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2021 | Book

Erfinderhandbuch

Innovations- und Patentmanagement für Erfinder, Ingenieure und mittelständische Unternehmen

Authors: Jürgen R. Dietrich, Dr. Thomas Heinz Meitinger

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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About this book

Dieses Fachbuch möchte es dem Leser ermöglichen, das Innovationsmanagement und den gewerblichen Rechtsschutz für sein Unternehmen vorteilhaft anzuwenden. Aus der Praxis der Autoren als Hochschuldozenten, Leiter Patentwesen und Patentanwalt wissen sie, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Dabei liegt es nicht immer an der Qualität der Erfindung. Offensichtlich ist mehr erforderlich als eine gute Idee, damit ein Unternehmen wertvolle Patente erhalten kann. Patente sind ein gebräuchliches und bewährtes Instrument zum Schutz von Erfindungen und Innovationen, und haben damit einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Der qualifizierte Umgang mit dem Innovationsmanagementprozess und den gewerblichen Schutzrechten ist daher eine Kernaufgabe des innovativen, technologieorientierten Unternehmens. Dabei hat das Innovations- und Patentmanagement zahlreiche interdisziplinäre Aufgaben im rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Umfeld zu bündeln und zu koordinieren. Dieses neue Fachbuch soll als kompakter Leitfaden dem Erfinder, Ingenieur und dem KMU in übersichtlicher Form dazu Hilfestellung geben.

