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2022 | OriginalPaper | Chapter

6. Erhebung nationaler institutioneller Arrangements und Interessenkonstellationen im Vorfeld der EU-Richtlinie

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Zusammenfassung

In diesem Kapitel erfolgt die Erhebung der x-Variablen ‚Institutionen‘ und ‚Interessen‘, d. h. des nationalen Status quo ante. Dabei wird je Mitgliedstaat die Förderhistorie erneuerbarer Energien nachgezeichnet – wann die Förderung erneuerbarer Energien auf nationaler Ebene begann, welche zentralen Policies im Verlauf beschlossen wurden und wie sich der Ausbau erneuerbarer Energien insgesamt gestaltete. Ebenso werden die wichtigsten Akteure im energiepolitischen Policy-Netzwerk beleuchtet, ihre Positionen sowie grundsätzliche Konfliktlinien dargestellt. Im Anschluss folgt die Gegenüberstellung und Bewertung der jeweiligen institutionellen Arrangements sowie der Interessenkonstellationen im Bereich der Energie- bzw. Erneuerbare-Energien-Politik, speziell mit Blick auf ihre Kompatibilität mit den EU-Vorgaben. Ausgehend von den erhobenen Kompatibilitätsmustern werden abschließend die theoretisch erwarteten Compliance-Muster formuliert.

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Footnotes
1
Zu den Anfängen der deutschen Atomenergiepolitik sowie den damit verbundenen gesellschaftlichen Konflikten, siehe Kitschelt (1980).
 
2
Während die deutschen Grünen schon 1983 in den Bundestag einzogen, gelang den französischen Grünen ein Einzug in die Nationalversammlung erst über zehn Jahre später, im Jahr 1997 (Abschnitt 6.2). Die deutschen Grünen konnten damit relativ früh ihr Ziel einer ökologischen Energiewende in die politischen Institutionen einbringen (Brand-Schock 2010: 104; Weidner und Mez 2008: 358–359).
 
3
Auch im Solarenergiebereich bildeten sich in den 1970er und 1980er Jahren einige Verbände heraus, die für die weitere Entwicklung erneuerbarer Energien zu wichtigen Fürsprechern wurden (Jacobsson und Lauber 2006: 263).
 
4
Es handelte sich dabei um Erich Maaß und Peter Harry Carstensen aus Niedersachen bzw. Schleswig-Holstein (genauer bei Brand-Schock 2010: 104–110).
 
5
Hieraus entstanden u. a. 1989 das 100 MW-Förderprogramm für Windenergie sowie 1990 das Bund-Länder-1000-Dächer-Photovoltaik-Programm (Hoffmann 2008; Reiche 2004: 161–163).
 
6
Urteil des Gerichtshofes vom 13.03.2001 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra AG v Schleswag AG), I-2159.
 
7
Der Klage war auch die Europäische Kommission beigetreten, welche die deutschen Einspeisetarife im Kontext der Energiemarktliberalisierung für unzulässig hielt (Lauber und Toke 2005).
 
8
Im Gegensatz zu Frankreich entschied sich Deutschland, keine Beimischungen zu konventionellem Kraftstoff zu fördern, sondern einen ausschließlichen Reinkraftstoffmarkt aufzubauen (Bockey 2006: 10; Brand 2006: 24).
 
9
Der nun zuständige Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) war vor und nach seiner Amtszeit als Minister in der Kohle- bzw. Atomindustrie tätig (siehe dazu auch die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, BT-Drs. 15/1152 und 15/1193).
 
10
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes vom 29.03.2000, BGBl. I Nr. 13, S. 305.
 
11
Das EEG enthielt zudem eine Vorrangregelung, die Netzbetreiber dazu verpflichtete, EE-Anlagen nicht nur ans Netz anzuschließen, sondern deren Strom auch vorrangig abzunehmen und entsprechend der im EEG festgesetzten Tarife zu vergüten (§ 3 (1) EEG 2000; siehe auch Grotz 2005b: 147–148). Ein weiterer wichtiger Inhalt des EEG war die Verpflichtung der Netzbetreiber zum Ausbau des Übertragungsnetzes. Dadurch sollte gewährleistet werden, dass die durch erneuerbare Energien entstehenden neuen Kapazitäten auch vom Netz würden aufgenommen und verteilt werden können (§ 3 (1) EEG 2000; siehe auch Brand-Schock 2010: 129–130).
 
12
Die Stromindustrie wurde vom Verband der Deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW) vertreten. Der VDEW trat grundsätzlich gegen eine Förderung erneuerbarer Energien ein, mit der Zeit beteiligten sich jedoch mehr und mehr Unternehmen selbst an der EE-Erzeugung, wodurch die ablehnende Haltung abnahm (Brand-Schock 2010; Grotz 2005b: 144–145; Reiche 2004: 140–141).
 
13
Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (Atomausstiegsgesetz) vom 22.04.2002, BGBl. I Nr. 26, S. 1351.
 
14
Zu den Verhandlungen über den Atomausstieg, den damit verbundenen Konflikten zwischen der SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN sowie den gemischten Reaktionen gesellschaftlicher Interessengruppen siehe Thurner (2017).
 
15
o. A. (2000): Die Ökosteuer-Falle, in: DER SPIEGEL, 38/2000; o. A. (1999): Vernichtende Kritik an der Ökosteuer, in: DIE WELT vom 04.03.1999; Schmid, Klaus-Peter (2000): Die Ökosteuer und der Trick mit der Rentenkasse, in: DIE ZEIT, 46/2000.
 
16
Zur Genese des 100.000-Dächer-Programms, welches ursprünglich vom Verein Eurosolar vorgeschlagen worden war, siehe Jacobsson und Lauber (2006).
 
17
Im Anschluss wurde ein Nachfolgeprogramm bereitgestellt, was insbesondere von Landwirten in Anspruch genommen wurde (Grotz 2005b: 151).
 
18
Neben den Markthilfen für Biodiesel wurden Gremien geschaffen, um Konzepte für eine nachhaltige Verkehrspolitik zu entwickeln (Beneking 2011: 72; Brand-Schock 2010: 294). Vor allem die Unterarbeitsgruppe Kraftstoffmatrix ist hier zu nennen, ein Zusammenschluss von Ministerien, Forschungsinstituten sowie Akteuren aus Industrie und Umwelt (Unterarbeitsgruppe „Kraftstoffmatrix“ 2004: 2–3). Parallel wurde auf EU-Ebene eine Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen (2003/30/EG) verabschiedet. Der darin enthaltene indikative Zielwert von 5,75 % Biokraftstoffen bis 2010 wurde auch von der Unterarbeitsgruppe Kraftstoffmatrix aufgegriffen (Unterarbeitsgruppe „Kraftstoffmatrix“ 2004: 24–25). Verwiesen wurde zudem auf die bereits bestehende Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie zur Emissionsreduktion (EK 1998b; Unterarbeitsgruppe „Kraftstoffmatrix“ 2004: 32).
 
