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2019 | Book

Fallsammlung zum Medienstrafrecht

Author: Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

Book Series : Juristische ExamensKlausuren

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About this book

Die Fallsammlung zum Medienstrafrecht schließt eine Lücke in der Ausbildungs- und Studienliteratur zu einem speziellen Rechtsgebiet, das seit einiger Zeit immer mehr Bedeutung in Studium, Prüfung und Praxis gewinnt. Als ideale Ergänzung zum Lehrbuch „Medienstrafrecht“ reicht der Autor jetzt ein Werk nach, mit dem Studierende ihr durch Vorlesungsbesuch und Lehrbuchlektüre erworbenes Wissen an konkreten Fällen erproben können. Die Fallsammlung enthält insgesamt 18 Fälle aus allen Bereichen des Medienstrafrechts. Die Aufgaben haben unterschiedlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad von 3-stündigen über 5-stündige Klausuraufgaben bis zu Hausarbeiten.

Table of Contents

Frontmatter
Fall 1 Das Foto des Professors
Urheberrecht – strafrechtlicher Schutz des Lichtbildners – Recht am eigenen Bild – Schranken des Urheberrechts – Einwilligung – Strafantrag
Zusammenfassung
Der Zivilrechtsprofessor Paul (P) hat ein Lehrbuch zum BGB Allgemeiner Teil geschrieben. Der Verlag Viktor Volland (V), der das Buch herausbringt, möchte auf die Buchrückseite neben einer Kurzbiografie des Autors P auch ein Porträtfoto von P setzen. P geht daher zu dem Fotografen Fritzsche (F) und erklärt ihm, dass er ein schönes Foto für die Rückseite eines von ihm geschriebenen Fachbuches brauche. Dieses Buch werde demnächst veröffentlicht. Da F einen dringenden Termin wahrnehmen muss, übernimmt die 19-jährige Nadine (N), die bei F eine Ausbildung zur Fotografin absolviert, die Ausführung des Auftrags. N macht im Atelier des F von P mehrere Fotos und legt diese dann dem P zur Ansicht vor. P sucht sich das Foto aus, das ihm am besten gefällt, und erklärt der N, dass er dieses Foto gern nehmen würde. N händigt dem P daraufhin eine CD mit dem Foto aus. P zahlt dem F dafür 60 Euro.
Wolfgang Mitsch
Fall 2 Die Gaffer
Strafrechtlicher Schutz des Rechts am eigenen Bild – Strafbarkeit von „Gaffern“– Tatbestandsirrtum – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Rechtfertigung polizeilicher Zwangsmaßnahmen – Beschlagnahme – Zufallsfunde im Strafverfahren
Zusammenfassung
Im Zentrum der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall. Der Pkw-Fahrer Paul Pott (P) hatte beim Linksabbiegen eine herannahende Straßenbahn übersehen und war von dieser beim Überqueren der Straßenbahnschienen erfasst worden. Die Vorderfront des Pkw wurde schwer beschädigt, P wurde lebensgefährlich verletzt. Um die Unfallstelle bildete sich schnell eine Traube von Schaulustigen. Einige beherzte Mitbürger kümmerten sich um P und leisteten Erste Hilfe. Die meisten Umstehenden hingegen waren ausschließlich damit beschäftigt, das Ereignis mit ihren Kameras zu fotografieren und zu filmen. Fünf Minuten später waren Polizei und Notarzt am Unfallort eingetroffen. Die Polizeibeamten hatten Mühe zu dem Verletzten vorzudringen, weil sich ein dichter Ring von Schaulustigen gebildet hatte. Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei war keiner der Umstehenden bereit, eine Gasse für Notarzt und Polizei zu bilden. Die polizeiliche Aufforderung, das Filmen sofort einzustellen, wurde mit höhnischen Bemerkungen und aggressiven Pöbeleien quittiert.