Table of Contents

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Eine Unternehmensgründung stellt ein riskantes Unterfangen dar. Es drohen aus den unterschiedlichsten Perspektiven Gefahren für das junge Unternehmen. Der Existenzgründer muss den Markt richtig beurteilen, seine Finanzierung im Griff haben, unternehmerisches Geschick haben, Mitarbeiter finden und motivieren sowie die rechtlichen Aspekte seiner Unternehmensgründung richtig beurteilen können.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 2. Analyse und Planung im Unternehmen
Zusammenfassung
In diesem Kapitel sollen zunächst die Analyse und Planungsaktivitäten eines Unternehmens betrachtet werden. Eine Abbildung verdeutlicht im Überblick diesen Prozess.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 3. Unternehmensstrategie
Zusammenfassung
Der Ausgangspunkt für Ihre Unternehmensstrategie ist die vorhergehende Unternehmensanalyse.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 4. Innovationsmanagement
Zusammenfassung
Das Ergebnis von Prozessen, deren spezielle Verläufe ex ante nicht bekannt sind, bezeichnet der Begriff Innovation. Er beschreibt sowohl technisch neue Produkte als auch technische Verbesserungen der bereits vorhandenen Produkte in einem Unternehmen. Der Begriff beschreibt aber auch die Erzeugung und Umsetzung von Neuerungen, wie die Entwicklung neuer Produktions- und Herstellungsverfahren oder die Einführung neuer Methoden der Organisation und des Managements sowie die Erschließung neuer Kundenkreise und Absatzmärkte.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 5. Methoden zur Ideengewinnung, -bewertung und Projektumsetzung
Zusammenfassung
Einfälle, Gedanken und Vorstellungen von Menschen, die auf der Suche nach einer anzustrebenden Problemlösung Neuland betreten, nennt man Ideen. Mithilfe von Kreativität können neue und nützliche Ideen zur praxiswirksamen Lösung von Problemen hervorgebracht werden. Sie ist demnach ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Ideengewinnung im Innovationsprozess. Es gibt zwei Formen der Ideengewinnung.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 6. Patentrecherche
Zusammenfassung
Für die Analyse fremder Schutzrechte ist eine Patentrecherche bezüglich der relevanten Bereiche unabdingbar. Somit nimmt die Patentrecherche einen wichtigen Teil der Patentarbeit ein. Die Patentrecherche spielt insofern eine wichtige Rolle, als dass etwa 80–90 % des technischen Fortschritts in der Patentliteratur publiziert wird.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 7. Grundlagen des gewerblichen Rechtsschutzes
Zusammenfassung
Zu den Schutzrechten des gewerblichen Rechtsschutzes gehören Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designrechte. Gewerbliche Schutzrechte haben den Zweck, geistiges Eigentum vor unberechtigter Benutzung zu schützen. Sie sollen es dem Inhaber der Schutzrechte durch ein Monopol ermöglichen, einen monetären Nutzen aus seiner schöpferischen Anstrengung zu ziehen.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 8. Das deutsche Patent
Zusammenfassung
Mit einem deutschen Patent kann Schutz vor Imitation technischer Erfindungen innerhalb Deutschlands erworben werden. Der Patentinhaber kann jede Art der Benutzung der patentierten Erfindung verbieten. Dem Anmelder wird daher ein ausschließliches Verwertungsrecht zugestanden.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 9. Das europäische Patent
Zusammenfassung
Zur Absicherung des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene wurden internationale Verträge zwischen den europäischen Ländern geschlossen. Dies gilt für Patente (Europäisches Patentübereinkommen, EPÜ), Marken (Unionsmarkenverordnung) und Designrechten (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, GGV). Für Gebrauchsmuster gibt es keinen internationalen Vertrag.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 10. Die internationale Patentanmeldung
Zusammenfassung
Mit einer internationalen Patentanmeldung (PCT-Verfahren) erwirbt man das Recht, nach einem gewissen Zeitraum in nahezu jedem Land der Erde ein nationales Erteilungsverfahren zu beginnen. Für eine internationale Patentanmeldung gelten die Bestimmungen des PCT-Vertrags. Eine PCT-Anmeldung wird auch als WO-Anmeldung bezeichnet, da „WO“ das Länderpräfix der Veröffentlichungsnummern der PCT-Anmeldungen ist.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 11. Das Softwarepatent
Zusammenfassung
Software kann durch unterschiedliche Schutzrechtsarten geschützt werden. Ein Patentschutz sollte bevorzugt werden, da mit einem Patent das Konzept und nicht nur eine konkrete Ausführungsform geschützt werden kann. Alternativ oder flankierend kann ein Schutz durch ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Designrecht angestrebt werden. Automatisch entsteht ein Urheberrecht.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 12. Das deutsche Gebrauchsmuster
Zusammenfassung
