Haben schon gestandene Unternehmen und Mittelständler Probleme, ihre Liquidität in der Krise zu erhalten, so stehen Start-ups vor besonderen Herausforderungen. Ihnen helfen verschiedene staatliche Programme und eine gute Beratung.
Viele Unternehmen, darunter auch etliche Start-ups, die sich bereits durch Umsatzerlöse und nicht nur durch Investoren finanzieren, fehlt krisenbedingt notwendiges Kapital zum Ausgleich der Fixkosten und um das Geschäft sinnvoll auszubauen. "Aber die Durchführung von Kapitalerhöhungen und die Gewinnung neuer Investoren dürfte in der aktuell unsicheren Zeit für die meisten deutlich schwieriger sein", erwartet Steuerberaterin Elisa Lutz.
Um ihnen zu helfen und eine mögliche Insolvenzwelle zu bekämpfen, wurde die Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung der Insolvenz für eine durch Covid-19 bedingte Zahlungsunfähigkeit vom deutschen Gesetzgeber bis September 2020 ausgesetzt. "Normalerweise wäre der Geschäftsführer nämlich verpflichtet, bei Krediten und anderen Zahlungsverpflichtungen, die nicht in absehbarer Zeit beglichen werden können, innerhalb von drei Wochen Insolvenz anzumelden", erläutert die Steuerexpertin.
Mit der Corona-Matching-Fazilität zu neuer Liquidität
Um darüber hinaus Finanzmittel für die Jungunternehmen zur Verfügung zu stellen, wurde die Corona-Matching-Fazilität der zur staatlichen KfW-Bankengruppe gehörenden KfW Capital eingerichtet. Dabei handelt es sich um die erste Säule der Hilfen des Bundes für Start-ups. Damit werden durch Wagniskapitalfonds finanzierte, junge Wachstumsunternehmen, die während der Corona-Krise Finanzierungsbedarf und einen starken Deutschlandbezug aufweisen, unterstützt. Diese müssen allerdings nachweisen, dass sie bis zum 31. Dezember 2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten.
"Private Venture-Capital-Investoren müssen dazu bei der KfW Capital einen Antrag stellen und akkreditiert werden. Es besteht dann die Möglichkeit, den Investitionsbetrag der Privatinvestoren durch die öffentlichen Gelder zu verdoppeln. Das heißt, Finanzierungsrunden bis 31. Dezember 2020 werden durch Bundesmittel über die KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) gespiegelt", erläutert der Stuttgarter Steuerexperte Tobias Sick. Bei den Start-ups müsse es sich um "junge, innovative Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell handeln", die aufgrund von Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Überbrückungshilfen für laufende Betriebskosten
Für laufende Betriebskosten, wie Mieten, Kredite oder Leasingraten gibt es aus der Staatskasse nicht zurückzuzahlende finanzielle Hilfen in Form der sogenannten Überbrückungshilfe. Diese ist für kleine und mittelständische Unternehmen gedacht, die laut EU-Kommission bis zu 249 Mitarbeiter beschäftigen und maximal 50 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro aufweisen. Antragsberechtigt sind daher auch die meisten Start-ups.
"Diese müssen im April und Mai 2020 zusammengenommen einen Umsatzeinbruch um mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten erlitten und auch in der Zeit von Juni bis August mehr als 40 Prozent Umsatzminus gegenüber 2019 zu verzeichnen haben", so die Steuerexperten.
Staatliche Hilfsprogramme für den individuellen Einzelfall
Um ihre Liquidität zusätzlich durch Kredite besser abzusichern zu können, kommen auch für Start-ups zahlreiche neue staatliche Hilfsprogramme infrage. Hierbei springt der Bund laut Sick direkt oder indirekt ein, sollte das Darlehen an die Hausbank nicht zurückbezahlt werden können. Ob ein Wachstumsunternehmen die Antragsvoraussetzungen erfüllt und welches der Programme am geeignetsten ist, entscheidet aber der individuelle Einzelfall.
Allerdings ist abgesehen von der begrenzten Höhe dieser Kredite ein wesentliches Hindernis, dass das Jungunternehmen bereits seit drei Jahren existiert und über aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von mindestens zwei Geschäftsjahren verfügt.
Vielzahl von möglichen Beratungsstellen
Beratung tut hier also besonders Not, bescheinigt auch Springer-Autor Christian Demant im Buchkapitel "Kapitalbeschaffung" (Seite 85 f.) Einen Überblick über mögliche Ansprechpartner und Stellen gibt folgende Tabelle:
Anlaufstellen für Gründerberatung | |
Banken | halbstaatliche und staatliche, insbesondere auch die KfW Bankengruppe, Bürgschaftsbanken und Kreissparkassen, Innovations- und Förderbanken |
Bürgerservice-Stellen | Gemeinde, Stadt |
Bund der Selbstständigen (BdS) |
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Bundesagentur für Arbeit |
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) |
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Fraunhofer-Gesellschaft |
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Gründerbüros oder Gründerzentren | regional oder städtisch |
Hochschulen und Forschungseinrichtungen | teils mit Lehrstühlen für Entrepreneurship |
Industrie- und Handelskammern (IHKs) |
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Innovationsagenturen und -zentren |
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Kammern | auch Handwerkskammern |
Regierungspräsidium |
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Starter-Center |
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Steinbeis Beratungszentren |
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Technologienetzwerke, |
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Technologie-Transfer-Initiativen |
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Verbände | bestimmter Branchen oder Berufe |
Volkshochschulen (VHS) |
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Wirtschaftsförderung |
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Wirtschaftsministerium |
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Quelle: Christian Demant in "Erfolgreich ein Software-Start-up gründen", 2020
"Des Weiteren bieten diverse im Rahmen der Gemeinnützigkeit staatlich subventionierte Vereine und Arbeitskreise Beratung für Gründer. Hierzu gehören unter anderem diverse "Aktivsenioren"-Initiativen und Business-Angels-Netzwerke. All die bisher genannten Stellen zeichnet aus, dass üblicherweise eine kostenlose Erstberatung für Gründer angeboten wird", erläutert Demant. Meistens werde ein Beratungsgespräch durchgeführt, es gebe aber auch andere Formate, wie Seminare und Workshops. "Einzelne Institutionen begleiten auch einen längeren Beratungsprozess kostenlos", so der Autor. Diese sollte aber im Vorfeld abgeklärt werden.
Beratungsentgelt im Vorfeld klären
"Zusätzlich bieten einzelne Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte auf Gründer spezialisierte Beratung an. Auch bei diesen professionellen Anbietern bekommen Sie, wenn Sie freundlich anfragen, in der Regel eine kostenlose einstündige Erstberatung, schließlich sieht der Dienstleister die Chance, Ihr noch zu gründendes Unternehmen als zukünftigen Mandanten zu gewinnen", so Demant. Eine darüber hinausgehende Beratung müsse allerdings bei diesen Dienstleistern "üblicherweise entsprechend der einschlägigen Gebührensätze" bezahlt werden.
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