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2000 | Book

Gewässerschutz- und Hochwasserschutzrecht

Ein Vergleich zwischen Deutschland, Polen und Tschechien

Editors: Univ.-Prof. Dr. Matthias Kramer, Dipl.-Kfm. Hans-Christian Brauweiler

Publisher: Deutscher Universitätsverlag

Book Series : Studien zum internationalen Innovationsmanagement

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Table of Contents

Frontmatter

Internationale Aspekte des Wasserrechts

1.1. Darstellung des europäischen Gewässerschutzrechts
Zusammenfassung
Bekanntlich wirken Umweltbelastungen häufig grenzüberschreitend und international. Dies gilt besonders für grenzüberschreitende Oberflächengewässer, aber auch für das Grundwasser. Ihre Belastungen überschreiten direkt die nationalen Grenzen. Gewässerbelastende Aktivitäten von Verursacher- oder Emissionsstaaten können an ihren nationalen Grenzen weder aufgehalten noch von den betroffenen Empfänger- oder Immissionsstaaten zurückgewiesen werden. Das Umweltmedium „Grenzüberschreitende Gewässer“ ist insofern seiner Natur nach grenzenlos, es transportiert die Schadstoffe nicht nur in die Nachbarstaaten, sondern auch in die souveränitätsfreie Hohe See.
Joachim Selesnow
1.2. Auswirkungen internationaler Zusammenarbeit auf das Wasserrecht in Deutschland
Zusammenfassung
„Blut ist ein ganz besonderer Saft!“ sagt man. Wir leben in Zeiten, in denen man sich bald wünscht, dass einem weniger stark gefärbtes Wasser durch die Adern rinnt. Oder, dass zumindest manchen Leuten klares Wasser in den Adern flösse. John Lennon singt in seinem Song „Imagine“: „Stell Dir vor, keine Länder, nichts, um dafür zu töten oder zu sterben...“ Dies gehört aber eigentlich gar nicht hierher.
Bernd Warnat
1.3. Gewässerschutz im polnischen Recht und Auswirkungen des Europäischen Rechts
Zusammenfassung
Das polnische Wasserrecht im weiten Sinne besteht aus dem Gesetz zum Wasserrecht (vom 24. Oktober 1974 mit Änd.) und seinen Ausführungsvorschriften (Wasserrecht im engen Sinne) sowie aus Vorschriften, die durch andere Gesetze geregelt sind. Es sei hier insbesondere auf das Gesetz über die Meeresgebiete der Republik Polen und über die Meeresverwaltung vom 21. März 19919 und das Gesetz über den Schutz und die Gestaltung der Umwelt10 hingewiesen.
Jerzy Rotko
1.4. Transfer und Anwendung von EU-Direktiven in der Tschechischen Republik
Zusammenfassung
Der Wasserschutz und die Wasserwirtschaft in der Tschechischen Republik sind Bereiche mit einer großen Tradition in der Legislative und in der Organisation. Die letzten neun Jahre sind als Zeitraum einer grundsätzlichen Verbesserung vor allem der Qualität der Oberflächengewässer zu charakterisieren. Eine Gesamtbewertung der Wasserqualität von Flüssen wurde gemäß der Tschechischen Staatsnorm (CSN) 75 7221 „Klassifikation des Oberflächengewässers“ durchgeführt. Diese Untersuchung nimmt eine so genannte Grundklassifikation, anhand derer die Kennziffern für den biologischen Sauerstoffverbrauch (BSK5), chemischen Sauerstoffverbrauch (CHSKCr), Ammoniakstickstoff, Nitratstickstoff, Gesamtphosphor und Saprobindexmakrozoobentos in den Jahren 1991–92 und 1997–98 bestimmt wurden vor. In die V. und damit schlechteste Klasse der Wasserqualität sind von den größten Flüssen in einem längeren Abschnitt nur die Luznice unterhalb Trebon, die Cidlina unterhalb Chlumec nad Cidlinou und die Svratka unterhalb Brno einzuordnen. Die schlechteste Wasserqualität wurde in der Bilina unterhalb von Most festgestellt. Seit 1991 wurde die V. Qualitätsklasse (sehr stark verschmutztes Wasser) bei den Hauptwasserläufen — Labe, Vltava, Morava, Dyje und Odra (Elbe, Moldau, Mären, Thaya und Oder) — und auch bei manchen ihrer bedeutenden Zuflüsse — Sazava, Jihlava mit Oslava und Opava — verlassen und die Wasserqualität in einigen weiteren Wasserläufen (Mze, Uhlava, Becva und Moravice) verbessert (aus der IV. Klasse in die III. Klasse). In diesem Zeitraum wurde eine Reihe von großen Kläranlagen in Betrieb gesetzt oder erweitert, die einen entscheidenden Einfluss auf die Verbesserung der Wasserqualität hatten. Vor allem kam es zur Verbesserung aus der Sicht der organischen Verschmutzung, insbesondere auf der ganzen Länge der Labe (Elbe) von Hradec Kralove bis zur Staatsgrenze, der Vltava von Cesky Krumlov bis zum Wasserbehälter Orlik und unterhalb Prag bis zur Mündung in die Labe (Elbe), der Sazava von Havlickuv Brod bis zur Mündung in die Vltava (Moldau), der Mze von Tachov bis Plzen, auf der ganzen Länge des Flusses Morava von Hanusovice bis zur Staatsgrenze, praktisch auf der ganzen Länge von Roznovska Becva, Vsetinska Becva und Becva, auf der ganzen Länge der Flüsse Velicka, Jihlava Oslava, Rokytna, Svratka unter Brno, der Opava von Opavice bis zur Mündung, Moravice, Olse, Ostravice von Olesna bis Lucina und Odra bis zur Grenze.
Daniela Joklova
1.5. Zusammenarbeit zwischen Sachsen und den Nachbarländern in Grenzgewässerfragen
Zusammenfassung
Der sächsisch-tschechische Grenzabschnitt wird auf einer Länge von 187,4 km = ca. 41% durch Grenzwasserläufe gebildet. Insgesamt sind über 250 grenzbildende und grenzkreuzende Gewässerstrecken für diesen Grenzabschnitt im gemeinsamen deutsch-tschechischen Grenzwasserlaufverzeichnis angeführt. Der sächsisch-polnische Grenzabschnitt wird auf der gesamten Länge von 123,5 km vom Grenzwasserlauf Lausitzer Neiße gebildet (Tab. 1).
Peter Reiplinger

