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05-07-2024 | Fahrerassistenz | Im Fokus | Article

Diese Fahrassistenzsysteme werden jetzt Pflicht

Author: Christiane Köllner

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Neue EU-Vorschriften für Fahrerassistenzsysteme: Die Liste der Systeme, die für neu zugelassene Pkw verpflichtend sind, wird ab 7. Juli 2024 deutlich erweitert. Ein Überblick. 

Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden jetzt bestimmte Fahrassistenzsysteme für Neuwagen Pflicht. Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle in der Europäischen Union (EU) verkauften Neufahrzeuge gemäß einer EU-Verordnung mit bestimmten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein. Diese Verordnung ist bereits seit dem 6. Juli 2022 in Kraft und galt zunächst für neu entwickelte Fahrzeuge.

Die obligatorischen Fahrassistenzsysteme umfassen unter anderem einen Müdigkeitswarner, den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ISA, eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre und eine Blackbox ("Event Data Recorder") zur Unfalldatenspeicherung. Mit den neuen Vorschriften soll die Zahl an jährlich rund 20.000 Verkehrstoten in der EU gesenkt werden.

Notbremsassistent

Der Notbremsassistent misst mithilfe von Multifunktionskameras und Sensoren permanent die gefahrene Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Droht eine gefährliche Situation oder ein Auffahrunfall, bremst das Fahrzeug selbsttätig für den Fahrenden, gegebenenfalls bis zur Vollbremsung. Der Assistent lässt sich manuell deaktivieren und ist bei einem Neustart automatisch wieder eingeschaltet. In der ersten Phase müssen die Systeme mindestens auf stehende und bewegte Fahrzeuge vor dem Kraftfahrzeug automatisch und selbständig bremsen. In einer späteren, zweiten Phase sollen diese Systeme auch zu Fuß Gehende und Rad Fahrende erkennen und bei Kollisionsgefahr selbstständig bremsen. 

Notbremslicht

Das Notbremslicht "soll den Fahrern nachfolgender Fahrzeuge helfen, eine Notbremsung von einer Betriebsbremsung zu unterscheiden und kann Auffahrunfälle verhindern", erklärt Springer-Autor Kai Borgeest im Buchkapitel Anwendungen des Buchs Elektronik in der Fahrzeugtechnik. Die Kriterien für die Aktivierung seien eine starke Verzögerung (negative Beschleunigung) des Fahrzeugs oder ein Ansprechen des ABS. Beide Kriterien könnten dem Lichtsteuergerät vom ABS/ESP-Steuergerät gemeldet werden. Das Lichtsteuergerät könne dann Bremslichter auffällig schnell blinken lassen, so Borgeest.

Aktiver Spurhalteassistent

Viele Unfälle passieren beim Fahrspurwechsel. Diese Gefahr soll der Spurhalteassistent verringern, der zu den Systemen der automatisierten Fahrzeugführung gehört und das Verhalten des Fahrzeugs in der Fahrspur überwacht. Er hindert das Fahrzeug "durch einen gezielten Eingriff in die Querführung am Verlassen der Fahrspur [...]", wie Bosch im Kapitel Fahrerassistenz und Sensorik des Kraftfahrtechnischen Taschenbuchs erklärt. Damit sei der Spurhalteassistent eine Weiterentwicklung der Spurverlassenswarnung. Der aktive Spurhalteassistent ist übersteuerbar. Er schaltet sich automatisch ab, wenn er "insbesondere aufgrund von Mängeln in der Straßeninfrastruktur", so der Verordnungstext, nicht zuverlässig arbeiten kann. Der Fahrer erhält dann einen Hinweis. Nach dem Fahrzeugstart ist das System wieder aktiv.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent ("intelligent speed adaptation/assistance"; ISA) ermittelt mithilfe von Kartendaten und Verkehrszeichenerkennung die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt Autofahrende vor der Überschreitung einer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit. Das System warnt mit pulsierendem Gaspedal oder akustischen oder optischen Signalen. ISA kann aber auch selbsttätig bremsen, je nach Situation. Das System kann der Fahrer jedoch übersteuern. Auch kann es ausgeschaltet werden, aktiviert sich jedoch bei jedem Fahrzeugstart neu.

Müdigkeitserkennung

Übermüdung und Sekundenschlaf am Steuer sind oftmals die Ursache für schwere Verkehrsunfälle. "Erste Anzeichen dafür lassen sich aber meist frühzeitig erkennen. Das Lenkverhalten kann Aufschluss über auftretende Müdigkeit beim Fahrer geben", so Bosch im Kapitel Fahrerassistenzsysteme des Kraftfahrtechnischen Taschenbuchs. Aus der Häufigkeit von Lenkkorrekturen und weiterer Parameter wie Fahrtdauer, Blinkverhalten und Tageszeit, so Bosch, berechne die Funktion einen Müdigkeitsindex. Steige dieser über einen bestimmten Wert, wird via Anzeige in der Armaturentafel eine Fahrpause empfohlen. "Da es sich um eine reine Software-Lösung in Kombination mit dem Lenkwinkelsensor handelt, lässt sich die Funktion mit geringem Aufwand in bestehende Fahrzeugplattformen integrieren", heißt es. Eine aufwändigere Realisierung der Fahrermüdigkeitserkennung beruhe auf der kamerabasierten Innenraumbeobachtung.

Rückfahrassistent

Werden Hindernisse oder Passanten im direkten Fahrzeugumfeld übersehen, können ebenfalls gefährliche Situationen entstehen. Hier unterstützt der Rückfahrassistent beim Ausparken und Rückwärtsfahren, indem er sowohl Gegenstände als auch Menschen erkennt und entsprechend warnt. Der Assistent wird in der Regel durch eine Rückfahrkamera oder ein Radar- oder Ultraschallsystem aktiviert.

Ereignisbezogene Datenaufzeichnung ("Black Box")

Ab 7. Juli 2024 gehört auch der Event Data Recorder (EDR) zur Grundausstattung eines jeden neu zugelassenen Fahrzeugs. Der Rekorder ist ein Unfalldatenspeicher und wird auch "ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black Box)" genannt. Der Datenrekorder erfasst kontinuierlich unter anderem Bremsungen, gefahrene Geschwindigkeit, Neigung, Position des Fahrzeugs auf der Straße und Daten aus dem E-Call-System, überschreibt sie jedoch regelmäßig. Nur bei einem Unfall werden die relevanten Daten unmittelbar vor, während und nach dem Ereignis gesichert, um den Unfallhergang zu analysieren. Aufzeichnung und Speicherung des Daten erfolgen anonymisiert und können nationalen Behörden zum Zweck der Unfallforschung zur Verfügung gestellt werden. Dieses Assistenzsystem lässt sich nicht deaktivieren. 

Wegfahrsperre "Alkolock"

Neufahrzeuge müssen künftig vorbereitet sein für die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ("Alkolock"). Damit wird ebenfalls einer häufigen Unfallursache begegnet. Ein Kontrollgerät ist nicht Bestandteil der Verordnung.

RDKS sowie Abbiege- und Kollisionswarnsysteme bei schweren Nfz

Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sowie alle Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit einem präzisen Reifendrucküberwachungssystem (kurz RDKS) ausgerüstet sein. Bislang galt diese Ausrüstungspflicht ausschließlich für Pkw. Busse und schwere Nutzfahrzeuge müssen ferner mit einem Kollisionswarnsystem sowie mit Abbiegeassistenzsystem ausgestattet sein.

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