Wolfgang Mitsch
Fall 3 Das Fenster
Nichtöffentlich gesprochenes Wort – Einwilligung – üble Nachrede – Verleumdung –Zeugnisverweigerungsrecht – Beschlagnahmeverbot – presserechtliche Verjährung
Zusammenfassung
Der Bundesvorsitzende der „rechtspopulistischen“ Partei „Aktion Deutschlands Zukunft“ (ADZ) Gustav Grobschmidt (G) gibt dem Wochenmagazin „DAS FENSTER“ am 11. April 2019 ein Interview, das in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift veröffentlicht werden soll. Von Seiten des FENSTER sind die beiden Redakteure Anton Aumüller (A) und Bernhard Bommer (B) an dem Interview beteiligt. Thema des Gesprächs ist unter anderem die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland und in Europa. Die ADZ vertritt eine restriktive Flüchtlingspolitik und spricht sich für die strikte Begrenzung der Aufnahme von Asylsuchenden in Deutschland aus. Im Laufe des Interviews kommt auch der Vorschlag zur Sprache, dass die zuständigen Sicherheitskräfte zum Schutz der nationalen Außengrenzen notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen sollten. G wird von A gefragt, ob er es für richtig halte, dass zur Verhinderung des Grenzübertritts auf Flüchtlinge, auch auf Frauen und Kinder, scharf geschossen werden darf. G gibt darauf bereitwillig Auskunft (siehe unten).
Wolfgang Mitsch
Fall 4 Der gesprächige Journalist
Besondere persönliche Merkmale – Zeugnisverweigerungsrecht von Pressemitarbeitern – Verlesung und Verwertung von Urkunden – Urkundenverlesungsverbote
Zusammenfassung
Der bei dem Wochenmagazin „AKTUELL“ angestellte Journalist Jonas (J) erhielt von August (A) Informationen über angeblich großangelegte Subventionserschleichungen, in die der Unternehmer Untermeier (U) verwickelt sein soll. Daraufhin recherchierte J auf eigene Faust und förderte umfangreiches Material zutage, das die Informationen des A bestätigt und ergänzt. Insbesondere hat J selbst Anhaltspunkte dafür gefunden, dass dem U bei seinen Taten ein hoher Beamter aus dem Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg geholfen hat.
Wolfgang Mitsch
Fall 5 Cheese
Recht am eigenen Bild – Einwilligung – Üble Nachrede – Erlaubnistatbestandsirrtum – Strafbarkeit des verantwortlichen Redakteurs – Strafantrag
Zusammenfassung
An der Universität Potsdam gibt es eine von Studenten herausgegebene Zeitung mit dem Namen „Studiosus“. Die Zeitung erscheint regelmäßig alle drei Monate insgesamt viermal im Jahr. Jurastudent Jost (J) gehört zum Redaktionsteam von Studiosus und verfasst regelmäßig Artikel für die Zeitung. Im Sommersemester 2018 eröffnete auf dem Campus Griebnitzsee ein neues Studentencafé. J schreibt für die im September erscheinende Herbstausgabe der Zeitung einen Artikel mit dem Titel „Neues Café auf dem Campus“. Er möchte für die Veröffentlichung den Artikel mit einem Foto ausstatten. Zu diesem Zweck begibt sich J mit seiner Kamera zu dem Café und hält nach geeigneten Motiven Ausschau.
Wolfgang Mitsch
Fall 6 Wer kennt diese Frau?
Öffentlichkeitsfahndung – postmortales Recht am eigenen Bild – Durchsuchung von Räumen – Beschlagnahme – Zufallsfunde
Zusammenfassung
In einem Wald im Berliner Umland findet ein Spaziergänger die unbekleidete Leiche einer jungen Frau. Spuren am Körper der Toten deuten auf ein Gewaltverbrechen als Todesursache hin. Die Polizei hat keinerlei Anhaltspunkte zur Identität der Frau. Die Staatsanwaltschaft will daher die Bevölkerung um Mithilfe bitten und zu diesem Zweck ein Foto der Verstorbenen in Zeitungen und im Internet verbreiten. Auf dem Foto soll nur das Gesicht der Frau zu sehen sein.
Wolfgang Mitsch
Fall 7 Dr. Porno
Kinderpornographische Schriften – Unternehmensdelikt – Besitzdelikt – untauglicher Versuch – agent provocateur – Rücktritt beim Unternehmensdelikt – Einziehung von Gegenständen
Zusammenfassung
Der in Hamburg wohnende pensionierte Lehrer Dr. Paul Portnoy (P) steht im Verdacht Konsument kinderpornografischer Filme und Fotos zu sein. Die polizeilichen Erkenntnisse reichen aber nicht aus, um die Einleitung eines Strafverfahrens zu rechtfertigen. Daher möchte Kriminalkommissar Kurt Konrad (K) dem P eine Falle stellen: Verkleidet als Kleinganove macht sich K in einer verrufenen Hafenkneipe an P heran und verwickelt ihn in ein Gespräch über „Pornographie und anderen Schweinekram“. Beiläufig lässt K Bemerkungen zu einem in Dänemark lebenden Bekannten fallen, der einen Versandhandel mit harten pornografischen Artikeln betreibe. Auch kinderpornografische DVDs könne man dort bestellen. P zeigt sich daraufhin interessiert und fragt nach der Anschrift dieses Versandunternehmens. K nennt ihm darauf Adresse, Telefon- und E-mail-Kontaktdaten des Jesper Jensen (J) in Kopenhagen. J ist kein wirklicher Porno-Versandhändler, sondern arbeitet in Kopenhagen mit der dortigen Kriminalpolizei zusammen. Die Kopenhagener Kriminalpolizei wiederum arbeitet mit der Hamburger Polizei – insbesondere mit K – zusammen.
