Der Einsatz neuer Technologien ist auch in der Personalarbeit längst keine Zukunftsmusik mehr. Viele Unternehmen nutzen bereits intelligente Systeme, die den Recruitingprozess unterstützen und sogar teilweise automatisieren. Die Digitalisierung kommt HR- Managern zugute. Denn angesichts des in vielen Branchen herrschenden Fachkräftemangels stehen sie zunehmend unter Druck, qualifizierte Mitarbeiter für ihr Unternehmen zu gewinnen. Künstliche Intelligenz und auch, Kandidaten im Ausland DSGVO-konform anzusprechen, kann dabei helfen.
Künstlich intelligente Systeme, die anhand von Daten Schlussfolgerungen ziehen und eigenständige Entscheidungen treffen können, sind einer der zentralen Technologie-Trends 2018 – und bieten auch viele Vorteile für Personalabteilungen. Denn in vielen Branchen herrscht in Deutschland akuter Fachkräftemangel. Das bedeutet für HR-Manager: Sie müssen ihr Unternehmen für potenzielle Kandidaten so attraktiv wie nur möglich machen. Dazu sind heute insbesondere eine persönliche Ansprache sowie kurze Reaktionszeiten notwendig. Künstliche Intelligenz kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Beispiele hierfür sind sogenannte Chatbots und Matching-Algorithmen.
Chatbots und Matching-Algorithmen helfen im Recruitingprozess
Chatbots sind intelligente Systeme, die als virtuelle Assistenten eingesetzt werden. Wie ein Mensch kommunizieren sie mit dem Anwender über Sprache. Das funktioniert einfach über einen Standard-Messenger – etwa den Facebook-Messenger, den viele Kandidaten ohnehin täglich nutzen und auf ihrem Smartphone installiert haben. Dadurch sind Chatbots intuitiv zu bedienen und finden meist hohe Akzeptanz. Im Recruiting können sie Routineaufgaben übernehmen und zum Beispiel wiederkehrende Standard-Fragen zum Bewerberprozess beantworten – und das rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche. Dadurch nehmen sie menschlichen Mitarbeitern Arbeit ab und verschaffen diesen mehr Freiraum, sich um wichtigere Dinge zu kümmern.
Bei der Vorauswahl von Kandidaten können sogenannte Matching-Algorithmen einen wichtigen Beitrag leisten. Denn sie sind in der Lage, innerhalb kürzester Zeit riesige Datenmengen nach vorgegebenen Kriterien miteinander zu vergleichen. Zudem arbeiten sie vorurteilsfrei, da sie Kandidaten rein objektiv auf Grundlage der vorhandenen Daten bewerten. Subjektive Kriterien wie das Aussehen eines Bewerbers, die Menschen oft unterbewusst in ihr Urteil mit einbeziehen, haben keinerlei Einfluss. Die Algorithmen erfreuen sich wachsender Beliebtheit: Derzeit nutzen rund 5,8 Prozent der Top-1.000-Unternehmen eine automatisierte Vorauswahl, 13 Prozent planen dies für die Zukunft, so das Ergebnis der Studie "Recruiting Trends 2018" (PDF) der Karriere-Plattform Monster.
DSGVO bietet Vorteile für internationales Recruiting
Doch die besten Technologien können nichts gegen einen in vielen Branchen geradezu leergefegten Arbeitsmarkt ausrichten. Besonders in den Bereichen IT und Elektrotechnik, aber auch in der Gastronomie und dem Gesundheitswesen sind Fachkräfte in Deutschland rar. Daher kann es für Unternehmen sinnvoll sein, auch im Ausland nach qualifizierten Mitarbeitern zu suchen. Insbesondere seitdem die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich gilt, ist dieses Vorgehen für Unternehmen eine ernstzunehmende Möglichkeit. Denn die Verordnung harmonisiert den Datenschutz in der EU und vereinfacht damit die Kooperation mit europäischen Tochtergesellschaften und Partnern.
Die neue Datenschutzgrundverordnung stellt hohe Ansprüche an den Schutz personenbezogener Daten. So müssen Unternehmen jederzeit nachvollziehen können, wo diese gespeichert sind und wer sie verarbeitet, um auf Anfrage innerhalb kurzer Zeit auskunftsfähig zu sein. Dies lässt sich etwa über ein zentrales Bewerbermanagement-System mit einer einheitlichen Datenbasis und übergreifendem Zugriffskonzept gewährleisten. Zudem bietet eine solche Lösung einen weiteren entscheidenden Vorteil: Laufen alle Prozesse zentral gesteuert ab, ist es um ein Vielfaches einfacher auf direktem Wege auch im Ausland nach qualifizierten Kräften zu suchen – vormals komplizierte Abstimmungen mit dem jeweiligen Standort entfallen. Ein gutes System sollte zudem in der Lage sein, den zentralen Prozess länderspezifisch anzupassen. Auf diese Weise lässt sich etwa bei der Kandidatensuche in den USA der gleiche Kernprozess anwenden, aber gleichzeitig beispielsweise bei den weniger strengen Anonymisierungsfristen abweichen.
Fazit: In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Unternehmen heute neue Wege gehen. Intelligente Technologien bieten im Wettstreit um die begehrten Mitarbeiter entscheidende Vorteile: Sie entlasten HR-Mitarbeiter und ermöglichen kurze Reaktionszeiten. Zudem sollten sich Unternehmen auch auf den Bewerbermärkten im Ausland umsehen. Mithilfe eines DSGVO-konformen, zentral-gesteuerten Bewerbermanagement-Systems können sie hier auf direktem Wege geeignete Kandidaten ansprechen.