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22-05-2019 | Entsorgung | Kommentar | Article

Deponieraum für die Beseitigung von Bauabfällen gesucht

Author: Dipl.-Ing. Edgar Freund

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Wohin mit nicht verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen? Edgar Freund erklärt in seinem Kommentar warum sich Entsorgungsträger scheuen, neue Deponieflächen auszuweisen oder bestehende Deponien auszubauen.


Die Verbände der Bauwirtschaft beklagen zunehmend unzureichende Ablagerungsmöglichkeiten für die Beseitigung von nicht verwertbaren Bau- und Abbruchabfällen. Dies betrifft vor allem die urban geprägten Ballungsräume, in denen der Mangel an Wohnraum eine verstärkte Bautätigkeit auslöst.

Da in der näheren Umgebung oftmals keine geeigneten Deponieflächen zur Verfügung stehen, führt dies zu einem erheblichen Anstieg der Entsorgungskosten und damit zu erhöhten Baupreisen. Dabei wird die Abfallentsorgung durch folgende Entwicklungen gehemmt:

  • Bundesweit fallen jährlich weit mehr als 200 Mio. Tonnen mineralische Abfälle an, deren überwiegender Anteil in rekultivierungspflichtigen Tagebauen verfüllt wird.
  • Die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen tritt auf der Stelle, weil der Einsatz von Recyclingbaustoffen vor allem von kommunalen Bauträgern blockiert wird.
  • Die seit 2005 nur noch für mineralische Abfälle zugelassene „Hausmülldeponien“ sind in absehbarer Zukunft weitgehend verfüllt und neue Deponien nicht in Sicht.
  • Die Artikelverordnung des Bundes, die einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle schaffen soll, wird seit über einem Jahrzehnt ohne greifbare Ergebnisse debattiert.

Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion den Vorstandsvorsitzenden der Interessengemeinschaft Deutscher Deponiebetreiber e.V. zur aktuellen Deponiesituation interviewt. 

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01-05-2019 | Interview

"Eine Entspannung der Deponiesituation kann ich für Deutschland nicht erkennen"

Die Interessengemeinschaft Deutscher Deponiebetreiber e. V. (InwesD) befasst sich deutschlandweit mit der Ablagerung von Siedlungsabfällen. Dies betrifft vor allem Deponien der Klassen 0 bis 3, die sich in den unterschiedlichen Deponiephasen (Planung bis Nachsorge) befinden. Die Redaktion von WASSER UND ABFALL hat Hartmut Haeming, Vorsitzender der InwesD, zur aktuellen Deponiesituation in Deutschland interviewt.


Aus seinen Ausführungen wird deutlich, dass bundesweit vor allem Bedarf für Deponien der Klasse I besteht, auf denen nicht verwertbare Bau- und Abbruchabfälle, belastete Böden, aber auch Schlacken und Aschen sowie Produktionsrückstände wie Gießereialtsande abgelagert werden können.

Maßgebende Bestimmungen für Deponien

Die Deponieverordnung bestimmt in Abhängigkeit der Abfalleigenschaften unterschiedliche Anforderungen an den Standort und die Abdichtungssysteme von Deponien. So sind die „gefährlichen Abfälle“ der Deponieklasse DK III, nicht gefährliche Abfälle den Deponieklassen DK I und DK II sowie Interabfälle der Deponieklasse DK 0 zugeordnet. Da die Deponieverordnung die technischen Anforderungen an die Materialien, Komponenten und Systeme der Deponieabdichtungssysteme nur unvollständig festlegt, sind weitergehende Prüfkriterien, Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie an das Qualitätsmanagement erforderlich. Der Fachbeitrag „Qualitätsstandards für Deponieabdichtungssysteme“ beschreibt nachfolgend die hierzu maßgebenden Bestimmungen.

Vorsorgende Deponieplanung kann Abfallbeseitigung sicherstellen

Im Interesse der Entsorgungssicherheit sind die Länder verpflichtet, ihre Abfallwirtschaftspläne alle sechs Jahre fortzuschreiben und hierbei den künftigen Deponiebedarf darzustellen sowie neben den vorhandenen Deponien auch geeignete Deponieflächen zur Bedarfsabdeckung auszuweisen. Das Land Niedersachsen geht hier mit gutem Beispiel voran, indem es im Zuge seiner Abfallwirtschaftsplanung die regional verfügbaren Deponiekapazitäten auf den Prüfstand stellt. Dabei ist offensichtlich, dass es vor allem bei den DK I-Deponien regionale Engpässe gibt. Auch wenn DK-I-Abfälle weiterhin auf DK-II-Deponien abgelagert werden dürfen, scheitert die tatsächliche Entsorgung oftmals an den erhöhten Beseitigungskosten. Dies hat zur Folge, dass Abfälle außerhalb der Region oder sogar des Bundeslandes entsorgt werden. Mehr zu diesem Thema enthält der Fachbeitrag „Deponieplanung des Landes Niedersachsen zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung“.

Da weiterhin unklar ist, welche Abfälle künftig noch verwertet werden dürfen bzw. deponiert werden müssen, scheuen sich die Entsorgungsträger, neue Deponieflächen auszuweisen oder bestehende Deponien auszubauen. Ein Teufelskreis, der nur durch einen verbindlichen Rechtsrahmen aufgelöst werden kann.

Dieses Editorial ist in Ausgabe 5/2019  der Fachzeitschrift WASSER UND ABFALL erschienen.

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