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Europa von A bis Z

Taschenbuch der europäischen Integration

  • 2020
  • Book

About this book

Dieses Taschenbuch bietet Europa zum Nachschlagen: In über 100 Sachbeiträgen erklären renommierte Europaexpertinnen und -experten wissenschaftlich fundiert und zugleich verständlich alle wichtigen Themen und Begriffe aus Politik, Wirtschaft und Geschichte der europäischen Einigung. Es erscheint in aktualisierter und erweiterter Fassung schon in der 15. Auflage und richtet sich an alle Europa-Interessierten, die sich gezielt und zuverlässig über den neusten Stand in europapolitischen Fragen informieren wollen.

Table of Contents

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  1. Frontmatter

  2. Einleitung – Europa von A bis Z

    1. Frontmatter

    2. Einleitung: Die EU erklären

      Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels, Funda Tekin
      Zusammenfassung
      Der europäische Integrationsprozess sah sich in seiner jahrzehntelangen Geschichte immer wieder mit grundlegenden Herausforderungen konfrontiert. Dabei ging es um Fragen der Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union (EU) sowie um das Management von nationalen, europäischen und globalen Krisen. Insbesondere im letzten Jahrzehnt scheint die EU aus dem Krisenmodus nicht mehr herauszukommen. Besonders betroffen waren hier die Wirtschafts- und Währungsunion infolge der globalen Finanzkrise 2008, die gemeinsame Migrations- und Asylpolitik sowie der Schengen-Raum aufgrund der sog. Flüchtlingskrise von 2015 und nicht zuletzt die Gesundheitssysteme in der COVID-19-Pandemie, die Anfang 2020 fast zum sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Stillstand in der globalisierten Welt geführt hat und somit die Solidarität in Europa und die europäische Integration auf verschiedensten Ebenen grundsätzlich herausfordert. Vor diesem Hintergrund strukturiert die Einleitung, wie die EU zu erklären ist, und liefert Informationen zur Neukonzeption des Taschenbuchs „Europa von A bis Z“ und zu dessen Handhabung.
    3. Europäische Einigung im historischen Überblick

      Werner Weidenfeld
      Zusammenfassung
      Diese historische Einführung zeichnet die europäische Integration nach – von den Anfängen bis zur Gegenwart – und bilanziert ihre Folgen.
  3. A

    1. Frontmatter

    2. AfrikapolitikAfrikapolitik

      Siegmar Schmidt
      Zusammenfassung
      Historisch konzentrierten sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Afrika auf Handelsbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit. Die früheren Kolonialmächte Frankreich und Belgien waren für die Kooperation der EU und Afrika zentral; das Vereinigte Königreich kam in den 1970er-Jahren dazu. Das Spektrum der politischen Beziehungen der Kontinente veränderte sich in den letzten Jahrzehnten rapide, besonders im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung. Seit den 1990er-Jahren nahmen Konfliktprävention und -interventionen sowie die Konkurrenz um Ressourcen in Afrika zwischen der EU und neuen Mächten, insbesondere China, zu. Zunehmende Migration aus nord- und westafrikanischen Ländern und damit einhergehendes Flüchtlingselend führten zu einem Konflikt innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Bisher hat die EU außer intensivierter Entwicklungszusammenarbeit noch keine politische Antwort gefunden. Mit dem EU-Ausstieg des Vereinigten Königreichs als diplomatischem Schwergewicht und der anhaltenden Migrationskrise steigt der Druck auf die EU-Afrikapolitik.
    3. Agenturen

      Christoph Klika
      Zusammenfassung
      EU-Agenturen sind durch europäisches Sekundärrecht gegründete Körperschaften, welche die Organe der Europäischen Union (EU) und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Politiken und Programmen unterstützen. Es können zwei Arten von EU-Agenturen unterschieden werden: Exekutivagenturen und dezentrale Agenturen. Exekutivagenturen werden durch Beschluss der Kommission für eine begrenzte Zeit eingerichtet und haben ihren Sitz in Brüssel. Dezentrale Agenturen werden durch einen Rechtsakt des europäischen Gesetzgebers auf unbestimmte Zeit gegründet, die Entscheidung über den Sitz wird durch die Staats- und Regierungschefs getroffen. Derzeit bestehen 43 dezentrale Agenturen, die über 23 Mitgliedstaaten verteilt sind und insgesamt ca. 9965 Mitarbeiter beschäftigen. Der gesamte Haushalt aller Agenturen beträgt ca. 2,8 Milliarden Euro. Durch die Delegation wichtiger Aufgaben zur Binnenmarktregulierung haben sich die dezentralen Agenturen zu einem relevanten Bestandteil der institutionellen Struktur der EU entwickelt.
    4. Agrarpolitik

