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15-10-2015 | Erneuerbare Energien | Schwerpunkt | Article

Ausschreibungen sollen feste Werte aus dem EEG ersetzen

Author: Sabine Voith

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Das Ausschreibungsdesign für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen soll 2016 mit dem neuen EEG kommen. Die finanzielle Förderung für Strom aus Solar- und Windenergie soll bei der Ausschreibung ermittelt werden.

Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, BMWi, steht zur Diskussion. Ziel ist es, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas ab 2017 wettbewerblich zu ermitteln. Anders ausgedrückt, soll die finanzielle Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien bei neuen Erzeugungsanlagen bei der Ausschreibung ermittelt werden. Diese soll die im EEG festgelegten Werte für die Höhe der finanziellen Förderung ersetzen. Die Eckpunkte berücksichtigen Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts.

Die Ziele der Eckpunkte:
  • Ausbaukorridor für erneuerbare Energien beibehalten;
  • Wettbewerb fördern;
  • Akteursvielfalt erhalten.

Die Photovoltaik-Branche hat bereits Erfahrung mit Ausschreibungen

Die Grundlagen für die Änderungen wurden bereits im EEG 2014 gelegt. Die ersten Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen wurden bereits gestartet. In einem nächsten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden.

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Die "Akteursvielfalt" solle nicht gebremst werden, heißt es aus dem Ministerium, Bürgerenergieprojekte werden als Beispiel genannt. Auf der Branchenmesse InterSolar in München wurden die Ausschreibungen kritisch diskutiert, da sie eben in der Praxis doch die Akteure einschränken. Entweder scheuen die Akteure den Aufwand oder sie kommen bei den Ausschreibungen nicht zum Zug, so die Erfahrungen.

Gesetzesänderung sollte die Entwicklung der Offshore-Windenergie nicht bremsen

Für die Marktakteure im Bereich der Offshore-Windenergie sind verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen essentiell, weiß Dr. Holger Kraft, Energierechts-Experte bei CMS Hasche Sigle. Seine Statements:

  • "Für die Planungsprojekte 2017 bis 2019 sind die finalen Investmententscheidungen überwiegend getroffen, man ist im Herstellungsprozess oder bereits in der Ausführungsphase."
  • "Für den deutschen Markt muss Klarheit herrschen, wie es danach rechtlich weiter geht. Der zeitliche Rahmen mit einem geplanten Gesetzesentwurf für Ende des Jahres ist eng gesteckt."
  • Zur geplanten Einmalaktion in Bezug auf Netzkapazitäten, bei der sich jeder Marktakteur mit seinen Projektrechten bewerben kann, sagte er: "2,4 Gigawatt sollen ausgeschrieben werden. Das Verfahren ist gut für die Planungssicherheit und die Skaleneffekte. Allerdings sollte in die Ausschreibung nichts eingerechnet werden, was den Markt einschränken könnte. Eine Verwässerung der 2,4 GW durch Anrechnung von Übererfüllung in der Vergangenheit oder Forschungsprojekten wäre fatal."
  • Für die zentralen Ausschreibung können sich Marktakteur auf von den staatlichen Stellen vorentwickelte Projekte bewerben. Der Energierechtsexperte: "Wie es mit den bereits entwickelten Projekten aussieht, die in das zentrale System überführt werden sollen, ist derzeit noch etwas unklar. Entscheidend ist, dass die Überführung gegen Entschädigung erfolgt und das die Regelungen klar sind, damit es nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt."

Ausschreibungen werden technologiespezifisch eingeführt

Das Ausschreibungsdesign orientiert sich an den Technologien, im Fokus stehen die Onshore- und Offshore-Windenergie und die Photovoltaik. Sie liefern den überwiegenden Anteil des in neuen Anlagen erzeugten Stroms. Biomasse, Wasserkraft, Geothermie, Deponie-, Klär- und Grubengas sind ausgenommen, ebenso Photovoltaikanlagen auf Gebäuden unter einem Megawatt Leistung.

Noch sind die Punkte Teil eines Gesetzesentwurfs. Das Ausschreibungsmodell soll mit der Novellierung des EEG, dem EEG 2016, eingeführt werden. Springer-Autor Robert Kramer erläutert im Buchkapitel "Gesetzliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf die Vermarktung von Erneuerbaren Energien in Deutschland" das Für und Wider der Förderung von Erneuerbaren Energien. "Die mit dem Ausschreibungsmodell bezweckte Marktöffnung führt konsequenterweise zu einem merklichen Rückgang der Planungssicherheit", schreibt er in Punkt 3.4.6. und führt diese These ausführlich aus.

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