäre die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. 

Mit einer Energieeffizienzstrategie plant die neue Regierung den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 zu halbieren.
Diese Entwicklung, hin zu einer saubereren und nachhaltigen Energieversorgung, soll laut des Vertrages dennoch sicher und bezahlbar bleiben. Am bereits früher beschlossenen Kernausstieg hält die Bundesregierung weiterhin fest.

Beim Thema Stromnetze sieht der Koalitionsvertrag zum einen die Beschleunigung des Netzausbaus vor, zum anderen sollen die bisher bestehenden Stromnetze durch engere Zusammenarbeit der Netzbetreiber und durch neue Technologien besser ausgelastet werden. Beim Netzausbau soll vor allem die Akzeptanz, unter anderem durch Erdverkabelung, erhöht werden. Die Bestandsnetze sollen einer Modernisierung unterzogen werden, sodass diese für zukünftige Herausforderungen, wie beispielsweise die Digitalisierung, gerüstet ist. 

Zu den Klimaschutzzielen aus dem Pariser-Vertrag bekennen sich die Parteien zwar und geben eine Handlungsrichtung vor, dennoch haben bereits jetzt zahlreiche Experten zu bedenken gegeben, dass die Zielerreichung bis zum Jahr 2020 eher unrealistisch scheint. Dies wird bereits im Koalitionsvertrag angedeutet, in dem von einer Handlungslücke, die schnellst möglich geschlossen werden soll, die Rede ist. Die feststehenden Ziele bis 2030 und 2050 sollen laut Vertrag z. B. mit einem Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie und einem globalen CO2-Emissionshandelssystem erreicht werden. 

Die Folgen für die Energiewirtschaft

Während Energie-Staatssekretär Rainer Baake den Koalitionsvertrag mit deutlichen Worten als unzureichend kritisiert und daher angekündigt hat, der neuen GroKo nicht mehr angehören zu wollen, ruft der Vertrag auch in der Energiebranche gemischte Reaktionen hervor.

So wird teilweise bemängelt, dass genaue Details, wie die anstehenden Klimaschutzziele erreicht werden sollten, im Koalitionsvertrag fehlen. Durch die Sonderausschreibungen von Erneuerbaren Energien sollen zwar acht bis zehn Millionen Tonnen an CO2-Emissionen eingespart werden, der tatsächliche Ausbau wird allerdings an die Aufnahmefähigkeit der Netze geknüpft. Fraglich ist hierbei ob diese Voraussetzung erfüllt sein wird.

Teilweise wird auch hinterfragt, ob die angestrebte stärkere Nutzung von Ökostrom im Mobilitäts- und Wärmesektor (Sektorkopplung) ohne konsequente Entlastung der klimafreundlichen Eigen- und Direktversorgung von Umlagen und Abgaben überhaupt realisierbar ist. Weiterhin wird das Fehlen von wirksamen Instrumenten etwa um die Sektorenkopplung voranzubringen kritisiert.

Die Frage wie in der laufenden Regierungsperiode die Ziele für die Energiewirtschaft tatsächlich umgesetzt werden, bleibt somit weiterhin spannend.

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