19
Durch die Verschiebung des EE-Ressorts ins Umweltministerium wurde auch die Gruppe der EE-Befürworter im Policy-Netzwerk gestärkt (Bechberger 2000; Brand-Schock 2010: 56). Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vertrat hingegen eher die Interessen seines kohlegeprägten Heimatlandes NRW und kritisierte das EEG sowie das Prinzip von Einspeisetarifen insgesamt (Jacobsson und Lauber 2006: 269). Generell sahen sich das Wirtschafts- und das Umweltministerium als Gegenspieler, wobei das Wirtschaftsministerium die ökonomisch-orientierte Seite des Policy-Netzwerks vertrat und das Umweltministerium die ökologische Seite (Dagger 2009; Reiche 2004: 85). In der Ausgestaltung von EE-Policies spiegelte sich dies z. B. darin wider, dass die Ministerien unterschiedlich hohe Ziele für den EE-Ausbau veranschlagten (Wüstenhagen und Bilharz 2006: 1688).
 
20
Des Weiteren zeigte sich die angesprochene Spaltung im BDI selbst: Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) vertrat hauptsächlich mittelständische Unternehmen, für die EE-Technologien profitable Produkte waren und stand daher auf Seiten der EE-Befürworter, konträr zu seinem Dachverband (Dagger 2009: 65; Hirschl 2008: 193–194).
 
21
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) vom 21. Juli 2004, BGBl. I Nr. 40, S. 1918.
 
22
Die Energieproduktion verschaffte Landwirten mittlerweile substanzielle Erträge, zum Teil wurde sogar von einem neuen Geschäftsmodell gesprochen: „vom Landwirt zum Energiewirt“ (Mautz et al. 2008: 95).
 
23
Das Wirtschaftsministerium behielt indirekt Einfluss auf den EE-Bereich, da es das (weitere) Energieressort innehatte (Reiche 2004: 91).
 
24
Nicht alle Akteure stimmten hier überein: Das Unternehmen EnBW sprach sich 2005 in einem Positionspapier sowohl für den Ausbau erneuerbarer Energien als auch für eine Förderung in Form des EEG aus (EnBW 2005; siehe auch Brand-Schock 2010: 136–137).
 
25
Damit sprach sich unter den Parlamentsparteien nur noch die FDP für eine Abschaffung des EEG aus (Brand-Schock 2010: 137).
 
26
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 09. Dezember 2006, BGBl. I Nr. 59, S. 2833.
 
27
Das Finanzministerium war mit Blick auf den Staatshaushalt grundsätzlich gegen eine Steuerbefreiung gewesen (Brand-Schock 2010: 253).
 
28
Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionssschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoffquotengesetz – BioKraftQuG) vom 18. Dezember 2006, BGBl. I Nr. 62, S. 3180.
 
29
Primärenergieerzeugung. Die Kategorie ‚Gas‘ enthält Naturgas und Erdgaskondensate (NGL).
 
30
In den ostdeutschen Bundesländern wurde vor allem die Windenergie ausgebaut, während in den süddeutschen Bundesländern Photovoltaik gut angenommen wurde. Obwohl die süddeutschen Bundesländer Windenergieanlagen vor Ort eher ablehnten, wurden auch von ihnen die positiven wirtschaftlichen Effekte, insbesondere in den strukturschwachen Bundesländern, begrüßt und eine EE-Förderung auf Bundesebene daher mitgetragen (Brand-Schock 2010: 140–141; Hirschl 2008: 559; Weidner und Mez 2008: 369–370).
 
31
Zu nennen sind insbesondere der Bundesverband Windenergie (BWE), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der Förderverein Solarenergie, der Verein Eurosolar sowie der Bundesverband Bioenergie (BBE) (Brand-Schock 2010; Jacobsson und Lauber 2006; Reiche 2004).
 
32
So war z. B. der Bundesverband Bioenergie (BBE) besonders mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) als auch der CDU/CSU vernetzt (Brand-Schock 2010: 266; Reiche 2004: 104).
 
33
Mitte der 1970er Jahre kam etwa ein Drittel der Stromerzeugung aus Wasserkraft (Brand-Schock 2010: 191).
 
34
Zu den Anfängen der französischen Atomenergienutzung in den 1950er und 1960er Jahren, siehe Brouard und Guinaudeau (2017).
 
35
Daneben wurden bescheidene Forschungsbudgets für Erneuerbare-Energien-Projekte bereitgestellt (Brand-Schock 2010: 191).
 
36
Diese Argumentation wurde von Frankreich auch noch Ende der 2000er Jahre vertreten, als die gemeinsame Klima- und Energiepolitik der EU weiterentwickelt wurde (Leimbach und Müller 2008: 10; Meritet 2007).
 
37
Auch unter vielen Abgeordneten der Nationalversammlung war eine Ausbildung an den Grandes Écoles üblich (Boy 2002: 67).
 
38
Außerdem wurden von Beginn an (nur) Beimischungen zu konventionellen Kraftstoffen vorgesehen, sodass auch keine Konkurrenzsituation gegenüber herkömmlichen Kraftstoffen entstand (Brand-Schock 2010: 344).
 
39
Wie bereits in Bezug auf Deutschland angesprochen (Abschnitt 6.1), wurden 1992 bisherige EU-Agrarsubventionen durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gekürzt. Zugleich wurden aber Ausgleichszahlungen für Stilllegungsflächen eingerichtet (EK 1993). Auf diesen Stilllegungsflächen war wiederum ein Anbau von „non-food crops“, beispielsweise Raps zur Erzeugung von Biodiesel, möglich (EK 1993). Diese veränderten Rahmenbedingungen bewogen Landwirte dazu, verstärkt in die Herstellung von Biokraftstoffen einzusteigen.
 
40
Art. 32 Loi de finances pour 1992 (n° 91–1322 du 30 décembre 1991). JORF n°304 du 31 décembre 1991, page 17217. Weitere Ausgestaltung durch Arrêté du 27 mars 1992 portant application de l’article 32 de la loi de finances pour 1992 relatif à l’alcool éthylique et ses dérivés, et aux esters d’huile de colza et de tournesol. JORF n°75 du 28 mars 1992, page 4322.
 
41
Während die Europäische Kommission eine Harmonisierung unterstützte, fand Frankreich unter den anderen Mitgliedstaaten keine Zustimmung (Bocquillon und Evrard 2017: 173; Sénat 1992b).
 
42
Die Agence de l’Environnement et de la Maîtrise de l’Énergie (ADEME) unterstützte als Umwelt- und Energieagentur den Ausbau erneuerbarer Energien, indem sie u. a. Forschungsprojekte ermöglichte, Subventionen bereitstellte und überregionale Vernetzung leistete (Brand 2006: 27; Brand-Schock 2010: 155–156; Grotz 2005a: 123–124). Beispielsweise koordinierte ADEME das Projekt NTB-nett, welches im Rahmen des EU-ALTENER-Programms Biomasse-Organisationen vernetzte und somit die Entwicklung von Biokraftstoffen förderte (Prankl et al. 1996: 3). Unter den staatlichen Akteuren Frankreichs war ADEME als Befürworterin erneuerbarer Energien positioniert, in ihrem Wirken allerdings abhängig von der jeweiligen Regierung (Brand-Schock 2010: 155).
 
43
EDF selbst plante auch bereits Windenergieprojekte, u. a. ein 50 MW-Projekt in Marokko (Laali und Benard 1999: 805).
 
44
Vorbildfunktion hatte vor allem Deutschland mit seinem Modell der Einspeisetarife (siehe nächste Abschnitte).
 
45
Vergleiche unterschiedlicher Förderinstrumente weisen darauf hin, dass Länder, die Quotenregelungen nutzten, u. a. Frankreich und das Vereinigte Königreich, weniger erfolgreich darin waren, erneuerbare Energien auszubauen. Hingegen konnten Dänemark, Deutschland und Spanien, welche eine Förderung über Einspeisetarife etabliert hatten, einen deutlichen Ausbau, insbesondere bei der Windenergie, erzielen (Lauber 2005b: 47).
 
