Unternehmenslenker stehen seit Ausbruch der Pandemie vor großen Herausforderungen. Es ist nicht nur wichtig, eine krisenfeste Finanzierung sicherzustellen. Auch sollte diese eine Planungssicherheit für die Kreditgeber gewährleisten.
In vielen Branchen wird es zu einer coronabedingten Markbereinigung kommen. Neben vielfältigen Marktaustritten werden große Unternehmen kleinere aufkaufen. Ausbleibende Einnahmen und fehlende Zulieferungen könnten sogar zur Auflösung ganzer Märkte führen. Für Entscheider gilt es, Ruhe zu bewahren und die Unternehmensfinanzierung krisensicher zu machen.
Dabei sind drei Faktoren zu beachten:
- die Finanz- und Liquiditätssituation,
- das Marktumfeld und
- unterschiedliche Finanzierungsinstrumente
Wichtig ist, dass der zeitliche Horizont von Kapital und Vermögen zusammenpasst: Anlage- und Umlaufvermögen, die langfristig gebunden sind, sollten vollständig durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein. Das Eigenkapital erfüllt nicht nur die Haftungs- und Verlustausgleichsfunktion. Es dient auch zur Finanzierung neuer Geschäftsaktivitäten.
Mit kurzfristigen Finanzierungen Liquidität sicherstellen
Ein Unternehmen kann ohne ausreichende Liquidität nicht erhalten werden. Deshalb gilt es, die Finanzierung kurzfristig mit den bisherigen Kreditgebern zu sichern. Liquidität kann mit Krediten oder über Verkäufe von nicht essenziellen Unternehmensbereichen beschafft werden. Die hohe Liquidität von Private-Equity-Investoren und strategischen Käufern ermöglicht auch in der Krise gezielte M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions).
Auch kommen neben Krediten regresslose Forderungsverkäufe in Betracht: Factoring, Forfaitierung sowie Sale-and-lease-back ermöglichen eine volumenkongruente Finanzierung, verhindern das Risiko von Forderungsausfällen und stabilisieren Finanzkennzahlen wie die Working Capital Ratio oder die Eigenkapitalquote.
Liquiditätshilfen und Bürgschaften der KfW
Unternehmen in pandemiebedingter Schieflage können kurzfristige Liquiditätshilfen oder Bürgschaften der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. So hat die KfW etwa den Rahmen zur Übernahme von Haftungsrisiken für Betriebsmittelkredite pro Unternehmen von 50 Millionen auf 200 Millionen Euro erhöht. Außerdem werden nun 80 Prozent der Risiken für durchleitende Finanzierungspartner übernommen.
Hinzu kommen Erleichterungen bei Steuern und Sozialabgaben. Auch können Unternehmen Umstrukturierungshilfen beantragen. Dadurch gewinnen sie und die Kreditgeber Zeit für die Prüfung, inwieweit das Unternehmen sanierungsfähig ist.
Interner Stresstest für das Geschäftsmodell
Unternehmer müssen ihren Kreditgebern zeigen, dass ihr Geschäftsmodell tragfähig ist und dass ihre Krise eine Folge der Corona-Pandemie ist. Dabei ist Transparenz Trumpf. Unternehmen sollten ihre Geschäftsaktivitäten einem rigorosen Stresstest unterziehen. Ein kleines Entscheidungsgremium kann am besten die nötigen Entscheidungen treffen, um das Unternehmen schnell an die neue Wirklichkeit anzupassen.
Auch in Krisenzeiten ist Wachstum möglich. Dafür sind ein klar definiertes Geschäftsmodell sowie eine effiziente Führungsstruktur und ein funktionierendes Feedbacksystem essenziell. Wenn Klarheit über die wirtschaftlichen Kernaktivitäten besteht, kann das Unternehmen mit seiner bestehenden Expertise organisch in eng benachbarte Geschäftsfelder hineinwachsen oder gezielte Zukäufe tätigen. Wachstumsaussichten sind auch ein positives Signal für Kreditgeber.
Insolvenz als Chance für einen Neuanfang
Steht das Unternehmen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit oder ist es bereits zahlungsunfähig, muss es einen Insolvenzantrag stellen. Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder voll. Ein Antrag bedeutet aber nicht unbedingt das Ende für ein Unternehmen. Die Insolvenz kann auch einen Neuanfang darstellen.
Im operativen Geschäft kann das Unternehmen den Vollstreckungsschutz nutzen, der sich aus der Anordnung der sogenannten Sicherungsmaßnahmen in einer Insolvenz ergibt. Tilgungsleistungen und Zinsen sind dadurch ausgesetzt, fällige Verbindlichkeiten müssen zunächst nicht zurückgezahlt werden. Einnahmen können so in der Regel voll dafür genutzt werden, den Geschäftsbetrieb fortzuführen.
Das deutsche Insolvenzrecht bietet hierzu gute Rahmenbedingungen. Mit der Sanierung in der Eigenverwaltung, gegebenenfalls sogar unter dem sogenannten Schutzschirm, kann sich ein Unternehmen finanz- sowie leistungswirtschaftlich sanieren - während es handlungsfähig bleibt und von einem gerichtlich bestellten Sachwalter unterstützt wird. So kann es sich einfacher von Verbindlichkeiten wie etwa Mietverträgen lösen, auch ein Personalabbau ist im Rahmen einer Insolvenz leichter umsetzbar.
Sanierung ohne Insolvenz
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bietet seit Jahresbeginn zudem die Möglichkeit der Sanierung ohne Insolvenzantrag, solange das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. Diese präventive Restrukturierung findet ohne Öffentlichkeit statt und verhindert einen Reputationsverlust. Zudem können Gläubiger überstimmt werden, die sich einem notwendigen Schuldenschnitt verweigern.
Zu beachten ist jedoch, dass ein Unternehmen mit diesem Werkzeug nur finanzwirtschaftlich saniert werden kann. Eingriffe in die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsrentnern sind mit dem StaRUG nicht möglich. Unternehmenslenker sollten sich daher in jedem Fall so früh wie möglich von Experten rechtlich, finanzwirtschaftlich und steuerlich beraten lassen.
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