2005 | OriginalPaper | Chapter
Erstanwendung von IFRS
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Als in Deutschland Mitte der 90er Jahre die ersten DAX-Unternehmen ihren Jahresabschluss auf internationale Rechnungslegungsnormen umstellten, gab es für die erstmalige Anwendung der IFRS
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noch keine Regelungen seitens des IASC.
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In Folge des Fehlens einer Vorschrift für die Umstellung der Rechnungslegung auf die damals noch International Accounting Standards (IAS) genannten Regelungen oblag es den Unternehmen selbst, den Übergang von der deutschen auf die internationale Rechnungslegung so zu gestalten, wie sie es für richtig hielten. Damals setzten sich die folgenden zwei Methoden durch: Konvertierten einige Unternehmen in der Form, dass ihr letzter Konzernabschluss nach HGB zugleich die Eröffnungsbilanz nach IFRS darstellte (prospektive Anwendung der IFRS),
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so wählten andere Unternehmen diejenige Variante, die auch heute noch grundsätzlich als Maßstab anzusehen ist; sie taten so, als hätten sie die IFRS schon immer angewandt (retrospektive Anwendung der IFRS).
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Somit waren sämtliche früheren Geschäftsvorfälle entsprechend den IFRS abzubilden, woraus mitunter erhebliche Bilanzierungsanpassungen resultierten. In Folge dieser uneinheitlichen Vorgehensweise deutscher Unternehmen bei der Umstellung der Konzernrechnungslegung war realiter eine interinstitutionelle Vergleichbarkeit (wenn überhaupt) nur eingeschränkt gegeben. Lediglich für diejenigen Unternehmen, die der retrospektiven Anwendung der IFRS folgten, bestand zumindest eine interperiodische Vergleichbarkeit der offen gelegten Berichtsperioden.