46
Zum Teil wird vermutet, dass EDF damit den eigenen Einstieg ins EE-Geschäft vorbereitet habe (Brand-Schock 2010: 198; Espey 2001: 190).
 
47
Dies lag zum einen am französischen Mehrheitswahlrecht, in dem sich Les Verts nur schwer gegen andere Parteien durchsetzen konnten, zumal der linke Raum bereits durch die kommunistische Partei besetzt war (Boy 2010a: 5; Brand-Schock 2010: 167). Hinzukam die Spaltung in eine Konkurrenzpartei (Génération Écologie), wodurch weitere Wählerstimmen abflossen (Bomberg 1998: 182; Boy 2010a: 6–7; Brand-Schock 2010: 167). Zum anderen waren die Grünen gerade in Energiefragen politisch isoliert, was neben ihrer Ablehnung der Atomenergie auch an ihrer Skepsis gegenüber Biokraftstoffen lag, welche ansonsten parteiübergreifend befürwortet wurden (Brand-Schock 2010: 329–330). Abgesehen davon unterschieden sich die Grünen von den etablierteren Parteien dahingehend, dass ihre Abgeordneten nicht denselben Hintergrund der Grandes Écoles mitbrachten wie Parlamentskollegen anderer Parteien (Boy 2002: 67). Auch im gesellschaftlichen Raum waren die Grünen nur lose mit Akteuren des Erneuerbare-Energien-Bereichs vernetzt (Brand-Schock 2010: 167–169).
 
48
Im französischen Parteienspektrum gab es unter den konservativen Parteien zahlreiche Zusammenschlüsse, Abspaltungen und Umbenennungen, nachverfolgbar über die ParlGov-Datenbank (Döring und Manow 2019). So ging die RPR 2002 in der UMP auf, welche wiederum als Splitterpartei aus der UDF hervorgegangen war.
 
49
RCV war ein Parteienbündnis (Groupe Radical, Citoyen et Vert), dem auch die Grünen (Les Verts) angehörten (Döring und Manow 2019).
 
50
Das Gesetzgebungsverfahren zum Elektrizitätsgesetz begann Ende 1998. Das Vertragsverletzungsverfahren wurde Ende 1999 eingeleitet, bevor Anfang 2000 die französische Gesetzgebung schließlich abgeschlossen war. Zum zeitlichen Verlauf siehe Website des Senats, https://​www.​senat.​fr/​dossier-legislatif/​electricite.​html (30.08.2018).
 
51
Wie bereits erwähnt, war die Biokraftstoffförderung (abgesehen von den Grünen) weitgehend unstrittig (Brand-Schock 2010: 329–330).
 
52
Art. 25 Loi de finances rectificative pour 1997 (n° 97–1239 du 29 décembre 1997). JORF n° 302 du 30 décembre 1997, page 19101. Spezifiziert durch Décret n° 98–309 du 22 avril 1998 fixant les conditions requises pour concourir à l’appel à candidatures pour la mise à la consommation sur le territoire français de biocarburants donnant lieu à une réduction de la taxe intérieure de consommation sur les produits pétroliers. JORF n° 96 du 24 avril 1998, page 6303.
 
53
Loi n° 2000–108 du 10 février 2000 relative à la modernisation et au développement du service public de l’électricité. JORF n° 35 du 11 février 2000, page 2143.
 
54
So wurde das Übertragungsnetz nun nicht mehr direkt von EDF betrieben, sondern von dem gem. Artt. 12–16 neu eingerichteten Netzbetreiber Réseau de Transport d’Électricité (RTE), welcher abgesehen von der buchhalterischen Trennung aber weiterhin zu EDF gehörte (Guénaire et al. 2017). Eine unabhängige Regulierungsbehörde (Commission de régulation de l’électricité) wurde eingerichtet, um u. a. die Bedingungen der Netznutzung festzulegen sowie Streitigkeiten in Netzfragen beizulegen (Artt. 28–43 Loi n° 2000–108). Später wurde deren Zuständigkeit auf den Gasbereich ausgeweitet (Lauriol 2016: 490). Daneben hatten industrielle Verbraucher nunmehr freie Versorgerwahl, sodass sie nicht mehr auf den historischen Versorger EDF angewiesen waren (Art 22 Loi n° 2000–108; siehe auch Guénaire et al. 2017). Unabhängige Erzeuger erhielten gem. Art. 23 zudem rechtlichen Zugang zum Übertragungs- und Verteilnetz.
 
55
Électricité de France wurde gem. Art. 10 verpflichtet, auf Anfrage mit EE-Stromproduzenten Verträge abzuschließen, wodurch nach staatlich festgelegten Bedingungen die Abnahme des produzierten Stroms (für Anlagen bis 12 MW) garantiert wurde (siehe auch Hazrat 2016: 356–358).
 
56
Verbunden wurde dies in Frankreich mit einer Arbeitsmarktreform, bei der die 35-Stunden-Woche eingeführt wurde – geplant war, eine vergünstigte Lohnsteuer nur denjenigen Unternehmen zu gewähren, die auch an der 35-Stunden-Woche teilnahmen (ausführlicher bei Deroubaix und Lévèque 2006).
 
57
Erstellt wurde das Klimaprogramm von der interministeriellen Einheit gegen den Treibhauseffekt (Mission Interministérielle de l’Effet de Serre, MIES), welche 1992 gegründet worden war und deren Aufgabe u. a. darin bestand, Frankreichs Verhandlungsposition bei internationalen Klimakonferenzen vorzubereiten und geeignete Maßnahmen zur Verwirklichung der französischen Klimaziele auszuarbeiten (MIES 2000).
 
58
Dies wurde in den Vorworten von Premierminister Lionel Jospin sowie Umweltministerin Dominique Voynet deutlich und war überdies Thema des ersten Kapitels (MIES 2000). Da in manchen Sektoren die CO2-Emissionen angestiegen waren, war die Einhaltung der geleisteten Klimavereinbarungen gefährdet (Szarka 2011: 163–165).
 
59
Komplementär dazu wurde in puncto Energieeffizienz der Gebäudebereich in den Blick genommen. Geplant waren hier insbesondere eine Neuregulierung zur Energieeffizienz von Gebäuden (MIES 2000: 8–9) und Programme zur Wärmedämmung (MIES 2000: 18).
 
60
Biokraftstoffe fanden nur am Rande Erwähnung, stattdessen wurde die Besteuerungshöhe konventioneller Kraftstoffe diskutiert (MIES 2000).
 
61
Décision n° 2000–441 DC du 28 décembre 2000. Loi de finances rectificative pour 2000. JORF n° 303 du 31 décembre 2000, page 21204, texte n° 7.
 
62
Yves Cochet löste 2001 seine Vorgängerin Dominique Voynet als Umweltminister ab. Beide waren Mitglieder der Grünen.
 
63
Décret n° 2000–1196 du 6 décembre 2000 fixant par catégorie d’installations les limites de puissance des installations pouvant bénéficier de l’obligation d’achat d’électricité. JORF n°285 du 9 décembre 2000, page 19550.
 
