Wie funktioniert's? – Anliegen, Aufbau und Inhalte dieses Buches
Zusammenfassung
Die Inhalte des Werkes werden dem Leser in insgesamt zwölf TEILEN jeweils vom Allgemeinen hin zum Speziellen und geordnet nach verschiedenen Aspekten dargestellt.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet stellt sich auf den ersten Blick so klar und auf den zweiten Blick so abstrakt und unübersichtlich dar, wie das Gebiet des Rechtes am Geistigen Eigentum. Nur allzu oft werden Begriffe wie „Patent“, „Marke“ oder „Urheberschaft“ durcheinander gewürfelt , falsch verwendet oder als Synonyme gebraucht. Dabei existiert das Bewusstsein um die Notwendigkeit eines Schutzes von geistigen Werten schon seit Jahrtausenden. Heute durchdringt das Geistige Eigentum nahezu jeden Lebensbereich unserer wirtschaftlichen, aber auch der privaten Welt. Geistiges Eigentum ist allgegenwärtig. Ziel dieses Teils ist es, dem Leser zunächst eine übersichtsartige Einleitung über das Wesen, die Struktur und die Hintergründe des „Rechtes am Geistigen Eigentum“ vor allem bezogen auf die unternehmerische Betriebspraxis zu vermitteln.
Der Anteil immaterieller Vermögenswerte am Unternehmenswert stieg nach einer Erhebung der Consultingfirma Arthur D. Little allein im letzten Jahrzehnt von etwa 8% im Jahr 1990 auf bis zu 70%. Gleichwohl ist die Bedeutung Geistigen Eigentums für Betriebe ein sehr ambivalentes Thema, sind doch die Kosten für Erlangung und Erhaltung ausgesprochen hoch und schlägt sich der Nutzen nicht immer unmittelbar im Geschäftserfolg nieder. Dieses Kapitel zeigt die aktuellen Tendenzen der zunehmenden Bedeutung immaterieller Betriebsgüter auf.
Der Erfindungsschutz ist ein vor allem auch in den Medien häufig stellvertretend aufgegriffenes Thema, wenn es um Geistiges Eigentum geht. In diesem Kapitel werden die entsprechenden Schutzmöglichkeiten ausführlich vorgesellt . Das ausgesprochen bekannte Schutzrecht „ Patent “ ist dabei nur eine von zwei Möglichkeiten für den Schutz technischer Lösungen. Daneben existiert zumindest in Deutschland eine weitere Schutzoption in Gestalt des Gebrauchsmusters
Die Kennzeichnung am Markt, die Individualisierung des Profils von Waren, ihrer lokalen Herkunft oder des Warenanbieters selbst zählt seit Jahrhunderten zu den wichtigsten unternehmerischen Bestrebungen. Die Marke als häufig verwendetes Synonym für jegliche Art von Kennzeichenrechten ist sicher die bekannteste Kennzeichenform. Neben den klassischen Markenrechten gibt es aber noch zahlreiche weitere Arten kommerzieller Designatoren , die allesamt in diesem Kapitel vorgestellt werden sollen.
Das “Äußere” eines Produktes ist angesichts des zunehmenden Wettbewerbs und der Angleichung qualitativer Standards mehr und mehr zum wichtigen Instrument für den Warenabsatz geworden. Der Einsatz hochwertigen Designs wird von modernen Unternehmen oft als Wettbewerbselement in Marktnischen verwendet. Für den Schutz von Designleistungen steht dabei das sogenannte Geschmacksmuster zur Verfügung, welches in diesem Teil näher beleuchtet werden soll.
Der Schutz von Pflanzenzüchtungen entfaltet seine Funktion naturgemäß vor allem im Agrarsektor und hat für die übrige Wirtschaft keine mit den bislang vorgestellten Schutzinstrumenten vergleichbare Bedeutung. Gleichwohl ist der Sortenschutz für den Züchterfortschritt und damit für den Fortschritt der Allgemeinheit eine wesentliche Grundlage
Neben den bisher vorgestellten individuellen Schutzpositionen des gewerblichen Rechtsschutzes in Form der gewerblichen Schutzrechte geht es in diesem Teil um das Wettbewerbsrecht, welches in einem wichtigen Teilbereich Überschneidungen zum gewerblichen Rechtsschutz aufweist
Anders als die gewerblichen Schutzrechte hat das Urheberrecht seine Wurzeln im musisch-künstlerischen Bereich. Der anhaltende Fortschritt bedingt aber auch verstärkt eine enge Beziehung zur Forschung und Ergebnissen der technischen Wissenschaften. Das moderne Urheberrecht kann heute daher für sich in Anspruch nehmen, nicht nur ein Grenzgebiet zwischen Juristerei und Kunst, sondern auch ein Bindeglied zwischen Recht und Technik zu sein.
Immaterialgüterrechtlich schutzfähige Leistungen entstehen nicht im „rechtsfreien“ Raum, sondern häufig als Ergebnis ganz bestimmter Rechtsbeziehungen, wie etwa Arbeits-, Dienst- oder Auftragsverhältnisse . Ebenso häufig sind sie auch das Resultat von betrieblichen Kooperationen, z.B. im Forschungs- und Entwicklungssektor.
Die bisherigen Ausführungen bezogen sich primär auf die Erlangung von Immaterialgütern, ihre Schutzvoraussetzungen und ihren Schutzumfang. Die wichtige Frage, wie derartige Rechte praktisch gegenüber Verletzern geltend gemacht werden können, welche Ansprüche aus den immaterialgüterrechtlichen Monopolen erwachsen und mit welchen außerprozessualen und prozessualen Mitteln man diese durchsetzt, soll Gegenstand der nachfolgenden Darstellung dieses Teils sein.
Die betriebsinterne oder -externe Verwertung immaterialgüterrechtlicher Assets kann eine wesentliche Quelle zur Schaffung eines „Economic Value“ für das Unternehmen darstellen.
Wie in jedem Bereich der zweckorientierten Gestaltung, Lenkung und Entwicklung einer betrieblichen Organisation stellt auch im Bereich des Geistigen Eigentums ein funktionierendes „Management“ die Grundlage dafür dar, die Vorteile der sich aus der Existenz des Systems des Geistigen Eigentums ergebenden Vorteile nach innen und außen vollumfänglich zu nutzen und die sich ergebenden unternehmerischen Risiken abzufedern bzw. auf ein vertretbares Maß zu senken