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2022 | OriginalPaper | Chapter

16. Gemeinschaftswährung mit Kaufkraftgarantie auf Kapitalbasis: Das Konzept eines Kapitalfundierten Hart-Euro

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Zusammenfassung

Der Inflationsschutz für langfristige Verträge (Löhne, Mieten) sowie speziell Kapitalanlagen (Spareinlagen, Anleihen, Lebensversicherungen) ist seit alters her Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen gerade unter dem Aspekt der als ungerecht empfundenen Umverteilungseffekte einer Geldentwertung. Die Besonderheiten eines Kapitalfundierten Hart-Euro (KHE) bestehen in seiner konstanten Kaufkraft (Inflationsschutz) sowie seiner Kapitalfundierung (Werthaltigkeit). Es ist der Versuch, die historische Idee des kompensierten Golddollars auf die Europäische Währungsunion (EWU) zu übertragen. Die Kapitalfundierung durch den verbindlich vorgeschriebenen Erwerb von Anteilen am Produktivkapital (Aktien) durch die emittierende Notenbank verleiht dem KHE Warengeldcharakter.

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Footnotes
1
Fiatgeld (Papiergeld) besitzt keinen Eigenwert. Seine Voraussetzungen sind ein Währungsgesetz und das Vertrauen der Geldhalter in die Werthaltigkeit der Währung. Als Kreditgeld kann es zudem in Abhängigkeit vom Mindestreservesatz (partielles Reservehaltungssystem) zur weiteren Geldschöpfung durch Banken auf der Basis von Einlagen kommen. Dieser Geldschöpfungsprozess wird lediglich bei einer 100 %igen Reservehaltung oder in einem Vollgeld-/Aktivgeldsystem unterbunden. Demgegenüber besitzt das Sach- bzw. Warengeld neben einem von staatlichen Festsetzungen unabhängigen Marktwert auch einen Eigenwert durch die Gebrauchseigenschaften des Gutes. Im Gegensatz zum stoffwertlosen Geld ist das Warengeld durch reale Vermögenswerte gedeckt. Vgl. hierzu auch Eucken (1940, S. 132 ff.) u. Rothbard (2001, S. 42 ff.). Aktuell zum Vollgeld siehe Mayer (2015), Mayer und Huber (2014) sowie Huber (2013, 2014, 2017a, b).
 
2
Bereits Vaubel (1978, S. 155 ff.) macht den Vorschlag einer europäischen Gemeinschaftswährung mit Kaufkraftgarantie und Wertsicherung. Dabei lehnt er ein Warengeldsystem aufgrund der hohen Opportunitätskosten (Kapitalbindungskosten, etc.) ab und plädiert für liquide Wertpapiere/Verbriefungen.
 
3
Den Diskussionen mit den Kollegen der Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg, insbesondere Arne Hansen, Christian Pierdzioch und Wolf Schäfer, verdanke ich wertvolle Hinweise. Selbstverständlich verbleibt die Verantwortung der Ausführungen allein beim Verfasser.
 
4
1 Feinunze (oz.tr., troy ounce) = 1/12 troy-pound (lb.tr.) = 20 pennyweight (dwt.) = 480 grains (gr.) = 31,1034768 Gramm (g). Gemäß dem obigen Beispiel kostet eine Feinunze 18,6 (Gold-)Dollar, da 18,6 (Gold-)Dollar im Gewicht von je 25,8 grains eine Feinunze von 480 grains ergeben.
 
5
Siehe hierzu auch den Ansatz nationaler Hart-Euro bei van Suntum (2013). Jedes Euro-Mitglied kann hiernach wertstabile, an die nationale Inflationsrate geknüpfte Hart-Euro durch entsprechende Garantien der nationalen Notenbank als Doppelwährung zum Euro einführen. Diese fungieren als Wertanlage und Vertragswährung, nicht aber als Zahlungsmittel.
Unter Bezugnahme auf den Delors-Bericht (vgl. Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion, 1989) legte der Gouverneur der Bank of England, Leigh-Pemberton, in einer Rede vor der Arbeitsgruppe “Währung” des Europäischen Parlaments im Juli 1990 den Plan einer stabilisierten Gemeinschaftswährung vor. Vgl. Leigh-Pemberton (1990). Als marktbasierte, gradualistische Lösung einer monetären Integration schlägt er einen Hard ECU als unabhängige 14. Währung neben den damals 12 nationalen Währungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) sowie des ECU als Währungskorb-Recheneinheit vor. Die Grundlage bildet der Wechselkursmechanismus (WKM) des Europäischen Währungssystems (EWS) mit einem Floaten innerhalb von Bandbreiten. Herausgegeben von dem zu gründenden Gemeinschaftsorgan eines Europäischen Währungsfonds (EWF), der mit Zentralbankfunktionen auszustatten ist, sollen die Eigentümer der nationalen Notenbanken eine Wertgarantie für den Hard ECU übernehmen. Da eine Abwertung gegenüber den nationalen Währungen ausgeschlossen ist, bleibt der Hard ECU immer so stark wie die stärkste Währung. Somit würde die Gemeinschaftswährung im Zeitverlauf automatisch an Attraktivität gewinnen.
 