64
Urteil des Gerichtshofes vom 13.03.2001 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra AG v Schleswag AG), I-2159.
 
65
Décret n° 2002–1434 du 4 décembre 2002 relatif à la procédure d’appel d’offres pour les installations de production d’électricité. JORF n° 288 du 11 décembre 2002, page 20413.
 
66
Gegenüber der UMP (knapp 62 %) hatte die UDF nur knapp 5 % der Parlamentssitze inne (siehe zur Verteilung innerhalb der jeweiligen Raffarin-Regierungen auch die ParlGov-Datenbank bzw. Döring und Manow 2019).
 
67
Entscheidungen über EE-Projekte sollten laut UDF verstärkt auf lokaler Ebene, im Rahmen von regionalen EE-Aktionsplänen, getroffen werden (UDF 2002: 28).
 
68
Arrêté du 7 mars 2003 relatif à la programmation pluriannuelle des investissements de production d’électricité. JORF n° 65 du 18 mars 2003, page 4692.
 
69
Loi n° 2005–781 du 13 juillet 2005 de programme fixant les orientations de la politique énergétique (Loi POPE). JORF n°163 du 14 juillet 2005, page 11570.
 
70
Diese wurden 2013 wieder abgeschafft (Hazrat 2016: 380).
 
71
In Ergänzung zum EE-Ausbau im Strom- und Wärmesektor stand auch der Netzausbau auf der Agenda: Die Übertragungs- und Verteilnetze im Bereich Elektrizität und Gas sollten ausgebaut sowie die Netzanbindung zu anderen europäischen Ländern verbessert werden (Art. 6).
 
72
Im Vorfeld der EU-Biokraftstoff-Richtlinie (2003/30/EG) hatte Frankreich erfolglos für verpflichtende Zielwerte plädiert (Bocquillon und Evrard 2017: 173–174; Brand-Schock 2010: 349).
 
73
Loi n° 2006–11 du 5 janvier 2006 d’orientation agricole. JORF n°5 du 6 janvier 2006, page 229.
 
74
Loi n° 2004–1484 du 30 décembre 2004 de finances pour 2005. JORF n°304 du 31 décembre 2004, page 22459.
 
75
Primärenergieerzeugung. Die Kategorie ‚Gas‘ enthält Naturgas und Erdgaskondensate (NGL).
 
76
Die Befragung wurde von Oktober bis November 2006 durchgeführt. EU-weit waren es 39 %, wobei in Ländern mit aktiven AKW tendenziell ein höherer Zuspruch verzeichnet wurde – Frankreich stellte mit der eher ablehnenden Haltung der Bevölkerung insofern nicht nur im EU-Vergleich, sondern vor allem auch in der Gruppe der Länder mit aktiver Atomenergienutzung eine Ausnahme dar (EK 2007c: 15).
 
77
Insbesondere waren dies Observatoire des Énergies Renouvelables en France (Observ’ER), Comité de Liaison Énergies Renouvelables (CLER) und Syndicat des Énergies Renouvelables (SER).
 
78
Thomas (2004) übt jedoch Kritik an der Effektivität der britischen Liberalisierung, denn sie habe im Ergebnis nicht zu effizienteren Marktstrukturen geführt.
 
79
Während sich andere EU-Mitgliedstaaten Mitte der 1990er Jahre an die EU-Liberalisierungsrichtlinie für den Energiemarkt anpassen mussten, hatte das Vereinigte Königreich viele darin enthaltene Elemente bereits selbst eingerichtet, darunter eine Regulierungsbehörde für den Energiesektor (Office of Gas and Electricity Markets, OFGEM), die Entflechtung von Unternehmensstrukturen und ein System der Preisregulierung (Drews 2008: 55).
 
80
In Nordirland lag die Kompetenz beim dortigen Pendant, dem Department of Enterprise, Trade and Investment (DETI), wo auch eine Abteilung für nachhaltige Energie organisiert war (Dinica 2005: 298–299). Das schottische und walisische Parlament hatten in Bezug auf erneuerbare Energien angrenzende Kompetenzen über die Bereiche Umwelt- und Klimaschutz sowie Raumordnung (Dinica 2005: 298). Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, war die britische Energiepolitik faktisch aber weitgehend beim DTI zentralisiert und wurde anschließend auf regionaler Ebene nachvollzogen.
 
81
Die Motivation dafür war ökonomischer Natur, siehe dazu auch das später folgende Zitat aus dem Parteiprogramm der Conservative Party (1992). Mit dem Abbau des Kohlesektors war bereits in den 1960er Jahren begonnen worden, unter der Labour-Regierung von Premierminister Harold Wilson (Bailey 1974: 152; siehe auch IEA 2007: 26).
 
82
UK Public General Acts, 1989 c. 29. Electricity Act 1989. 27th July 1989.
 
83
Die regionalen Energieversorgungsunternehmen hatten dazu eigens die Non-Fossil-Fuel Purchasing Agency (NFPA) gegründet, um den Vertragsabschluss kollektiv abzuwickeln. Die Verträge wurden anschließend der Regulierungsbehörde vorgelegt, um die Erfüllung der Abnahmepflicht nachzuweisen (Drillisch und Riechmann 1997: 139; Espey 2001: 203; Hazrat 2016: 246–252).
 
84
Das NFFO-System beschränkte sich auf den Stromsektor, im Wärmebereich gab es keinen vergleichbaren Zuwachs an EE-Kapazitäten (Espey 2001: 197).
 
85
Der schottische Teil der Partei hatte sich 1989 abgelöst und eine eigene Scottish Green Party gegründet (Bomberg 1998: 185).
 
86
Dies ist in erster Linie mit dem britischen Mehrheitswahlrecht zu erklären, durch das kleinere Parteien per se benachteiligt werden (Bomberg 1998: 185–186). Nicht umsonst wird auch von einem Parteienduopol in Großbritannien gesprochen (Helms 2006: 218). Erschwerend kam hinzu, dass die britischen Grünen, anders als ihre Pendants in anderen europäischen Ländern, nicht auf größeren gesellschaftlichen Bewegungen aufbauen konnten (Bomberg 1998: 186).
 
87
Bis Mitte der 2000er Jahre wurde weniger als die Hälfte der ausgeschriebenen Verträge in betriebene Anlagen übersetzt (Dinica 2005: 297; Wood und Dow 2011: 2229).
 
88
UK Statutory Instruments, 1995 No. 2716. The Other Fuel Substitutes (Rates of Excise Duty etc) Order 1995. 9th November 1995.
 
89
UK Public General Acts, 2000 c. 27. Utilities Act 2000. 2nd August 2000.
 
90
In Schottland und Nordirland wurden nach gleichem Prinzip eigene Renewables Obligation Orders eingerichtet (Dinica 2005: 301).
 
91
UK Statutory Instruments, 2002 No. 914. Electricity, England and Wales. The Renewables Obligation Order 2002. 31st March 2002.
 
92
Mit Implementation der EU-Richtlinie 2001/77/EG über die Förderung erneuerbarer Energien im Elektrizitätssektor waren zudem Herkunftsnachweise für Erzeuger von EE-Strom eingeführt worden, mit denen auch kleine Erzeuger außerhalb des RO-Systems in der Lage waren, EE-Strom an Direktkunden zu verkaufen (Dinica 2005: 304).
 
