2019 | OriginalPaper | Chapter
Factoringformen
Author : Wolfgang Grundmann
Published in: Leasing und Factoring
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
Beim Factoring werden drei Formen unterschieden: Offenes Factoring: Der Verkäufer weist den Drittschuldner in der Rechnung auf die Abtretung der Forderung an den Factor hin. Der Drittschuldner kann mit befreiender Wirkung nur an den Factor leisten. Halboffenes Factoring: Der Verkäufer informiert den Drittschuldner durch einen Zahlungsvermerk auf der Rechnung über die Zusammenarbeit mit dem Factor. Der Drittschuldner kann mit befreiender Wirkung entweder an den Factor oder an den Verkäufer leisten. Stilles Factoring: Dem Drittschuldner wird die Forderungsabtretung an den Factor nicht bekannt gegeben, sodass der Drittschuldner die Zahlung an den Verkäufer leistet, der diese weiterzuleiten hat. Das Mahnwesen führt der Factor auf Firmenpapier des Verkäufers durch.