Spezielles Wasserrecht

2.1. Wasserschutzrecht und dessen Umsetzung in Polen am Beispiel der Arbeit der Oderschutzkommission
Zusammenfassung
Im Flussgebiet der Oder, welches den Umfang von 118.861 km2 hat, gibt es ca. 1.800 Verschmutzungsquellen mit unterschiedlichem Grad der Auswirkung auf den Zustand der Gewässer. Ca. 800 Benutzer sind zu nennen, die Einfluss auf die Wasserqualität haben.
Alfred Dubicki
2.2. Abwasserbehandlung im polnischen Recht
Zusammenfassung
Das polnische Abwasserrecht besteht aus dem Gesetz zum Wasserrecht (vom 24. Oktober 1974 mit Änd.) und Ausführungsvorschriften. Als wichtigste — für die Problematik der Abwasserbehandlung — sind folgende zu nennen:
1)
die Rechtsverordnung des Ministers für Umweltschutz, Natürliche Ressourcen und Forstwesen (i. f. MUNRuF oder Umweltminister genannt) vom 5. November 1991 über die Klassifizierung von Gewässern und über die Bedingungen, denen die ins Gewässer und den Boden eingeleiteten Abwässer entsprechen sollen;43
 
2)
die Rechtsverordnung des Ministerrates vom 27. Dezember 1993 über Abgaben für die besondere Gewässerbenutzung und die Benutzung von Gewässeranlagen;44
 
3)
Die Rechtsverordnung des Ministerrates vom 20. Juni 1995 über die Grundsätze und die Verfahren der Festsetzung von Geldstrafen bei Verletzung der Bedingungen, denen die ins Gewässer und in den Boden eingeleiteten Abwässer entsprechen sollen und über die Parameter für die Differenzierung der Geldstrafen;45
 
