Published in:
01-01-2017 | Kommentar
Genügt unser technisches Regelwerk für Stauanlagen (noch) den Ansprüchen?
Author:
Dr.-Ing. Hans-Ulrich Sieber
Published in:
WASSERWIRTSCHAFT
|
Issue 1/2017
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Auszug
Immer wieder tauchen Fragen auf, die die Anwendung der Stauanlagennorm DIN 19 700 betreffen. Dabei wird oft deutlich, dass Normen und Merkblätter eben nicht alle (Einzel-) Fälle aus dem jeweiligen Metier abdecken können und daher individuell interpretiert sowie sinngemäß und angemessen angewendet werden müssen. Die DIN-Normen besitzen von Hause aus den Charakter von Empfehlungen und erheben keinen Anspruch auf Alleinverbindlichkeit. Das bedeutet, Abweichungen sind zulässig. Dies gilt auch, wenn die betreffende Norm per Verordnung oder Gesetz als Regel der Technik eingeführt worden ist. Natürlich ist es keine einfache Übung, von normativen Regelungen abzuweichen und dies zu rechtfertigen. Letztlich kommt es auf den Ingenieurverstand an, mit dem die Lösungen herbeigeführt werden müssen. Förderlich ist es, wenn der Ingenieurverstand noch mit Überzeugungskraft gepaart ist, um unbegründete Widerstände überwinden zu können. Jedenfalls macht es keinen Sinn, vermeintliche Regelungslücken durch immer neue und detailliertere Vorgaben abdecken zu wollen. Ich meine, wir haben eine Regelungsdichte, die im Wesentlichen ausreicht. Das hiesige System der (ehrenamtlichen) Regelwerksarbeit stößt bereits an seine Grenzen, wenn es um die Aktualisierung der bestehenden Normen und Merkblätter geht. …