Wolfgang Mitsch
Fall 8 Lynchjustiz per Internet
Anstiftung – öffentliche Aufforderung zu Straftaten – Wahlfeststellung – Strafverfolgung im Internet – Staatsanwaltschaft und Medien
Zusammenfassung
Am 24.03.2018 wurde in einem Parkhaus in einer brandenburgischen Kleinstadt die Leiche eines 11-jährigen Mädchens entdeckt. Schon am 27.03.2018 nahm die Polizei den 17-jährigen Berufsschüler Alex (A) als Tatverdächtigen fest. Die Polizeiaktion blieb in der Stadt und ihrer Umgebung nicht verborgen, so dass noch am Abend desselben Tages ein großer Teil der Bevölkerung davon Kenntnis hatte, dass sich auf der Polizeiwache ein Tatverdächtiger in behördlichem Gewahrsam befindet. Am selben Abend rief der 18-jährige Tom (T) via Facebook dazu auf, die Polizeiwache der Kleinstadt zu stürmen und den dort einsitzenden Tatverdächtigen zu lynchen („Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lass uns das Schwein tothauen!“). Daraufhin fanden sich vor dem Polizeigebäude etwa 50 Menschen ein, die bis in den frühen Morgen des nächsten Tages vor der Polizeiwache verharrten und lautstark die Herausgabe des jungen Mannes forderten. Aus der Menschenmenge wurden Parolen wie „Hängt ihn auf! Steinigt ihn!“ skandiert.
Wolfgang Mitsch
Fall 9 Der grenzüberschreitende Neonazi
Strafanwendungsrecht – Mediendistanzdelikte – Tatort bei Internettaten – Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – Garantenstellung – Einziehung von Gegenständen
Zusammenfassung
Albert Axt (A) lebt in einer oberfränkischen Kleinstadt K-Burg. Von dort ist es nicht weit bis zur Tschechischen Republik. Daher gründete A im Sommer 2015 von einem Computer in Tschechien aus auf dem Internet-Videoportal YouTube eine Plattform mit der Bezeichnung „Arische Musikfreunde“. Auf diese lud er unter anderem Abbildungen von Hakenkreuzen hoch. Während der Betriebsdauer von mindestens drei Monaten, während der A als Betreiber eine ständige Zugriffsmöglichkeit auf die Plattform hatte, wurden durch mindestens 2 Personen von Deutschland aus deren Inhalte abgerufen.
Wolfgang Mitsch
Fall 10 Muslim Markt
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten – Anstiftung – agent provocateur –Verantwortlichkeit von Providern
Zusammenfassung
Ali Abubakar (A) betreibt ein jedermann zugängliches Internetforum „muslim-markt“. Im Rahmen einer Forumdiskussion über Aussagen, die der Schriftsteller Sam Smith (S) zum Islam gemacht hat, veröffentlicht A auf „muslim-markt“folgende Textpassage:
Wolfgang Mitsch
Fall 11 Schule macht Spaß
Recht am eigenen Bild – Einwilligung – üble Nachrede – Strafbarkeit des verantwortlichen Redakteurs – objektive Strafbarkeitsbedingung – interlokales Strafrecht – Gerichtsstand im Strafverfahren – fliegender Gerichtstand – Strafantrag
Zusammenfassung
Im Lokalteil der Zeitung „Potsdamer Zeitung“ (PZ) erscheint im Juni 2018 ein Artikel mit der Überschrift „Schule macht Spaß“. Die „Potsdamer Zeitung“wird in ganz Brandenburg und in Berlin gelesen. Verlag und Redaktion haben ihren Sitz in Potsdam, auch die Druckerei, in der die Zeitung hergestellt wird, ist in Potsdam. Der Artikel befasst sich mit einer Umfrage, die an Grundschulen im Landkreis Potsdam-Mittelmark über die Zufriedenheit der Schüler und deren Eltern mit ihrer Schulsituation durchgeführt wurde. Das Ergebnis der Umfrage war, dass die Schüler und Eltern in der Gemeinde Kleinmachnow am meisten zufrieden mit ihren Schulen sind. In der Mitte des Artikels ist ein ca. 12 × 16 cm großes Foto mit dem Gesicht eines ca. achtjährigen Jungen in Großaufnahme eingeklinkt. Der Junge schaut fröhlich grinsend in die Kamera. Es handelt sich um den in die 2. Klasse der Eigenherd-Schule in Kleinmachnow gehenden Schüler Anton (A).
