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2008 | OriginalPaper | Chapter

Entscheidungsfindung unter Bedingung des Selbstverwaltungskorporatismus

Published in: Innovation und Kontinuität

Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Aufgrund der spezifischen Akteurskonstellation in der GRV — dem Selbstverwaltungskorporatismus — können Entscheidung in der GRV nicht durch einseitiges Handeln, Mehrheitsentscheid oder autoritative Entscheidung getroffen werden. Konsens (oder: Kompromiss) muss ausgehandelt werden. Unter theoretischen Gesichtspunkten gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Wege, um in Verhandlungssystemen zu einer Einigung zu gelangen: Bargaining und/oder Problemsolving. Zähes, hartes Feilschen oder Verhandlungen, die nach Möglichkeiten suchen, die Interessen beider Parteien zu befriedigen und damit das Problem grundsätzlich lösen. Welcher dieser beiden Einigungsstile zum Einsatz kommt, hängt u.a. von den Interaktionsorientierungen der beteiligten Akteure ab (Scharpf 2000: 148 – 158). Die akteurzentrierte Policy-Forschung geht davon aus, dass Akteure in Verhandlungssystemen grundsätzlich rational und eigennutzorientiert handeln. Für die Form der Verhandlungsführung ist es jedoch entscheidend, wie Akteure ihr Verhältnis zu den anderen Verhandlungspartnern begreifen und wie sie Eigennutz definieren. Akteure mit einer

kooperativen

Interaktionsorientierung verfolgen ein gemeinsames Ziel: Für sie zählt ein Vorteil für den Verhandlungspartner genauso viel wie der eigene Verhandlungserfolg. Akteuren mit einer

kompetitiven

Haltung hingegen ist es wichtig, relative Gewinne zu erzielen und ihre Position im Vergleich zu der des Verhandlungspartners zu verbessern. Für Akteure mit einer

konfrontativen

Haltung wiederum genügt es, wenn der andere Verlust erzielt, um sich selbst als Gewinner zu begreifen — auch wenn sich die eigene Situation gar nicht verändert hat. Verhandlungen im Bargaining-Modus werden in der Regel von Akteuren praktiziert, deren Verhältnis zu den Verhandlungspartnern durch eine kompetitive oder gar konfrontative Grundhaltung geprägt ist, die nur bedingt bereit sind, Konzessionen einzugehen und an ihren Positionen festhalten. Wenn in einer solchen Akteurskonstellation ein Konsens erzielt wird, dann durch Tauschhandel und Koppelgeschäfte oder durch Ausgleichszahlungen an die nachgebende Partei. Problemsolving setzt hingegen ein Mindestmaß an Kooperation und wechselseitigem Interesse voraus.

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Metadata
Title
Entscheidungsfindung unter Bedingung des Selbstverwaltungskorporatismus
Copyright Year
2008
Publisher
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-90933-2_6