4)
die Verordnung des MUNRuF vom 7. Juli 1986 über die Verwertung von Abwässern zu landwirtschaftlichen Zwecken.46
 
Jerzy Rotko
2.3. Sanktionen im polnischen Wasserrecht
Zusammenfassung
Die Grundlage für das polnische Wasserschutzgesetz bilden folgende Gesetze:
  • das Gesetz vom 31. Januar 1980 über den Schutz und die Gestaltung der Umwelt (Gesetz­blatt der Republik Polen 1994 Nr. 49, Pos. 196 mit Veränderungen);
  • das Wasserrecht vom 24. Oktober 1974 (Gesetzblatt der Republik Polen Nr. 38, Pos. 230 mit Veränderungen);
  • das Gesetz vom 27. Juni 1997 über Abfälle (Gesetzblatt der Republik Polen Nr. 96, Pos. 592 mit Veränderungen).
Wojciech Radecki
2.4. Übersicht zur Gesetzgebung der Wasserwirtschaft in Tschechien
Zusammenfassung
Ein Ziel dieses Aufsatzes ist, einen Überblick über die wasserwirtschaftliche Legislative in der Tschechischen Republik zu geben, damit eine ausführliche Analyse einiger wichtiger und bedeutsamer Regelungen und Rechtsvorschriften über den Wasserschutz in den folgenden Kapiteln erfolgen kann.
Milan Kubicek
2.5. Wasserreinhaltung in Tschechien
Zusammenfassung
Die Abwässer gehören zu den schwerwiegendsten Gewässerverunreinigungsquellen in der Tschechischen Republik. Das Tschechische Wassergesetz bemüht sich, diese Gefährdung mittels einiger Maßnahmen zu bekämpfen. Es soll erreicht werden, dass die Abwässer die Qualität des Wassers, in die sie eingeleitet werden, nicht bedrohen oder verschlechtern.
Jaroslav Drobník
2.6. Wassergebietsschutz in Tschechien
Zusammenfassung
Zur Rechtsgrundlage des Wasserschutzes in der Tschechischen Republik gehört das Wassergesetz Nr. 138/1973, in der Fassung seiner späteren Änderungen, das Gesetz über die staatliche Verwaltung der Wasserwirtschaft Nr. 130/1974, in der Fassung seiner späteren Änderungen, und das Abwasserabgabengesetz Nr. 58/1998. Daran knüpft eine große Anzahl von Durchführungsvorschriften an, und zwar die Regierungsverordnungen und die Umweltministeriumsbekanntmachungen. Diese Rechtsnormen regulieren bestimmte Grundgruppen von Rechtsmaßnahmen, mittels derer die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser in der Tschechischen Republik geschützt sind. Dazu gehören verwaltungstechnische Maßnahmen (wasserwirtschaftliche Genehmigung, Zustimmungen und Äußerungen, beziehungsweise auch Verbesserungsmaßnahmen), ökonomische Maßnahmen (das Entgelt für die Abnahme von oberirdischen Gewässern und Grundgewässern sowie die Abwasserabgaben), Planungsmaßnahmen (wasserwirtschaftlicher Richtplan und wasserwirtschaftliche Bilanz), Sanktionsmaßnahmen (Geldstrafe für Verwaltungsdelikte von juristischen Personen und Unternehmern) und schließlich die Sondermaßnahmen mit speziellen Regulierungen, und zwar aus dem:
a)
Zeitzustand — Überschwemmungen oder wasserwirtschaftliche Unfälle oder aus dem
 
b)
Raumzustand — wasserwirtschaftliche Schutzgebiete.
 
