In Gewerbe, Handel und Dienstleistungen macht die Beleuchtung 15 Prozent des Energieverbrauches aus. Energiesparlampen und intelligente Steuerung können den Anteil senken.
Jürgen Fälchle / Fotolia
Die Vorteile von Energiesparlampen sind unbestritten. "Ein intendierter Nutzen kann mit einem größeren oder einem kleineren Endenergieaufwand erzielt werden. So kann der Einsatz von Energiesparlampen oder LEDs statt Glühbirnen den Endenergieeinsatz für die Beleuchtung stark verringern. Eine zweckmäßige Gestaltung von Fensterflächen kann den Energieeinsatz zur Beleuchtung etwa eines Büros ebenfalls verringern", beschreibt Springer Vieweg-Autor Matthias Günther in seinem Buchkapitel Energieeffizienz auf Seite 47 Strategien, um den Energieverbrauch für Licht zu senken.
Während der Anteil der Beleuchtung am Energieverbrauch in privaten Haushalten gerade mal ein Prozent beträgt, liegt er im Bereich von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bei 15 Prozent. Im Groß- und Einzelhandel kann er sogar auf 50 bis 70 Prozent ansteigen.
Auch Tageslicht nutzen
Deswegen ist er hier auch eine große Kostenstelle, die aber mit entsprechenden Konzepten, etwa durch Tageslicht oder Energiesparbeleuchtung, verringert werden kann. Nach Berechnungen der EnergieAgentur.NRW können dadurch bis zu 60 Prozent der Kosten eingespart werden.
Zu diesen Maßnahmen gehören der Einsatz von Leuchtdioden (light-emitting diode, kurz LED), die einen deutlich höheren Wirkungsgrad als klassische Glühbirnen, aber auch als Halogenlampen haben. Er liegt bei zwölf Prozent, manchmal sogar darüber. Halogenlampen kommen auf ähnlich gute Werte. Glühbirnen schaffen maximal fünf Prozent. Üblicher sind zwei Prozent, also gerade mal ein Sechstel dessen, was eine Leuchtdiode schafft. Nur Natriumdampflampen haben mit 30 Prozent einen deutlich höheren Wirkungsgrad. Doch ist deren Einsatz meist auf Außenbereiche beschränkt.
Anders ausgedrückt: Ein LED-Strahler erzeugt im Minimum 68 Lumen je Watt. Eine Glühlampe bringt es auf 12 Lumen je Watt. Letztere lebt nur 1.000 Betriebsstunden, eine LED-Lampe etwa 15.000 Stunden.
Eine zweite Möglichkeit ist die Nutzung von Tageslicht. Entsprechende Konzepte lassen sich aber nur im Neubau umsetzen. Im Bestand sind sie im Nachhinein nicht oder nur mit großem finanziellen Aufwand zu implementieren. Hier müssen also energiesparende Lichtsysteme zum Einsatz kommen.
Gesetzlich gefordert
Diese Konzepte sind auch gesetzlich zwingend erforderlich. Für Wohnhäuser ist es den Besitzern überlassen, aber bei allen Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmeter Grundfläche gilt die Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Sie schreibt vor, wie viel ein Gebäude an Energie verbrauchen darf – auch die Strommenge fürs Licht. Diese Vorgaben sind nur mit intelligenten Beleuchtungssystemen zu erreichen. Diese zeichnen sich, so der Fachverband der Elektroindustrie ZVEI , durch folgende Eigenschaften aus: Langlebigkeit, hohe Lichtausbeute, gute Farbwiedergabe, Effizienz, Lichtlenkung, Lichtmanagement mit optimaler Tageslichtnutzung.
Bei diesen Systemen sind die Investitionskosten zwar höher, aber die Wartungskosten deutlich niedriger als bei Glühbirnentechnik. Und: Diese Systeme lassen sich leichter in eine smarte Gebäudesteuerung einbinden. Sie können sich also, gerade im öffentlichen Bereich, mit der Intensität des Tageslichts ein- und ausschalten. Gleiches gilt für die zeitliche Nutzung von Räumen. Ist niemand drin, geht das Licht von allein aus. "Moderne Beleuchtungsanlagen registrieren bereits, wie lange sich ein Office-Worker wo aufhält", beschreibt Springer-Gabler Autor Robert Nehring in seinem Buchkapitel Smart Office 4.0 - Der digitale Wandel im Büro auf Seite 984 die Möglichkeiten, die sich aus der intelligenten Steuerung des Lichts ergeben.