      Christian Lippert
      Zusammenfassung
      Als Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden in Art. 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die „durch Förderung des technischen Fortschritts“ angestrebte Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft, die Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens der dort Beschäftigten, die Marktstabilisierung und Sicherstellung der Versorgung zu angemessenen Preisen genannt. Zur Erreichung dieser Ziele schreibt Art. 40 AEUV eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte vor. Durch den Vertrag von Lissabon erhielt das Europäische Parlament gem. Art. 43 AEUV das Recht, gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union über die Organisation der Agrarmärkte und andere agrarpolitische Bestimmungen zu entscheiden. Lediglich die Festsetzung von administrierten Preisen und Produktionsquoten sowie von Abschöpfungen und Beihilfen verbleibt in der alleinigen Zuständigkeit des Rates. Hohe Kosten und unterschiedliche nationale Interessen haben immer wieder zu gravierenden Konflikten geführt. Der fehlgeschlagene Versuch, eine angemessene Lebenshaltung der Landwirte durch Preisstützung zu gewährleisten, begründete zudem den Vorwurf des Protektionismus und führte zu steigenden Produktionsüberschüssen und Ausgaben, sodass mehrfach tiefgreifende Reformen der GAP notwendig wurden.
    5. AntidiskriminierungspolitikAntidiskriminierungspolitik

      Gabriel N. Toggenburg
      Zusammenfassung
      Das Recht der Europäischen Union (EU) verbietet seit jeher, EU-BürgerInnen wegen ihrer Staatsangehörigkeit schlechter zu stellen. Auch die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein traditionelles Anliegen des Unionsrechts. Die ethnische Diskriminierung wird erst seit der Annahme einer entsprechenden Richtlinie im Jahr 2000 umfassend mit Mitteln des Europarechts bekämpft. In welchen Lebensbereichen die EU ihre BürgerInnen auch vor Diskriminierungen auf Grundlage der Religion, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung schützen soll, ist hingegen seit über zehn Jahren Gegenstand politischer Debatten. Die Annahme von EU-Gesetzgebung bedarf der Einstimmigkeit im Rat der EU, was den Fortschritt schwierig gestaltet.
    6. Asienpolitik

      Franco Algieri
      Zusammenfassung
      Europa und Asien sind Weltregionen, die auf die Entwicklung der internationalen Beziehungen im 21. Jahrhundert prägend wirken. Während in Europa die Europäische Union (EU) als gewachsener Integrationsraum eine herausragende politische Stellung einnimmt, ist Asien als politischer Raum deutlich stärker diversifiziert. Die Kooperations- und Verflechtungsstrukturen zwischen der EU und Asien sind das Ergebnis eines Prozesses der Annäherung und Institutionalisierung bi- und multilateraler Beziehungen, der sich seit den 1970er-Jahren kontinuierlich entwickelt hat. Die Asienpolitik umfasst unterschiedliche Politikbereiche der EU-Außenbeziehungen und sie ist von einer hohen Komplexität sowie der stetigen Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Für die Verortung der EU als Akteur der internationalen Beziehungen spielt die Asienpolitik, neben den transatlantischen Beziehungen, eine wichtige Rolle.
    7. Assoziierungs- und Kooperationspolitik

      Franco Algieri
      Zusammenfassung
      Die Assoziierungs- und Kooperationspolitik bildet einen grundlegenden Bestandteil der Außenbeziehungen der Europäischen Union (EU). Durch eine Vielzahl entsprechender Abkommen konnte die EU über mehrere Jahrzehnte hinweg ein dichtes Netz der Zusammenarbeit mit verschiedenen Staaten und Regionen der Welt schaffen. Spezifische Verfahren und rechtliche Regelungen bilden einen umfassenden Bezugsrahmen für die Assoziierungs- und Kooperationspolitik. In diesem Rahmen können privilegierte Wirtschaftsbeziehungen mit Partnern der EU hergestellt sowie politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse in den jeweiligen Ländern und Regionen unterstützt werden. Des Weiteren können Assoziierungsabkommen als Vorbereitung einer EU-Mitgliedschaft oder als Kompensation für eine Nichtmitgliedschaft dienen. Über Jahrzehnte hinweg ist ein komplexes Assoziierungs- und Kooperationssystem mit Nicht-EU-Staaten entstanden.
    8. Asylpolitik

