2020 | OriginalPaper | Chapter
G
Authors : Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski, Andreas Horsch, Klaus Schäfer, Gerd Waschbusch
Published in: 550 Keywords Bankenaufsichtsrecht
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das Garantiegeschäft ist ein Bankgeschäft im Sinne des KWG, das die „Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere“ beinhaltet (§ 1 I 2 Nr. 8 KWG). Hierunter fallen der Avalkredit, die Akkreditiveröffnung und Akkreditivbestätigung, eine wechsel- oder scheckrechtliche Indossamentsverbindlichkeit, die Schuldmitübernahme, der Kreditauftrag, die Scheckeinlösungszusage und jede Verpflichtung zum Einstehen für einen bestimmten Erfolg. Die Gewährleistungen müssen „für andere“ übernommen werden, das heißt, es wird auf das Vorhandensein einer fremden Schuld abgestellt.