2016 | OriginalPaper | Chapter
Geld- und Vermögensanlage
Authors : Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs
Published in: Bankwirtschaft Teil 1
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Zu A: An der Börse werden notiert: Optionsanleihen mit Optionsschein (Anleihe cum = volle Stücke), Optionsanleihe ohne Optionsschein (Anleihe ex = leere Stücke) und der Optionsschein allein.Zu B: vgl. § 5 des PfandBGZu C: Weitere Merkmale von Bundesanleihen: jährliche Zinszahlung bei Anleihen mit festem Zinssatz, bei Floating Rate Notes mehrere Zinszahlungen im Jahr; Stripping möglich; Rückzahlung zum Nennwert; BörsenhandelZu D: Optionsanleihen verbriefen neben dem Forderungsrecht ein Bezugsrecht auf Aktien der ausgebenden Gesellschaft. Das Forderungsrecht wird durch die Ausübung des Bezugsrechts nicht berührt.Zu F: siehe Anleihebedingungen von Optionsanleihen, z. B. ein Optionsverhältnis von 2 : 1 bedeutet, dass zum Bezug einer Aktie zwei Optionsscheine benötigt werden. Der Bezugspreis ist der Preis, den der Optionsscheininhaber während der Optionsfrist bei Ausübung der Option für eine Aktie zahlen muss. Ein Bezugspreis von 100,00 EUR bei einem Optionsverhältnis von 2 : 1 bedeutet, dass bei Einreichung von zwei Optionsscheinen 100,00 EUR für den Erwerb einer Aktie bezahlt werden müssen.Zu G: vgl. § 4 des PfandBGZu H: Wandelanleihen räumen dem Gläubiger das Recht ein, die Schuldverschreibungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft zu tauschen. Mit Ausübung des Wandlungsrechts erlischt das Forderungsrecht auf Rückzahlung der Anleihe. Der Gläubiger wird Aktionär.