Wolfgang Mitsch
Fall 12 Gerangel um die Kamera
Recht am eigenen Bild – Notwehr – Defensivnotstand – Privatklage – presserechtliche Verjährung
Zusammenfassung
Am Mittwoch den 03.05.2017 fand um 9 Uhr eine amtsgerichtliche Hauptverhandlung gegen Anton Angerer (A) wegen des Vorwurfs einer Körperverletzung statt. Es ging um einen Nachbarschaftsstreit, bei dem auch Hunde eine Rolle spielten. Das Verfahren stand auf der Presseliste der Staatsanwaltschaft, so dass auch Horst Hollmann (H) anwesend war. H ist Fotograf der Boulevard-Zeitung „Picture“. Als A um 8.45 Uhr im Treppenhaus des Gerichtsgebäudes erschien, begann H ihn zu fotografieren. A war hierüber erbost und forderte den H lautstark auf, sein Tun einzustellen. H reagierte hierauf nicht, sondern fotografierte den A weiter. Auch die erneute Aufforderung, das Fotografieren einzustellen, ignorierte H. A hielt sich zunächst die Hand vor das Gesicht.
Wolfgang Mitsch
Fall 13 Unruhe im Gericht
Recht am eigenen Bild – Öffentlichkeit der Hauptverhandlung – Sitzungspolizei – Ordnungsmaßnahmen gegen Pressevertreter
Zusammenfassung
Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam kommt es zu einem Strafverfahren gegen den bekannten Spitzensportler und Olympiasieger Silvio Suarez (S). Dieser ist angeklagt, seine Geliebte Gina Golombek (G) durch die geschlossene Toilettentür erschossen zu haben. S beteuert seine Unschuld. Er macht geltend, er habe in der Toilette einen Einbrecher vermutet, von dem er sich bedroht fühlte. Das Ganze sei ein „tragischer Irrtum“.
Wolfgang Mitsch
Fall 14 Fluchthilfe
Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes – erpresserischer Telefonanruf – aberratio ictus und error in persona – Notwehr – Notstand – Öffentlichkeit der Hauptverhandlung – Augenscheinsbeweis mit Tonaufnahme
Zusammenfassung
I. Als Deutschland noch zweigeteilt war (Bundesrepublik Deutschland [BRD] und Deutsche Demokratische Republik [DDR]), betätigte sich Albert Aust (A) gewerbsmäßig als Fluchthelfer. Im April 1976 beauftragte ihn Franz Färber (F), ein Arztehepaar und dessen Kind aus der DDR auszuschleusen. Hierfür sollte A ein Honorar von 45.000 DM (ca. 23.000 Euro) erhalten. Nachdem zwei Fluchtversuche, die A organisiert hatte, fehlgeschlagen waren, führte F selbst die Fluchthilfe am 05.09.1976 ohne die Beteiligung des A und ohne dessen Wissen durch.
Wolfgang Mitsch
Fall 15 Der Mann im Spiegel
Recht am eigenen Bild – üble Nachrede – Notwehr – mutmaßliche Einwilligung –Urheberstrafrecht – Öffentlichkeitsfahndung – Beschlagnahme
Zusammenfassung
Hobbyfotograf Sigurd (S) macht mit seiner Spiegelreflexkamera vom Schlafzimmerfenster seiner Wohnung aus von der im gegenüberliegenden Haus ein Stockwerk tiefer liegenden Wohnung – insbesondere von deren Bewohnerin – eine Fotoaufnahme. Es handelt sich um die 25-jährige Fiona (F), die bei geöffneter Balkontür spärlich bekleidet mit nacktem Oberkörper schlafend auf dem Sofa ihres Wohnzimmers liegt und sich von den in das Zimmer scheinenden Sonnenstrahlen verwöhnen lässt. F ist eine ziemlich konservative Frau, die sich niemals an einem öffentlichen Badestrand oder im Schwimmbad mit nacktem Oberkörper zeigen würde. In einem großen Spiegel an der dem Balkon gegenüberliegenden Wohnzimmerwand ist eine männliche Person (M) zu sehen. Das bemerkt S jedoch nicht, während er seine Aufnahme macht. Denn er konzentriert sich ganz auf die schlafende Frau. Plötzlich klingelt bei S das Telefon im Nebenzimmer. Er muss daher die Beobachtung und das beabsichtigte weitere Fotografieren unterbrechen und den Platz am Schlafzimmerfenster vorübergehend verlassen. Als S nach dem Telefonat zu seinem Platz am Fenster zurückkehrt, ist die F in ihrer Wohnung nicht mehr zu sehen.