      Florian Trauner
      Zusammenfassung
      Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wurde ab 1999 entwickelt. Es verfolgt das Ziel, die Asylwesen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu harmonisieren bzw. die Zuständigkeit hinsichtlich der Bearbeitung von Asylanträgen in Europa zu regeln. Ein Eckpfeiler ist das Dublin-System. Dieses legt fest, dass der erste EU-Mitgliedstaat, mit dem eine/ein Asylsuchende/r in Kontakt tritt, im Regelfall für deren/dessen Antrag verantwortlich ist. Die Flüchtlingskrise der Jahre 2015 und 2016 verstärkte die Schwierigkeiten, mit denen die EU-Asylpolitik schon lange zu kämpfen hatte. Dies betraf insbesondere die ungleiche Verteilung von Asylsuchenden und die Überforderung Griechenlands und anderer EU-Grenzstaaten im Asylwesen. Die Europäische Kommission hat daher eine umfassende Reform des GEAS angestoßen. So soll das Dublin-System um eine verpflichtende Quotenregelung für Asylsuchende erweitert werden. Eine weitere Supranationalisierung der EU-Asylpolitik wird jedoch von einigen EU-Mitgliedstaaten, besonders in Osteuropa, abgelehnt.
    9. Ausschuss der Regionen

      Jürgen Mittag
      Zusammenfassung
      Der Ausschuss der Regionen (AdR), der sich selbst auch als Europäischer Ausschuss der Regionen bezeichnet, ermöglicht den subnationalen Gebietskörperschaften eine eigenständige institutionelle Mitwirkung in der Europäischen Union. Als beratendes Organ kommt ihm vor allem die Aufgabe zu, regionale und lokale Interessen zu bündeln und in den Willensbildungs- und Rechtsetzungsprozess einzubringen. Damit sollen die Auswirkungen von geplanten Rechtsakten auf die Unionsbürgerinnen und -bürger in Gemeinden und Regionen frühzeitig erörtert und einbezogen werden. Darüber hinaus verfolgt der AdR das Ziel, für Subsidiarität, Bürgernähe und Partnerschaft zwischen den einzelnen Gliedern des europäischen Mehrebenensystems einzutreten.
  4. B

    1. Frontmatter

    2. Bankenunion

      Tobias Kunstein
      Zusammenfassung
      Die Bankenunion führt die Bestrebungen zu einer EU-weiten Harmonisierung der Finanzmarktregulierung für die Eurozone weiter. Indem die in der Eurozone tätigen Banken stärker grenzüberschreitend überwacht (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus) und im Fall einer Insolvenz auf europäischer Ebene abgewickelt (Einheitlicher Abwicklungsmechanismus) werden, soll verhindert werden, dass – wie im Verlauf der Krise in der Eurozone geschehen – Regierungen Banken und deren Eigentümer mit Steuergeldern retten. Die dritte Säule einer Bankenunion (Gemeinsames Einlagensicherungssystem) wird derzeit diskutiert. Da insbesondere Deutschland auf einer weiteren Reduktion der Risiken in den Bankbilanzen der Eurozone besteht, bevor eine Teilung dieser Risiken durch eine gemeinsame Einlagensicherung infrage kommt, ist eine Einigung Mitte 2019 noch nicht absehbar.
    3. Beschäftigungspolitik

      Andreas Maurer
      Zusammenfassung
      Nach Art. 3 Vertrag über die Europäische Union wirkt die Europäische Union auf die nachhaltige Entwicklung Europas unter anderem auf der Grundlage einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, hin. Zur Umsetzung dieser Zielbestimmung greifen die EU-Organe auf in ihren Wirkungen umstrittene Instrumente der sog. Offenen Methode der Koordinierung (OMK) sowie auf Förderprogramme zurück. Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) trägt mit ihrer OMK und den mit der Strategie verbundenen Finanzierungsinstrumenten zu einer vorsichtigen Annäherung der beschäftigungspolitischen Institutionen der Mitgliedstaaten bei, deren Entwicklung weitgehend vom Wohlwollen der Regierungen abhängt.
    4. Bildungspolitik

      Knut Diekmann
      Zusammenfassung
      Die Europäische Union (EU) verfügt in der Bildungspolitik über nur wenige gesetzgeberische Kompetenzen, im Gegensatz bspw. zur Wirtschaftspolitik. Im Wesentlichen liegen diese bei den Mitgliedstaaten. Inhaltliche bildungspolitische Einflüsse entfalten auch andere Politikfelder wie die Arbeitsmarkt- und Jugendpolitik sowie die Binnenmarktgesetzgebung. Die originäre EU-Bildungspolitik besteht aus Investitionsprogrammen, Schlüsselprojekten, Pilotinitiativen und einem Diskurs über öffentliche Vorhaben und Ziele. Die wichtigsten bildungspolitischen Zielsetzungen liegen in der Qualität und Effizienz von Bildungsinfrastrukturen, der Unterstützung des Binnenmarktes mit Blick auf die Versorgung mit Fachkräften sowie der europäischen Verständigung. Eine umfassende Bildungspolitik wurde erst im Jahr 2000 gestartet. Mittlerweile entfaltet sie eine bedeutende Rolle auch für die nationalen Bildungspolitiken.
    5. Binnenmarkt

