Skip to main content
Top

11-07-2016 | Erbschaftsteuer | Schwerpunkt | Article

Erbschaftsteuerreform vom Bundesrat gestoppt

Author: Sylvia Meier

3 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Die Erbschaftsteuerreform wurde vom Bundestag schnell auf den Weg gebracht. Doch der Bundesrat stoppt die Pläne der Bundesregierung und verweist die Reform an den Vermittlungsausschuss. Wie geht es weiter?

Es gab nur ein kurzes Aufatmen bei Unternehmen bezüglich der Erbschaftsteuerreform: Die Koalition konnte sich nach langen Verhandlungen einigen und die Erbschaftsteuerreform auf den Weg bringen. Auch der Bundestag reagierte schnell und billigte die Pläne. Die Reform in der aktuellen Fassung sieht auch weiterhin große Entlastungen bei der Unternehmensnachfolge vor. Ein Punkt, der von Oppositionspolitikern scharf kritisiert wird. Firmenerben können, wie nach der bisherigen Regelung, von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden. Allerdings nur, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Voraussetzungen für die Erleichterungen wurden gegenüber den bisherigen gesetzlichen Regelungen verschärft.

Anpassungen für Einigung erforderlich

Die Reform ist seit Monaten ein Politikum. Obwohl die Erbschaftsteuer bisher überschaubare Einnahmen erzielt und Firmenerben auch weiterhin kaum steuerlich belastet werden sollen, entbrannte ein großer Streit in der Koalition. Der Gesetzesentwurf musste, um überhaupt eine Einigung zu erzielen, noch angepasst werden. In einer gemeinsamen Erklärung stellen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Änderungen zum Regierungsentwurf vor. Diese betreffen vor allem:

  • Bürokratische Entlastung kleinerer Unternehmen
  • Einschränkung von Steuergestaltungen
  • Förderung von Investitionen
  • Begriff des Verwaltungsvermögens
  • Steuerliche Erleichterungen für Familienunternehmen
  • Verschonungsabschlagsmodell für große Unternehmensvermögen
  • Vermögensbewertungen von Unternehmen
  • Erweiterte Stundungsregelung

Editor's recommendation

2016 | OriginalPaper | Chapter

Steuerplanung bei der Beteiligung von Familienangehörigen als Gesellschafter eines Unternehmens

Familienangehörige können sowohl als Gesellschafter in Personengesellschaften als auch in Kapitalgesellschaften aufgenommen werden. Ein solcher Einbezug beeinflusst dabei grundsätzlich nicht die Summe, die durch die Unternehmung in ihren …

Das Gesetz sollte nach Verabschiedung rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 hätte bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung erfolgen müssen. Nun entsteht erneut ein großes Fragezeichen. Der Bundesrat hat der Reform nicht zugestimmt. Nun stehen Nachverhandlungen an, die natürlich erneut Zeit in Anspruch nehmen werden. Noch ist offen, was das für die Reform und die verpasste Frist des Bundesverfassungsgericht bedeutet.

Erleichterungen für Firmenerben ungerecht? 

Kritiker sind ernüchtert. Sie hätten von der Reform mehr erwartet. Vor allem mehr Steuereinnahmen. "Es ist wieder absehbar, dass die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird", kritisierte der Grünen-Steuerexperte und Bundestagsabgeordnete Thomas Gambke in der "WirtschaftsWoche". Einige Oppositionsvertreter kündigten bereits nach dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen im Juni 2016 an, den Plänen nicht zuzustimmen.

Auch das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung zweifelt an der jetzigen Reform: "Wenn die Erben - auch sehr großer - Betriebsvermögen gegenüber anderen Erben wiederum sehr deutlich begünstigt werden, dürfte auch das neue Gesetz die Gerichte beschäftigen", vermutet Professor Gustav A. Horn, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Laut dem "Heute-Journal" vom 20. Juni 2016 werden jährlich geschätzt 250 Milliarden Euro vererbt. Der Staat nimmt jedoch nur vier bis sechs Milliarden Euro Erbschaftsteuer ein. Eine Steuerquote von etwa zwei Prozent.

Unternehmen brauchen Planungssicherheit

Springer-Autor Christoph Butterwegge zeigt sich in seinem Buchkapitel "Die ungenutzte Chance des Verfassungsgerichtsurteils zur Erbschaftsteuer für Unternehmerfamilien: Schonung des privaten Reichtums trotz öffentlicher Armut" enttäuscht (Seite 34): "Die von CDU, CSU und SPD vorgenommene Neuregelung fördert die Konzentration des Kapitals, die Kumulation der Vermögen und die soziale Polarisation. Die in der Bundesrepublik seit geraumer Zeit deutlicher hervorstechende Spaltung in Arm und Reich wurde nicht bloß zementiert, sondern tendenziell noch verschärft." Und auch Achim Truger und Birger Scholz betonen in ihrem Beitrag "Die Demontage der Erbschaftsteuer": "Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) entgeht dem Fiskus wegen der Privilegien für das Betriebsvermögen mittelfristig rein rechnerisch ein Aufkommen von jährlich acht Milliarden Euro."

Viel Tam Tam um zu wenige Steuereinnahmen? Nach dem Scheitern im Bundesrat geht die Achterbahnfahrt bei der Erbschaftsteuerreform weiter. Und das schafft momentan alles andere als Planungssicherheit in der Unternehmensnachfolge.

print
PRINT

Related topics

Background information for this content