Wolfgang Mitsch
Fall 16 Der schwule Journalist
Durchsuchung – Beschlagnahme – Zufallsfund – Zeugnisverweigerungsrecht –Beschlagnahmeverbot – Gefahr im Verzug
Zusammenfassung
Der freie Journalist Jost (J) ist homosexuell und lebt mit seinem Lebensgefährten Leonhard (L) in einer Wohnung in München zusammen. Den Mietvertrag mit Vermieter Viktor (V) hat J allein geschlossen, die Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung einschließlich der Mietzahlungen tragen J und L gemeinsam je zur Hälfte. L ist Biathlet und nimmt als Mitglied der deutschen Nationalmannschaft an der Biathlonweltmeisterschaft 2018 in Russland teil. Die dem L nach dem Wettkampf entnommene Dopingprobe hat ein positives Ergebnis. L gibt zu, vor dem Rennen ein Nahrungsergänzungsmittel verzehrt zu haben. Dieses enthält Substanzen, die auf der Doping-Liste stehen.
Wolfgang Mitsch
Fall 17 Eine verhängnisvolle Beziehung
Nachstellung mittels Medien – erfolgsqualifiziertes Delikt – Öffentlichkeit der Hauptverhandlung – absolute und relative Revisionsgründe – Recht am eigenen Bild – Pressestrafrecht – Strafbarkeit des verantwortlichen Redakteurs
Zusammenfassung
Die 35-jährige Olivia (O) lernte im August 2017 den drei Jahre älteren Theo (T) kennen und verliebte sich in ihn. Die anfangs harmonische Beziehung wurde alsbald durch Verhalten des T getrübt, der zu übermäßigem Alkoholkonsum neigte, krankhaft eifersüchtig war und sich wiederholt zu gewalttätigen Übergriffen gegen O hinreißen ließ. Bei einem Telefonat am 23. Februar 2018 redete O den T aus Versehen mit dem Vornamen ihres früheren Freundes an. Dies nahm T zum Anlass, der O Untreue zu unterstellen und die Beziehung sofort zu beenden.
Wolfgang Mitsch
Fall 18 Adolf lässt grüßen
Verfassungswidrige Kennzeichen – Recht am eigenen Bild – üble Nachrede – Berichterstatterprivileg – Wahrnehmung berechtigter Interessen – strafbare Pflichtverletzung des verantwortlichen Redakteurs
Zusammenfassung
Student Stefan Schneider (S) fährt mit dem Fahrrad von seiner Wohnung in Berlin-Zehlendorf zur Universität nach Potsdam-Griebnitzsee. Die Route führt durch den Wald und verläuft zwei Kilometer parallel zur S-Bahntrasse zwischen den S-Bahnstationen Griebnitzsee und Wannsee. Der Waldweg, auf dem S fährt, ist stellenweise nur 40 Meter von den S-Bahngleisen entfernt. Während S diese Strecke fährt, kommt aus Richtung Griebnitzsee ein S-Bahnzug gefahren. Aus „purem Jux“reckt S – der keineswegs ein Neonazi ist – in Richtung S-Bahn den rechten Arm zum „Hitler-Gruß“nach vorne und verzieht dümmlich grinsend sein Gesicht. S ist über die jüngere Geschichte Deutschlands nur mäßig informiert. Vom Zweiten Weltkrieg, dem Nationalsozialismus und Adolf Hitler hat er – wie viele seiner Generationsgenossen – nur sehr oberflächliche Kenntnisse. Die spezielle Symbolik des schräg nach oben ausgestreckten rechten Armes ist ihm daher unbekannt. Er hat vor kurzem in Berlin eine Demonstrationsveranstaltung gesehen, bei der viele Teilnehmer diese Armbewegung ausgeführt haben. Über deren Bedeutung hatte er sich aber keine Gedanken gemacht.
Wolfgang Mitsch
Backmatter
Metadata
Title
Fallsammlung zum Medienstrafrecht
Author
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch
Copyright Year
2019
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-48969-7
Print ISBN
978-3-662-48968-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-48969-7