93
Die grünen Zertifikate (Renewables Obligation Certificates, ROCs) konnten zusammen mit dem EE-Strom eingekauft oder einzeln an der Börse gehandelt werden (Hazrat 2016: 259). Die Regulierungsbehörde Office of Gas and Electricity Markets (OFGEM) prüfte innerhalb des RO-Systems, ob die Quotenverpflichtungen für EE-Strom eingehalten wurden (Meyer 2003: 672; Mitchell und Connor 2004: 1939–1940).
 
94
Im Juni 2007 übergab Premierminister Tony Blair die Labour-Regierung an Gordon Brown (siehe dazu Assinder 2007 für BBC NEWS).
 
95
Um nachzuweisen, dass es sich um EE-Strom handelte und somit keine Klimaschutzabgabe anfiel, wurden ebenfalls grüne Zertifikate ausgestellt, jedoch zu unterscheiden von denjenigen Zertifikaten, die im Rahmen des RO-Systems gehandelt wurden (Dinica 2005: 303; Prag 2013: 11–12) Die Einnahmen aus der Klimaschutzabgabe gingen größtenteils in den allgemeinen Staatshaushalt über (Dinica 2005: 304).
 
96
In einem späteren Regierungsbericht wurde der Wert von 10 % EE-Strom bis 2010 als „target“ bezeichnet, während der Anteil von 20 % bis 2020 lediglich als „further aspiration“ benannt wurde (DTI 2006: 98).
 
97
Praktisch gesehen beschränkten sich die Neuerungen für den EE-Sektor auf weitere Kapitaldarlehen für den Zeitraum 2002 bis 2005 (Mitchell 2010: 131–132; Mitchell und Connor 2004: 1944). Darüber hinaus hatte sich die Regierung mit der Clear Skies-Initiative von 2003 darum bemüht, private Investitionen in erneuerbare Energien anzuregen (z. B. durch Haushalte, Landwirte, Kooperativen). Allerdings war es für derartige gesellschaftliche Akteure unüblich, sich an industriellen Projekten wie der Energieerzeugung zu beteiligen (Dinica 2005: 304).
 
98
UK Statutory Instruments, 2005 No. 926. The Renewables Obligation Order 2005. 17th March 2005.
 
99
Ein Leitmotiv war es, den Verwaltungsapparat möglichst schlank zu halten (DTI 2003: 112).
 
100
Der Beirat hatte zum einen die Funktion, einen Stakeholder-Dialog über geplante EE-Policies zu initiieren und die Regierung entsprechend fachlich zu beraten, zum anderen sollte dieses Forum auch zur engagierten Implementation der EE-Policies beitragen (Dinica 2005: 299).
 
101
Die britische Regierung verfolgte einen grundsätzlichen Ansatz der Deregulierung, wobei 1997 u. a. eine Better Regulation Task Force gebildet wurde (BRC 2005: 7). Diese sollte die Regierung dabei beraten, bestehende Regulierung zu verschlanken bzw. abzubauen (siehe z. B. BRTF 2005). Auch im Energiebereich galt die Devise: „We will only regulate where necessary […]“ (Labour Party 2005: 22). Diese Agenda und die erarbeiteten Prinzipien werden nach wie vor verfolgt (BEIS 2018a).
 
102
Siehe dazu Legal Observatory des Europäischen Parlaments (Prozessnr. 2001/0265/COD).
 
103
UK Public General Acts, 2002 c. 23. Finance Act 2002. 24th July 2002. Speziell s. 5 (4).
 
104
UK Public General Acts, 2004 c. 12. Finance Act 2004. 22nd July 2004. Speziell s. 10.
 
105
Die Anlagen gingen 2005 bzw. 2006 in Betrieb (Alberici und Toop 2014: 2–5; BBC News 2005).
 
106
UK Public General Acts, 2004 c. 20. Energy Act 2004. 22nd July 2004. Speziell ss. 124–132.
 
107
UK Statutory Instruments, 2007 No. 3072. The Renewable Transport Fuel Obligations Order 2007. 25th October 2007.
 
108
Dies war der günstigste kurzfristig verfügbare Rohstoff – die Steuererleichterungen waren vergleichsweise niedrig angesetzt, sodass nur der günstigste Biodiesel auf den Markt gelangte; die landwirtschaftliche Produktion war auf einen Anbau zwecks Herstellung von Biokraftstoffen noch nicht vorbereitet (Solorio und Fairbrass 2017: 113; Thuijl und Deurwaarder 2006: 39).
 
109
Pläne für den Bau einer ersten Produktionsanlage für Bioethanol wurden 2004 vom Unternehmen British Sugar vorgelegt (BBC News 2004a). Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgte 2007 (Alberici und Toop 2014: 2–5; BBC News 2007a).
 
110
Im Jahr 2005 folgte eine Aktualisierung, bei der das RO-System u. a. für den gesamten Marktraum (England, Wales, Schottland, Nordirland) weiter integriert wurde (gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten, gemeinsamer buy out-Fonds). UK Statutory Instruments, 2005 No. 926. The Renewables Obligation Order 2005. Siehe auch Dinica (2005: 302) und Hazrat (2016: 261–262).
 
111
Für den Wärmesektor, welcher bislang über kein vergleichbares Förderinstrument verfügte, stand eine Renewable Heat Obligation zur Debatte, die von der Regierung zunächst aber nicht weiterverfolgt wurde (DTI 2006: 72). Kleinere Neuerungen im Wärmebereich wurden durch den Climate Change and Sustainable Energy Act von 2006 vorgenommen. Diese waren allerdings primär für die Kleinsterzeugung (microgeneration) erneuerbarer Energie von Relevanz. UK Public General Acts, 2006 c. 19. Climate Change and Sustainable Energy Act 2006. 21st June 2006.
 
112
Ab 2005 war auch der Energieverbrauch insgesamt leicht rückläufig, der Rückgang in der Erzeugung ist jedoch vor allem dadurch ausgeglichen worden, dass das Vereinigte Königreich ab 2000 von einem Nettoexporteur zu einem Nettoimporteur von Energie wurde. Bis 2010 hatte das Vereinigte Königreich eine Importabhängigkeit von etwa 30 % (BEIS 2018b: 10–11).
 
113
Primärenergieerzeugung. Die Kategorie ‚Gas‘ enthält Naturgas und Erdgaskondensate (NGL).
 
114
Noch grundlegender ist die Erklärung, die Dryzek et al. (2002) anbieten. Sie sehen das geringe zivilgesellschaftliche Engagement, das sich im EE-Bereich gezeigt habe, als institutionelles Problem, das über diesen Politikbereich hinausgehe: Die gesellschaftliche Interessenbildung und -artikulation sei vor dem Hintergrund einer ausgeprägten marktliberalen Haltung und einer selektiven Einbindung gesellschaftlicher Interessen durch den Staat grundsätzlich unterminiert worden (Dryzek et al. 2002: 677).
 
115
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, gibt es im Ländervergleich Hinweise darauf, dass Quotenmodelle im Vergleich zu Einspeisetarifen eine weniger effektive Förderung erneuerbarer Energien erzielten (Lauber 2005b: 47). Innerhalb eines Quotenmodells werden einzelne, noch nicht marktreife EE-Technologien in der Regel nicht individuell gefördert, sodass bestehendes EE-Potenzial nicht umfänglich ausgeschöpft wird – wie dies auch im Vereinigten Königreich der Fall war (Lauber und Toke 2005: 137; Mitchell und Connor 2004: 1942).
 