6
Der Euro Stoxx 50 wird von der Stoxx-Ltd., Zürich als Indexemittentin geführt. Sie ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutsche Börse AG, Frankfurt a. M. und der SIX Group AG, Zürich. Der Index wurde 1998 eingeführt und kann bis 1986 zurückgerechnet werden. Üblicherweise und auch hier wird er als Kursindex (ISIN EU0009658145) verwandt. Darüber hinaus besteht er auch als Performanceindex (ISIN EU0009658152).
 
7
Hierzu führt die Europäische Zentralbank (2016, S. 23) aus: Bewertungsgewinne sind nicht erfolgswirksam, sondern werden in der Bilanzposition Ausgleichsposten aus Neubewertung ausgewiesen. “Dieser Posten enthält in erster Linie Neubewertungssalden, die sich aus buchmäßigen Gewinnen aus Forderungen, … ergeben …” Ebenda, S. 45.
 
8
“Die Rückstellung für Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Goldpreisrisiken dient dem Ausgleich künftiger realisierter und nicht realisierter Verluste, insbesondere Bewertungsverluste, …” Europäische Zentralbank (2016, S. 45). Vgl. hierzu generell Wöhe und Döring (2013, S. 745 ff.).
 
9
Die Höhe der durchschnittlichen Anschaffungskosten ergibt sich aus folgenden Positionen der Bilanz: “Kapitalfundierung der ausgegebenen KHE” und, soweit vorhanden, abzüglich des “Ausgleichspostens aus Neubewertung der Kapitalfundierung der KHE”. Diese bereits heute hinsichtlich ihrer Währungsreserven vorgenommene, asymmetrische Bilanzierungspraxis der EZB, nach der nicht realisierte Kursgewinne berücksichtigt, aber nicht realisierte Kursverluste bei den Aktiva unberücksichtigt bleiben, allerdings durch entsprechende Gegenpositionen korrigiert werden, entspricht im Übrigen dem Vorsichtsprinzip (§§ 252 Abs. 4; 253 Abs. 3 Handelsgesetzbuch, HGB). Dem Realisations- und Imparitätsprinzip wird Rechnung getragen; der vorsichtige Erfolgsausweis wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Vgl. auch Wöhe und Döring (2013, S. 686 ff.).
 
10
Relativierend ist anzufügen, dass die geldpolitische Ausnahmesituation auch dazu geführt hat, dass der Geschäftsbankensektor zeitgleich eine Überschussliquidität von über 1,8 Bill. EUR (31.12.2018) bei der EZB geparkt hat. Sie ist seit März 2015 von 160 Mrd. EUR stetig angestiegen. Nimmt man hingegen den Stand zum 30.12.2014, so betrug die Marktkapitalisierung des Euro Stoxx 50 2,599 Bill. EUR bei einem Index von 3.136. Zu diesem Zeitpunkt war der Bilanzsumme der EZB mit 2,208 Bill. EUR noch ein wenig niedriger als die Marktkapitalisierung der Unternehmen des Euro Stoxx 50.
 
11
Die an der Börse erworbenen Swaps sind so strukturiert, dass die Wertentwicklung der Swaps denen des Basiswertes entspricht. Ein synthetischer ETF auf den Euro Stoxx 50 würde mit den eingenommenen Mitteln keine entsprechenden Aktien erwerben, sondern Swaps auf den Euro Stoxx 50. Diese würden bei einem Anstieg des Indexes Gewinne erzielen, bei einem Kursverfall hingegen Verluste. Dabei ist Voraussetzung, dass die Wertentwicklung des synthetisch replizierenden ETF auch prozentual derjenigen des Basiswerts entspricht (Tracking Error).
 
Literature
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go back to reference Handelsgesetzbuch (HGB) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642) geändert worden ist. Handelsgesetzbuch (HGB) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642) geändert worden ist.
go back to reference Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.
go back to reference Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Fassung aufgrund des am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon (Konsolidierte Fassung bekanntgemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom 09.05.2008, S. 47), zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. EU L 112/21 vom 24.04.2012) m.W.v. 01.07.2013. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Fassung aufgrund des am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon (Konsolidierte Fassung bekanntgemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom 09.05.2008, S. 47), zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. EU L 112/21 vom 24.04.2012) m.W.v. 01.07.2013.
Metadata
Title
Gemeinschaftswährung mit Kaufkraftgarantie auf Kapitalbasis: Das Konzept eines Kapitalfundierten Hart-Euro
Author
Dirk Meyer
Copyright Year
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35713-9_16

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