2018 | OriginalPaper | Chapter
Erstes Kapitel: Bestandsaufnahme zu §§ 51-68 AO und § 1 Abs. 1 KStG
Author : Cornelius Alders
Published in: Die partiell gemeinnützige (natürliche) Person
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Im zweiten Teil der Abgabenordnung, der gegenständlich das Steuerschuldrecht behandelt, widmet sich der dritte Abschnitt unter dem Titel Steuerbegünstigte Zwecke dem sogenannten steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht. Steuerbegünstigt ist dabei die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, wobei der Begriff der Gemeinnützigkeit als Oberbegriff für alle drei Zweckgruppen verwendet wird und im Laufe der Zeit den Normenkomplex namensgebend prägte. Die §§ 51-68 AO modellieren als zentraler, Allgemeiner Teil des Gemeinnützigkeitsrechts einen Rechtsstatus der Gemeinnützigkeit.