116
Unter den Mitgliedstaaten gab es im Vorfeld der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie unterschiedliche Definitionen erneuerbarer Energien. Während z. B. Deutschland Müllverbrennungsanlagen in seiner Definition ausschloss, galten diese im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden als EE-Quelle (Reiche und Bechberger 2005: 19).
 
117
Zu den strukturellen Finanzierungsschwierigkeiten, siehe Lauber und Toke (2005: 139).
 
118
Zwar gab es diverse EE-Verbände im Vereinigten Königreich (für einen Überblick siehe z. B. Bomb et al. 2007; Connor 2003; Dinica 2005), doch diese wurden überwiegend auf Initiative des Wirtschaftsministeriums gegründet (Espey 2001: 202). Sie sind daher eher im Zusammenhang mit der staatlich getriebenen Netzwerkbildung (zwecks Implementation von Policies) zu sehen und weniger Ausdruck gesellschaftlicher Interessenvermittlung.
 
119
Sie unterstützten einen Pro-EE-Diskurs vor allem über die Veröffentlichung von Berichten und Studien (Elliott 2019: 123).
 
120
Die Befragung wurde im Frühjahr 2008 vorgenommen. Eine Gesamtübersicht über die Umfragewerte in allen sechs untersuchten Mitgliedstaaten findet sich Abschnitt 6.7 (Tab. 6.12).
 
121
Siehe dazu das vom Wirtschaftsministerium ausgearbeitete erste energiepolitische Weißbuch (TK 1974).
 
122
Zwar wurden niederländische Turbinenhersteller subventioniert, jedoch kein Absatzmarkt für deren Produkte geschaffen: Ohne entsprechende Anreize wurde auf nationaler bzw. lokaler Ebene nicht genug in Windenergieanlagen investiert und im internationalen Geschäft waren niederländische Hersteller gegenüber den bereits etablierten dänischen Unternehmen nicht konkurrenzfähig (Kamp 2007: 340–342; Slingerland 1997: 199; Wolsink 1996: 1984–1085).
 
123
Wet van 16 november 1989, houdende regelen met betrekking tot de opwekking, de invoer, het transport en de afzet van elektriciteit (Elektriciteitswet 1989). Staatsblad 1989, 535.
 
124
Diese Zentralisierung war schon sehr lange im Gespräch, da bereits um 1960 das Unternehmensmosaik im Stromsektor der Regierung ein Dorn im Auge war – die Regierung beabsichtigte schon damals eine stärkere zentralstaatliche Steuerung und wollte zugleich den Wettbewerb auf dem Strommarkt erhöhen, was allerdings erst rund 30 Jahre später verwirklicht wurde (Hofman und Marquart 2001: 35).
 
125
Zum Instrument des NMP siehe Weale (1992).
 
126
Die Definition der Abfallverbrennung als erneuerbare Energiequelle war unter den Mitgliedstaaten kontrovers (Arentsen und Bruijn 2005: 430).
 
127
Die Vereinbarungen erhielten zum Teil dadurch Verbindlichkeit, dass sie als zivilrechtliche Verträge formalisiert wurden (Öko-Institut e. V. 1998: 36–37).
 
128
Während zuvor vor allem die regionalen Energieerzeuger und deren Vereinigung SEP (N. V. Samenwerkende Elektriciteitsproductiebedrijven) Ansprechpartner für die staatliche Zusammenarbeit gewesen waren, befanden sich aufgrund der erfolgten Entflechtung nun die Verteiler in dieser begünstigten Position (Breukers und Wolsink 2007: 97; Slingerland 1997: 195). Die Repräsentation des Stromsektors und die Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium übernahm nun vorrangig die Vereniging Energie-Nederland (oder: EnergieNed), die Vereinigung der Verteiler (Arentsen 2008: 54; Reiche 2005c: 236). EnergieNed ist ein Dachverband für den gesamten Energiesektor, in dem sowohl Energieerzeuger, als auch -verteiler und -händler organisiert sind (Energie-Nederland 2019).
 
129
Der MAP-Aufschlag durfte zwischen 0,5 % und 2,5 % der Stromrechnung betragen, die genaue Höhe konnte dabei von den Verteilern frei bestimmt werden – durch diese Flexibilität entstanden Konkurrenzsituationen zwischen den Verteilern, da Anbieter mit geringerem MAP-Aufschlag den Endkunden gegenüber günstigere Angebote machen konnten (Slingerland 1997: 200–203).
 
130
Daneben schlossen sich einige Verteilerunternehmen zusammen, um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben – der daraus resultierende Wind Plan gilt jedoch weithin als gescheitert (ausführlicher bei Gipe 1995: 41–42).
 
131
Die VVD (1994) stimmte beim Ziel der Energieeinsparung mit den anderen Parteien überein, nannte aber keine konkreten Maßnahmen wie beispielsweise eine Energiesteuer; der Ausbau erneuerbarer Energien wurde nicht speziell erwähnt.
 
132
Die VVD sprach zwar nicht explizit von einer europäischen Energiesteuer, betonte aber die Notwendigkeit, sich im europäischen und internationalen Verbund zu engagieren und gemeinsam Probleme wie klimaschädliche Emissionen anzugehen (VVD 1994: 22).
 
133
Das Kabinett wurde aufgrund von internen Konflikten innerhalb der Lijst Pim Fortuyn (LPF) aufgelöst, welche als Partei mittlerweile nicht mehr existiert (Döring und Manow 2019).
 
134
Einzelne Parteien wie die ökologische Partei GroenLinks (GL) und die Sozialistische Partei (Socialistiese Partij, SP) forderten ambitioniertere Zielwerte, doch generell herrschte Einigkeit über den Ausbau erneuerbarer Energien (Arentsen 2008: 51).
 
135
Während die MAP-Abgabe primär dazu dienen sollte, neue Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz bzw. der erneuerbaren Energien zu finanzieren, war die Energiebesteuerung ein regulatives Instrument, das die Endverbraucher zum Stromsparen anregen sollte – die Einnahmen wurden über kompensatorische Steuermaßnahmen indirekt an die Verbraucher zurückgeführt (Slingerland 1997: 196). Insofern deckte sich die von der links-liberalen Regierung eingeführte Energiebesteuerung mit dem Modell, das auch die CDA vorgesehen hatte (CDA 1994: 60).
 
136
Wet van 2 juli 1998, houdende regels met betrekking tot de productie, het transport en de levering van elektriciteit (Elektriciteitswet 1998). Staatsblad 1998, 427.
 
137
Für die Unternehmen war es auch mit Steuererleichterungen schwierig, Biokraftstoffprojekte zu finanzieren. Beispielsweise hatte der Alkoholproduzent Nedalco 1995 die testweise Produktion von Bioethanol geplant und sich hierfür von der Regierung Unterstützung in Form einer Steuerbefreiung auf zehn Jahre sichern können – allerdings fielen die nötigen Investitionskosten dann doch deutlich höher aus, sodass das Projekt letztlich nicht realisiert werden konnte (Suurs und Hekkert 2009b: 1011).
 
