1985 | OriginalPaper | Chapter
Geltungsbereich der Konstruktionslehre
Author : Dr.-Ing. Rudolf Koller
Published in: Konstruktionslehre für den Maschinenbau
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Included in: Professional Book Archive
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In der Praxis haben sich aus dem umfangreichen Fachgebiet Maschinenwesen im Laufe der Entwicklung die drei großen Teilbereiche Energie-, Kommunikationsund Verfahrens- bzw. Stofftechnik gebildet. Die technischen Systeme dieser Bereiche werden üblicherweise als Maschinen, Geräte bzw. Apparate bezeichnet. Leider haben sich im üblichen Sprachgebrauch auch viele Bezeichnungen für technische Produkte eingebürgert, die einer konsequenten Begriffsbestimmung entgegenstehen. Da eine Normung aufgrund dieser Problematik noch aussteht, sollen diese Begriffe hier wie folgt vorschlagsweise definiert werden: Maschinen sind technische Systeme, deren primärer Zweck es ist, Energie in irgendeiner Weise umzusetzen und/oder einen Energiefluß zu ermöglichen.Geräte sind technische Systeme, deren primärer Zweck es ist, Informationen in irgendeiner Weise umzusetzen und/oder einen Informationsfluß zu ermöglichen.Apparate sind technische Systeme, deren primärer Zweck es ist, Stoffe in irgendeiner Weise umzusetzen und/oder einen Stofffluß zu ermöglichen.