      Florian Baumann, Sebastian Schäffer
      Zusammenfassung
      Der Binnenmarkt stellt das Herzstück der EU-Integration dar. Ausgehend vom gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl wurde er sukzessive auf beinahe alle Bereiche des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs ausgeweitet. Seit nunmehr über 20 Jahren gilt er offiziell als „vollendet“ und dennoch ist er eine Dauerbaustelle. Die „vier Freiheiten“ dienen dem Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten und fördern Wachstum, Beschäftigung sowie eine effiziente Ressourcenallokation. Als Querschnittsaufgabe tangiert die Binnenmarktpolitik dabei auch viele andere Politikfelder, beispielsweise die Gesundheitspolitik, aber auch insbesondere die Verkehrspolitik.
    6. Brexit

      Julia Klein
      Zusammenfassung
      „Brexit“ steht für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU), für den am 23. Juni 2016 eine knappe WählerInnenmehrheit (51,9 Prozent) in einem Referendum gestimmt hatte. Am 29. März 2017 teilte die britische Regierung gem. Art. 50 Vertrag über die Europäische Union dem Präsidenten des Europäischen Rates die Austrittsabsicht des VK mit. Dies ist nicht nur eine Zäsur in der Integrationsgeschichte, sondern hat auch einen Präzedenzfall geschaffen, der Europa noch immer vor große politische, rechtliche und sozioökonomische Unsicherheiten stellt. Denn obwohl binnen zwei Jahren ein Austrittsabkommen unter Berücksichtigung der künftigen Beziehungen verhandelt wurde, scheiterte dessen Ratifizierung mehrmals im britischen Unterhaus. Denn Politik und Gesellschaft sind in der Frage, ob und wie der EU-Austritt vollzogen werden soll, nach wie vor tief gespalten. Zwar konnte trotz der innenpolitischen Turbulenzen und des Brexit-Hardliners Boris Johnson als neuem Premierminister das Worst-Case-Szenario eines „No-Deals“ zunächst verhindert werden: Das VK tritt am 31. Januar 2020 geordnet aus der EU aus, verbleibt aber übergangsweise noch im Binnenmarkt und in der Zollunion. Jedoch müssen bis zum Jahresende 2020 die künftigen Beziehungen mit der EU-27 ausgehandelt werden.
  5. C

    1. Frontmatter

    2. Charta der Grundrechte

      Frédéric Krumbein
      Zusammenfassung
      Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bildet das menschenrechtliche Fundament der Europäischen Union. Sie vereint die Grund- und Menschenrechte, die der Anwendung des Europarechts zugrunde gelegt werden müssen. Die Charta wurde im Jahr 2000 verabschiedet und ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 Primärrecht der Europäischen Union. Ihr zentraler Wert ist die menschliche Würde. Die Charta umfasst mit den bürgerlichen und politischen Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten einen breiten Katalog an Grund- und Menschenrechten.
    3. COVID-19-Pandemie

      Manuel Müller
      Zusammenfassung
      Die COVID-19-Pandemie, die Europa im Februar 2020 erreichte, stellt die Europäische Union (EU) vor zahlreiche Herausforderungen. Aufgrund der schwachen supranationalen Kompetenzen in den Bereichen Gesundheitspolitik und Katastrophenschutz liegt die Verantwortung für die Krisenreaktion v. a. bei den Mitgliedstaaten. Die EU übernimmt hauptsächlich unterstützende und koordinierende Aufgaben, hat jedoch kaum Entscheidungsbefugnisse. Trotz zahlreicher gemeinsamer europäischer Maßnahmen wurde das Krisenmanagement der EU in der Öffentlichkeit teils massiv als unzulänglich kritisiert. Zu den Hauptvorwürfen zählten mangelnde europäische Solidarität bei der medizinischen Versorgung und bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen sowie Untätigkeit gegenüber einzelnen Mitgliedsregierungen, die in der Krise demokratische Prinzipien unterliefen.
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Title
Europa von A bis Z
Editors
Prof. Dr. Werner Weidenfeld
Prof. Dr. Wolfgang Wessels
Dr. Funda Tekin
Copyright Year
2020
Electronic ISBN
978-3-658-24455-2
Print ISBN
978-3-658-24454-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24455-2

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