138
Biokraftstoffe der ersten Generation, wie Bioethanol aus der Vergärung von Getreide oder Zuckerrohr, werden aus Inhaltsstoffen weniger Pflanzenteile produziert, der Rest der Pflanze wird als Futtermittel o. ä. weiterverwendet; im Gegensatz dazu wird bei Biokraftstoffen zweiter Generation die gesamte Pflanze als Rohstoff genutzt, wie z. B. bei Bioethanol aus Zellulose oder BTL-Biodiesel aus Holz (siehe dazu auch Suurs und Hekkert 2009b: 1008–1009). Die Herstellung von Biokraftstoffen zweiter Generation ist technisch aufwendig und befindet sich z. T. noch in der Demonstrationsphase (BMK 2020).
 
139
Daneben gab es auf lokaler bzw. regionaler Ebene weiterhin vereinzelte Projekte im Bereich Bioethanol und Biodiesel, welche zum Teil über Steuererleichterungen finanziert wurden. Vor allem die Provinz Friesland sowie die Stadt Rotterdam beteiligten sich an diesen Projekten (Ulmanen et al. 2009: 1411–1412).
 
140
Die im Rahmen des MAP eingeführten groen labels wurden 2001 in ein freiwilliges System handelbarer Zertifikate überführt (Breukers und Wolsink 2007: 99–100; Gan et al. 2007: 148; Reiche 2005c: 238). Allerdings ging das neue Handelssystem im Prinzip nicht über die vorherige Kennzeichnung hinaus, da es weiterhin auf Freiwilligkeit basierte und nicht um eine mengenmäßige Verpflichtung ergänzt wurde (Gan et al. 2007: 149; Reiche 2005c: 238).
 
141
Der Algemene Energie Raad (AER) gab als Expertengremium energiepolitische Empfehlungen an das Wirtschaftsministerium ab; seine Mitglieder wurden aufgrund ihrer zentralen Positionen in Industrie und Forschung ausgewählt (Arentsen 2008: 53–54; Reiche 2002: 54–55). Nachfolgeorganisation des AER ist seit 2014 der Beirat für Wissenschaft, Technologie und Innovation (Adviesraad voor wetenschap, technologie en innovatie).
 
142
Die LPF nahm in ihrem Parteiprogramm keine energiepolitische Position ein, sie zeigte sich jedoch kritisch gegenüber verschiedenen Formen der Besteuerung, u. a. im Umweltbereich (LPF 2002: 4).
 
143
Forschungsgelder wurden weiterhin auf die Entwicklung von Biokraftstoffen zweiter Generation gelenkt (Hoppe und Bueren 2017: 76; Suurs und Hekkert 2009b: 1015).
 
144
Besluit van 20 oktober 2006, houdende regels met betrekking tot het gebruik van biobrandstoffen in het wegverkeer (Besluit biobrandstoffen wegverkeer 2007). Staatsblad 2006, 542.
 
145
Primärenergieerzeugung. Die Kategorie ‚Gas‘ enthält Naturgas und Erdgaskondensate (NGL).
 
146
Unter den EE-Verbänden gab es u. a. die Nederlandse Wind Energie Associatie (NWEA) als Dachorganisation der Windenergiebranche und Holland Solar als primäre Lobbyorganisation für die Solarenergiebranche (Reiche 2005c: 236). Die Platform Bio-Energie stellte eine Vereinigung für Unternehmen dar, die im Bereich Biomasse tätig waren, wobei hier vielfach die bereits etablierte Energiewirtschaft, d. h. Unternehmen wie Nuon, Essent und Eneco, vertreten waren (Reiche 2002: 63–64). Die wichtigsten Umweltorganisationen waren die Vereniging Natuurmonumenten, Greenpeace, Milieudefensie (der niederländische Zweig von Friends of the Earth) sowie der World Wide Fund For Nature (WWF) (Espey 2001; Hendriks 2008; Lucardie 1997; Reiche 2005c). Eine weitere Umweltorganisation war die Stichting Natuur En Milieu (SNM), welche regierungsberatend tätig war, aber selber keine Projekte initiierte (Reiche 2005c: 237).
 
147
Die Befragung wurde im Frühjahr 2008 vorgenommen. Eine Gesamtübersicht für alle untersuchten Mitgliedstaaten findet sich in Abschnitt 6.7 (Tab. 6.12).
 
148
Dies geschah 1947 durch das 2. Verstaatlichungsgesetz. BGBl. Nr. 81/1947.
 
149
Bundesgesetz: Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich. BGBl. Nr. 676/1978.
 
150
Bundesverfassungsgesetz: Änderung des 2. Verstaatlichungsgesetzes und Erlassung organisationsrechtlicher Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen. BGBl. Nr. 321/1987.
 
151
In den Jahren 1995 und 1996 wurden geringe Steuern auf Öl bzw. Gas und Elektrizität erhoben, allerdings waren die Motive dafür eher, höhere Steuereinnahmen zu erzielen und weniger, das Konsumentenverhalten zu beeinflussen (Lauber 2005a: 65; Pflüglmayer et al. 2008: 204). Im Jahr 2000 gab es eine erneute Steuererhöhung, wobei allerdings auch Strom aus erneuerbaren Energiequellen besteuert wurde (Lauber 2005a: 65). Die Besteuerung verschiedener Energieträger reflektierte somit nicht die jeweiligen Klimaauswirkungen – so hatte Kohle als größter CO2-Emittent das niedrigste Steuerniveau (IEA 2003: 36).
 
152
Kraftstoffverordnung 1992. BGBl. Nr. 123/1992.
 
153
Bundesgesetz, mit dem die Mineralölsteuer an das Gemeinschaftsrecht angepaßt wird (Mineralölsteuergesetz 1995). BGBl. Nr. 630/1994.
 
154
Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – ElWOG), das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, erlassen wird und das Kartellgesetz 1988 und das Preisgesetz 1992 geändert werden. BGBl. I Nr. 143/1998.
 
155
Für seine Koalition mit der FPÖ erntete Bundeskanzler Schüssel international heftige Kritik sowie zeitweise Sanktionen der EU-Mitgliedstaaten gegen Österreich, siehe dazu u. a. Perger (2010) in DIE ZEIT und Winkler-Hermaden (2010) in DER STANDARD.
 
156
Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz – GWG), das Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird, das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission sowie das Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden, erlassen werden (Energieliberalisierungsgesetz). BGBl. I Nr. 121/2000.
 
157
Das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) entstand im April 2005 aus der FPÖ, was sodann eine neue Regierungsbildung verursachte, wobei die BZÖ als Regierungspartner der ÖVP den Platz der FPÖ übernahm. Siehe ParlGov-Datenbank (Döring und Manow 2019).
 
158
Ökostromgesetz sowie Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) und des Energieförderungsgesetzes 1979 (EnFG). BGBl. I Nr. 149/2002.
 
159
Richtlinie 2001/77/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt. ABl. L 283/33.
 
160
Die Grünen stimmten nicht für das Gesetz, da es ihnen (abermals) nicht weit genug ging – sie forderten ein Gesetz „nach deutschem Vorbild, mit sehr hohen Tarifen“ bzw. eine ökologische Steuerreform, welche das grundsätzlich effektivere Instrument sei (Nationalrat 2002: 184).
 
161
Das Fördervolumen unter dem Ökostromgesetz würde sich auf lediglich Zweidrittel bis die Hälfte der bisherigen (länderweise addierten) Förderkosten belaufen (Nationalrat 2002: 188–199).
 
162
Nach Angaben des Wirtschaftsministers hatten sich die Länder für eine derartige Regelung ausgesprochen, um Blockadesituationen zu vermeiden (Nationalrat 2002: 191).
 