Nicht in jedem Staat der Erde ist ein Gebrauchsmusterschutz möglich. Auch das EPÜ sieht nur einen Patentschutz und keinen Gebrauchsmusterschutz vor. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, sich ein Gebrauchsmuster eintragen zu lassen, und die Bedeutung des Gebrauchsmusterschutzes ist in Deutschland groß. Der Vorteil eines Gebrauchsmusters ist seine zügige Eintragung in das Register (falls keine formalen Mängel vorliegen), wodurch sich schnell ein vollwertiges Schutzrecht ergibt.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 13. Die deutsche Marke
Zusammenfassung
Eine Marke ist ein Herkunftskennzeichen. Mit einer Marke können gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen als solche aus dem Haus des Markeninhabers ausgemacht werden. Mit einer Marke sollen daher Waren und Dienstleistungen nach ihrer Herkunft unterschieden werden.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 14. Die Unionsmarke
Zusammenfassung
Die Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) entfaltet ihre Wirkung als eingetragene Marke in dem gesamten EU-Raum. Für die Eintragung der Unionsmarke ist ein Eintragungsverfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante erforderlich. Ohne die Unionsmarkenverordnung müsste man in den 27 Mitgliedsstaaten separate Registrierungsverfahren durchlaufen, um einen Markenschutz für den EU-Raum zu erhalten. Die Dauer der Eintragung einer Unionsmarke beträgt 10 Jahre und kann durch Entrichtung einer Aufrechterhaltungsgebühr beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 15. Das deutsche Design
Zusammenfassung
Zwei- oder dreidimensionale ästhetische Erscheinungsformen können durch ein Designrecht gegen Nachahmung geschützt werden. Es kann sich hierbei um ein komplettes Erzeugnis, beispielsweise eine Flasche oder ein Auto, oder ein Teil davon handeln, beispielsweise die Kühlerhaube eines Autos.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 16. Das europäische Design
Zusammenfassung
Im europäischen Designrecht gibt es eingetragene und nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht durch das formale Eintragungsverfahren vor dem EUIPO. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht durch Bekanntmachung gegenüber den beteiligten Fachkreisen. Beide Schutzrechtsarten, eingetragenes und nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, können an demselben Design nebeneinander bestehen.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 17. Wipano-Förderprogramm
Zusammenfassung
Der Erwerb einer Marke ist relativ kostengünstig. Auch ein Designrecht kann für kleines Geld erhalten werden. Im Gegensatz dazu können Patente und Gebrauchsmuster erhebliche Kosten nach sich ziehen. Insbesondere ein Patentschutz in mehreren Ländern ist mit hohen Kosten verbunden. Der Wunsch nach staatlicher Förderung ist daher verständlich. Ein für den Einzelanmelder besonders geeignetes Instrument stellt die Patentförderung nach dem Wipano-Programm dar, das Anfang 2020 bis 2023 verlängert wurde.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 18. Patentbewertung
Zusammenfassung
Schutzrechte kosten Geld. Es fallen Aufrechterhaltungs- und Jahresgebühren an und Patentanwälte sind für ihre Dienstleistungen zu bezahlen. Andererseits führen Schutzrechte zu einem Nutzen: Es werden Wettbewerber abgewehrt und Lizenzeinnahmen erzeugt. Die Vorteilhaftigkeit eines Schutzrechts oder eines Schutzrechtspools ergibt sich aus der Abwägung von Nutzen und Kosten.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 19. Lizenzvereinbarung
Zusammenfassung
Mit einer Lizenzvereinbarung oder einem Lizenzvertrag wird das Nutzungsrecht an einem Schutzrecht dem Lizenznehmer ganz oder zum Teil gewährt. Eine Lizenz kann sich auf ein Patent, ein Gebrauchsmuster, ein Designrecht, eine Marke oder auf geheimes technisches Wissen (Know-how) beziehen. Ein Lizenzvertrag kann die Benutzung eines Lizenzgegenstands für ein Land, beispielsweise Deutschland, oder eine Region eines Landes, beispielsweise Bayern, regeln. Wird die Benutzung eines Patents durch einen Lizenzvertrag bestimmt, können auch nur Teilaspekte der Schutzwirkung des Patents Gegenstand des Lizenzvertrags sein.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 20. Geheimhaltungsvereinbarung
Zusammenfassung
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist eine Vereinbarung darüber, ein Projekt, eine Idee, eine Erfindung oder Entwicklungsergebnisse geheim zu halten. Hierdurch wird das Neuheitskriterium des Patentrechts gewahrt und eine Erfindung, die Gegenstand der Geheimhaltungsvereinbarung ist, ist weiterhin patentfähig. Außerdem wird verhindert, dass ein Unberechtigter, der von der Erfindung erfährt, die Erfindung selbst zum Patent anmeldet.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Kapitel 21. Arbeitnehmererfindungen
Zusammenfassung
Mehr als 80 % der Patentanmeldungen gehen auf Erfindungen eines Arbeitnehmers zurück. Für diese Erfindungen gilt das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz weist daher eine erhebliche Bedeutung für die Wirtschaft Deutschlands auf.
Jürgen R. Dietrich, Thomas Heinz Meitinger
Metadata
Title
Erfinderhandbuch
Authors
Jürgen R. Dietrich
Dr. Thomas Heinz Meitinger
Copyright Year
2021
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-62909-3
Print ISBN
978-3-662-62908-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-62909-3

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