2019 | OriginalPaper | Chapter
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Erfolgreiche Führung und Überwachung von Unternehmen
Das Gebiet der Betriebswirtschaftslehre (BWL) hat sich in Wissenschaft und Praxis auf breiter Form durchgesetzt. Zwischenzeitlich besteht ein einheitliches Meinungsbild über den Begriff, die Aufgaben und die Instrumente der BWL. Darüber hinaus haben die Bestrebungen zugenommen, Ansätze für eine theoretische Fundierung zu entwickeln, womit als Folge dieser Positionierung ein durchaus trennscharfes Konzept zu anderen Fachgebieten wie etwa der Volkswirtschaftslehre, der Rechtswissenschaft, der Mathematik und der Informatik vorliegt. Allerdings greift die BWL häufig auf Erkenntnisse dieser Wissenschaftsbereiche zurück und bezieht sie in ihre Überlegungen ein (z. B. zur Lösung der Frage nach der optimalen Rechtsform für ein Unternehmen).
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Vgl.
Freidank/Velte 2013, S. 7–12.
Vgl. stellvertretend
Wöhe/Döring/Brösel 2016, S. 27.
Modifiziert übernommen von
Sigloch 1987, S. 501.
Mit dem Begriff „Gesamthandsvermögen“ soll zum Ausdruck gebracht werden, dass das Vermögen den Gesellschaftern „zur gesamten Hand“, d. h. gemeinsam, gehört. Folglich ist keiner der Gesellschafter berechtigt, über seinen Anteil an den einzelnen Vermögensgegenständen zu verfügen.
Vgl. hierzu die Ausführungen im dritten Teil zu Gliederungspunkt III.B.
Beim Vorliegen sog. Gleichordnungskonzerne i. S. d. § 18 Abs. 2 AktG sind die Unternehmen gleichberechtigt, d. h. es besteht keine Abhängigkeits‑ und damit auch kein Über‑ bzw. Unterordnungsverhältnis.
Langenbucher/Blaum 1994, S. 456.
Entnommen von
Freidank/Hinze 2014, S. 456.
Entnommen von
Freidank/Hinze 2015, S. 70.
- Title
- Erster Teil: Konzeptioneller Rahmen einer führungs- und überwachungsbezogenen Betriebswirtschaftslehre
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-22736-4_1
- Author:
-
Carl-Christian Freidank
- Publisher
- Springer Fachmedien Wiesbaden
- Sequence number
- 1