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17-10-2017 | Gesundheitsmanagement | Schwerpunkt | Article

Note mangelhaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Author: Michaela Paefgen-Laß

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Arbeit schlaucht, Psyche wie Knochen, und ist auch ansonsten nicht ganz ungefährlich. Arbeitgeber reagieren darauf zwar mit Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb, schludern aber bei der Umsetzung. 

Quo vadis, Arbeitssicherheit? Das wollten das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW (LIA.NRW) auf einer gemeinsamen Arbeitsschutzkonferenz am 16. Oktober in Düsseldorf wissen. Die Frage ist dringlich. Arbeitssicherheit und -gesundheit werde in Deutschland zwar noch auf vergleichsweise hohen Niveau verhandelt, ein gewisser Schlendrian im Umgang mit den seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelten Richtlinien und Maßnahmen lässt sich nach Meinung der Experten für Arbeitsbedingungen aber nicht mehr übersehen. Gründe dafür sind der vom Stellenabbau verursachte Personalmangel in den Aufsichtsbehörden und die sinkende Zahl von Betriebsräten im Mittelstand. Und so kommt eines zum Anderen. Schwächelt die Kontrolle von Außen, bekommen Nachlässigkeiten im Inneren ihre Entschuldigung frei Haus geliefert. Am Ende steht der verletzte Mitarbeiter. 

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2017 | OriginalPaper | Chapter

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Dieses Kapitel beschreibt, welche Personen mit welchen Mitteln, Instrumenten und Verfahren mit Fragen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes befasst sind.

Wenn die Arbeit drückt

Es müssen nicht einmal gefährliche Maschinen und Anlagen, giftige Stoffe oder schwere Bauelemente ins Spiel kommen, um Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung abgeben und Sicherheitsmaßnahmen durchführen zu lassen. Tätigkeiten können die körperliche oder geistige Gesundheit auch dann schädigen, wenn schleichend das Wohlergehen bei der Arbeit beeinträchtigt wird. Das geschieht bei Bildschirmarbeitsplätzen, die nicht auf die Körpergröße einstellbar sind ebenso leicht, wie bei andauernder Überforderung etwa durch unstrukturierte Arbeitsabläufe oder laufende Überstunden. 

Auch Unterforderung bringt Leid und nicht nur messbare Gewichte drücken auf den Rücken. Psychische und psychosomatische Erkrankungen sind die Folge. Das vom Berufsverband der der Rechtsjournalisten betriebene Internetportal arbeitsschutzgesetz.org erklärt die Grundsätze für "menschengerechte Arbeit" und "menschliches Arbeitsklima". Aber wer kontrolliert, wenn Unternehmen und Führungskräfte ihren Fürsorgepflichten gegenüber der Arbeitnehmersicherheit nicht wirklich nachkommen?

Die Kontrolle lässt nach

Birgit Kraemer, Expertin für Arbeitsbedingungen am WSI beklagt im Interview zur Daueraufgabe Arbeitssicherheit, dass den Arbeitsaufsichtsbehörden, die für die Rechtsdurchsetzung in den Betrieben zuständig sind, zunehmend an personeller Ausstattung fehlt. Wie es um Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern bestellt ist, wurde im Jahr 2007 noch in 144.000 Betrieben kontrolliert. Im Jahr 2015 reichten die Kapazitäten nur noch für Kontrollen in 83.000 Betrieben. Tendenz weiterhin fallend. Wie sich das auf die Sicherheitskultur und Gesundheitsfürsorge in Unternehmen auswirkt, lässt sich an einer repräsentativen Umfrage zum Arbeitsschutz  unter 1.000 deutschen Beschäftigen im Auftrag der Prüfgesellschaft Dekra ablesen.

Dass Führungskräfte oder Mitarbeiter Sicherheitsregeln und Vorschriften nicht befolgen, stellten 41 Prozent der Befragten fest. Sicherheitsunterweisungen in Form von Arbeitsschutz-Schulungen und Informationen haben zwar 67 Prozent der Beschäftigten erhalten, bei 17 Prozent von ihnen allerdings nur beim Eintritt ins Unternehmen und 15 Prozent haben noch nie eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Von den Belastungen am Arbeitsplatz wiegt der psychische Druck (79 Prozent) deutlich schwerer als der körperliche (41 Prozent). Allerdings bezeichnen Arbeiter im Gegensatz zu Beamten und Angestellten die körperlichen Belastungen nach wie vor als "sehr hoch" und "hoch" (78 Prozent). Sechs von zehn Mitarbeitern kommen immerhin in den Genuss von zusätzlichen gesundheitsfördernden Angeboten. In 39 Prozent der Firmen gibt es aber weder ergonomische Arbeitsplätze, noch Stressmanagement, Rückenkurse oder dergleichen mehr. Wer haftet eigentlich für die Gesundheit des Personals?

"Chefsache" Arbeitsschutz

Wo kein Kläger, da kein Richter und es ist ja noch immer gut gegangen: Darauf sollten sich Verantwortliche für die von der Dekra insgesamt mit mangelhaft bewertete Sicherheitskultur in Unternehmen nur mit Vorsicht berufen. Kommt es zum Arbeitsunfall, machen sich Gesundheitsschäden bemerkbar, steht der Unternehmer an der Spitze der Haftungspyramide. Ihm folgen Führungskräfte und besondere Beauftragte für Arbeitssicherheit. Sie haben dafür zu sorgen, dass der Chef seine Pflicht erfüllt und die Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter so niedrig wie möglich hält. 

Arbeitsschutz ist also "Chefsache". Zwar kann er Aufgaben wie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Organisation von arbeitsmedizinischen Vorsorgen oder Notfallmaßnahmen an Führungskräfte abgeben. Sich der Gesamtverantwortung entziehen, die sich aus seinem Direktionsrecht ergibt, kann der Chef nicht, wie die Springer-Autoren Jana Brauweiler, Markus Will und Anke Zenker-Hoffmann zu den "Haftungsfragen im Arbeitsschutz" erklären. Unter seiner alleinigen Verantwortung stehen (Seite 50):

  • Organisationspflichten: geeignete Organisationsformen für den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz implementieren und weiterentwickeln
  • Auswahlpflichten:  Auswahl der Personen, an die er Pflichten überträgt; Qualifikation und Kompetenzen ("soft skills") müssen dabei berücksichtigt werden
  • Aufsichtspflichten: die Tätigkeiten sowie organisatorischen und personellen Maßnahmen regelmäßig überwachen

Übrigens, in Unternehmen ab 20 Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter vom Arbeitgeber ernannt werden. "Worker safety representatives" werden dagegen von den Mitarbeitern gewählt. Eine Option, die in der Europäischen Arbeitsschutzrichtlinie zwar geregelt ist. Diese Möglichkeit, Arbeitnehmer am Arbeitsschutz unmittelbar zu beteiligen werde in Deutschland auch diskutiert, aber noch nicht ausgeschöpft, so Arbeitsexpertin Birgit Kraemer. 

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