2005 | OriginalPaper | Chapter
Europäisches Strafrecht
Author : Silke Knaut
Published in: Die Europäisierung des Umweltstrafrechts
Publisher: Centaurus Verlag & Media
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Seit Jahren1976 besteht die Forderung, für die Europäische Union einen Grundrechte-Katalog einzuführen, der die Rechte der EU-Bürger festschreibt. Trotz mehrerer Initiativen1977 wurde dieses Projekt bis 2000 nicht konsequent umgesetzt. Dies änderte sich mit den Tagungen des Europäischen Rats in Köln (3. und 4. Juni 1999) und in Tampere (15. und 16. Oktober 1999), auf denen er ein Gremium (den Grundrechte-Konvent) damit beauftragte, eine Grundrechte-Charta für die Europäische Union zu entwerfen. Damit wollte er sicherstellen, dass die Europäische Union noch vor der Osterweiterung auch als Wertegemeinschaft und nicht nur als Zoll- und Währungsunion definiert wird.1978 Gemäß dem Europäischen Rat ist der Grund für dieses Projekt, dass es infolge der fortschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union — von der wirtschaftlichen bis hin zur innen- und rechtspolitischen Zusammenarbeit — notwendig erscheint, den Bürgern der Europäischen Union ihre Grundrechte unmittelbar in einem Katalog im Primärrecht der Europäischen Union zu verbürgen1979 und sie so sichtbarer zu machen.1980 Außerdem ist die Wahrung der Grundrechte eines der Gründungsprinzipien der Europäischen Union und unerlässliche Voraussetzung für ihre Legitimität.1981