163
Als Lebensministerium wurde verkürzt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bezeichnet. Zwischenzeitlich wurde es umbenannt in das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT).
 
164
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Kraftstoffverordnung 1999 geändert wird. BGBl. II Nr. 417/2004.
 
165
Überdies wurde empfohlen, sich in der EE-Förderung am deutschen Modell, speziell der EEG-Novelle von 2004, zu orientieren (IGW 2004a: 4). Ähnlich wurde auch von einigen Bundesländern sowie den Grünen auf das deutsche Modell verwiesen (Amt der Burgenländischen Landesregierung 2004: 5–6; Amt der Vorarlberger Landesregierung 2004: 2; Nationalrat 2006: 142).
 
166
Für die entsprechenden Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf siehe Amt der Burgenländischen Landesregierung (2004), Amt der Kärntner Landesregierung (2004), Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (2004), Amt der Salzburger Landesregierung (2004), Amt der Steiermärkischen Landesregierung (2004), Amt der Tiroler Landesregierung (2004), Amt der Vorarlberger Landesregierung (2004), Amt der Wiener Landesregierung (2004). Siehe auch Land Oberösterreich (2005).
 
167
Parlamentsdirektion der Republik Österreich, Ökostromgesetz-Novelle 2006 (655 d.B.).
 
168
Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-Novelle 2006). BGBl. I Nr. 105/2006.
 
169
Primärenergieerzeugung. Die Kategorie ‚Gas‘ enthält Naturgas und Erdgaskondensate (NGL).
 
170
Im nationalen Parteienwettbewerb war dies durchaus relevant: „[…] [F]oreign nuclear power stations were the universal targets and the parties competed over their competence in fighting them“ (Müller 2017: 121).
 
171
Die Befragung wurde im Frühjahr 2008 vorgenommen. Eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse in allen sechs untersuchten Mitgliedstaaten findet sich in Abschnitt 6.7 (Tab. 6.12).
 
172
Wie Holmberg und Hedberg (2017) anmerken, war der Beginn der schwedischen Atompolitik von großen Ambitionen und großem Optimismus gekennzeichnet. Dabei wurde anfangs sogar die Produktion eigener Atomwaffen anvisiert (Holmberg und Hedberg 2017: 236).
 
173
Ausführlicher zum Design und den Ergebnissen des Referendums siehe Holmberg und Hedberg (2017: 242) bzw. Nordhaus (1995: 23).
 
174
Auch in anderen europäischen Ländern war zu beobachten, dass sich die Umfragewerte spätestens Anfang der 1990er Jahre wieder auf dem Niveau prä-Tschernobyl eingependelt hatten (Thurner et al. 2017: 70–71).
 
175
Das benachbarte Dänemark hoffte indes auf eine baldige Abschaltung grenznaher Reaktoren (NZZ 2001).
 
176
Methanol (Methylalkohol) und Ethanol (Ethylalkohol) gehören beide zu den Alkoholkraftstoffen. Während (Bio-)Ethanol primär in der landwirtschaftlichen Produktion, z. B. aus Weizen, hergestellt wurde, basierte die Methanol-Herstellung auf Petroleumresten (Mårald 2010: 340–341; Ulmanen et al. 2009: 1408).
 
177
Angesichts der schwedischen Tradition zwischenparteilicher Zusammenarbeit war dieses Prozedere bzw. das Format der interparteilichen Einigung nicht unüblich (Persson 2016: 645).
 
178
Regeringens proposition 1990/91:88 om energipolitiken.
 
179
Die Kristdemokratiska Samhällspartiet (Ks) benannte sich 1995 zur Kristdemokraterna (Kd) um.
 
180
Rechtlich wurden die Investitionshilfen in Form einer Verordnung des Industrieministeriums festgehalten. Förordning (1991:1099) om statligt bidrag till vissa investeringar inom energiområdet, m.m. SFS 1991:1099.
 
181
Für einen detaillierteren Bericht über das Instrument der CO2-Steuer, siehe Ackva und Hoppe (2018).
 
182
Siehe dazu auch die Stellungnahmen diverser Sachverständiger im Abschlussbericht der Energiekommission (SOU 1995).
 
183
Regeringens proposition 1996/97:84. En uthållig energiförsörjning.
 
184
3 § Lag (2003:113) om elcertifikat i. V. m. Förordning (2003:120) om elcertifikat sowie Lag (2003:437) om ursprungsgarantier avseende förnybar el.
 
185
Für 2007 wurde ein gemeinsamer Markt für den Zertifikatshandel mit Norwegen anvisiert, wovon die norwegische Regierung 2006 aber zurücktrat (Körner 2005: 288; Meyer 2007: 355).
 
186
Lag om skyldighet att tillhandahålla förnybara drivmedel. SFS 2005:1248.
 
187
Die Befragung fand von Oktober bis November 2006 statt.
 
188
Für eine vergleichende Übersicht der Befragungsergebnisse für alle untersuchten Mitgliedstaaten siehe Abschnitt 6.7 (Tab. 6.12).
 
189
Ohnehin unterlag das eigentlich ausgeprägte schwedische Umweltbewusstsein auch Schwankungen, wobei die Kosten umweltschützender Maßnahmen je nach wirtschaftlicher Lage mehr oder weniger gerne in Kauf genommen wurden (Wang 2006: 1218).
 
190
Einen zwischenzeitlichen Wechsel der Zuständigkeit gab es zum Umweltministerium, mit dem Kabinett Reinfeldt wurde Energie ab 2006 aber wieder ans ehemalige Industrieministerium überführt, nunmehr umbenannt in Ministerium für Unternehmen, Energie und Kommunikation (IEA 2008b: 19; Körner 2005: 285).
 
191
Gemeint sind Brennstoffe aus Biomasse, inklusive der Biokraftstoffe.
 
192
In Österreich hatte es zuvor auf Landesebene bereits Einspeisetarife gegeben (Abschnitt 6.5).
 
193
Die von Eurostat genutzte Berechnungsmethode hat sich im Laufe der Jahre einige Male verändert – im Vergleich zu Abb. 4.​2 (Energieerzeugung in den EU-Mitgliedstaaten) fallen die EE-Anteile der untersuchten Länder in Abb. 6.8 tendenziell geringer aus. Entscheidend ist hier aber die einheitliche Berechnungsgrundlage für das Jahr 1990, verglichen mit 2004 – dies ermöglicht sowohl die Darstellung der nationalen Entwicklung im Zeitverlauf als auch den Vergleich zwischen den untersuchten Ländern.
 
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Zum Vergleich: Nach Lijpharts (2012) Föderalismusindex werden Deutschland als föderal und dezentralisiert, Österreich als föderal und zentralisiert und die Niederlande als semiföderal eingeordnet. Das Vereinigte Königreich und Schweden werden hingegen als unitaristisch und dezentralisiert, Frankreich als unitaristisch und zentralisiert kategorisiert (Lijphart 2012: 178). Das Phänomen einer Zentralisierung auf nationaler Ebene als Effekt der Europäisierung wurde beispielsweise von Börzel (2000a) bereits diskutiert.
 
Metadata
Title
Erhebung nationaler institutioneller Arrangements und Interessenkonstellationen im Vorfeld der EU-Richtlinie
Author
Viktoria Brendler
Copyright Year
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37531-7_6