Milan Damohorský
2.7. Kontrolle der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Bereich des Wasserschutzes in Tschechien
Zusammenfassung
Es wäre eine zu idealistische Behauptung, dass jeder Bürger in der Tschechischen Republik und anderen Staaten insoweit ökologisch sachkundig ist, dass er die Fassung aller Gesetze, deren Ziel der Umweltschutz ist, streng einhalten wird. In einer ganzen Reihe von Fällen ist das Gegenteil die Wahrheit und besonders Unternehmen bemühen sich, die Rechtsvorschriften im Bereich der Umwelt zu umgehen. Natürlich ist die Erreichung eines Maximalgewinns ohne Rücksicht auf manche begrenzenden Bedingungen für sie eine Priorität. Dieser etwas sozialistisch lautende Fakt verschont selbstverständlich auch die Wasserwirtschaft nicht. Und gerade die Qualität von Rechtsvorschriften beurteilt die Berufspraxis unter anderem auch nach ihrer Rate des “Missbrauches”.
Josef Novotný
2.8. Schutz der Trinkwasserressourcen im Freistaat Sachsen
Zusammenfassung
Das potentielle Wasserangebot in Deutschland beträgt 182 Mrd. m3/a. Davon werden (Stand 1995) für die öffentliche Trinkwasserversorgung 7,9 Mrd. m3/a (4,3%) entnommen. Der Bergbau und das verarbeitende Gewerbe verbrauchen 10 Mrd. m3/a (5,5%), die Landwirtschaft ca. 1,2 Mrd. m3/a (0,8%), von den Wärmekraftwerken werden 27,8 Mrd. m3 (15,3%) benötigt.70 Aus Brunnen, Quellgebieten und Trinkwassertalsperren gewinnen die Wasserwerke das Rohwasser, das nach Filtern, Speichern, Pumpen und Verteilung über das Wasserversorgungsnetz in die Haushalte gespeist wird.
Burkhard Rech
2.9. Behandlung kommunaler Abwässer in Österreich auf Basis der EU-Richtlinie 91/271/EWG — eine ökonomische Analyse
Zusammenfassung
Österreich verfügt über ein reichhaltiges Wasserangebot:93 Der durchschnittliche Jahresniederschlag beträgt 1170 mm und zusätzlich fließen noch ca. 340 mm pro Jahr vom umliegenden Ausland zu. Im österreichischen Bundesgebiet befinden sich ca. 6.000 natürliche Seen sowie Flüsse mit einer Gesamtlänge von rund 100.000 km. Die Ressource Wasser wird als Produktionsfaktor, Konsumgut und Umweltmedium genutzt. Die österreichischen Haushalte werden zu über 99 % mit Grund- bzw. Quellwasser versorgt, wobei der durchschnittliche Verbrauch in den Haushalten bei ca. 150 1 pro Person und Tag liegt. Etwa die gleiche Menge ist in weiterer Folge als kommunales Abwasser so zu behandeln, dass eine nachhaltige Nutzung des Wassers gewährleistet bleibt, d. h. dass diese unentbehrliche Ressource nicht nur in ihrer Menge, sondern vor allem auch in ihrer Beschaffenheit den nachkommenden Generationen erhalten bleibt.94
Alfred Posch

Hochwasserschutz

3.1. Hochwasserschutz in Polen
Zusammenfassung
Das hydrologisch-meteorologische System kann seine Aufgabe nur dann erfüllen, wenn es präzise ist, d. h. wenn die Beobachtungen in einer bestimmten Zeit mit einer bestimmten Häufigkeit erfolgen und zu abgesprochenen Terminen an die Verarbeitungszentren und danach an die Entscheidungszentren weitergereicht werden. Die Hauptfunktionen eines solchen Systems sind:
  • Überwachung der Netze von Niederschlägen, Wasseranzeigen, Klima, unterirdischen Gewässern und Meteorologischen Stationen;
  • die Ausarbeitung einer Datenbasis und ihre Weiterleitung an die Benutzer durch Ansagen, Warnungen, Prognosen aber auch andere Informationen hauptsächlich über die Arbeit von Staubecken;
  • die Beurteilung des Hochwasserrisikos, die Bearbeitung der erhaltenen Daten, bis eine Charakteristik und Beurteilung der Situation möglich ist.
Alfred Dubicki
3.2. Hochwasserschutz in Tschechien
Zusammenfassung
Die Tschechische Republik hat dank einer beträchtlichen Vielfältigkeit ihres Gebietes ein sehr dichtes hydrographisches Netz in einer Länge von 85.000 km. Sie befindet sich in einem Gebiet der milden Klimazone mit einem regelmäßigen Temperatur- und Niederschlagszyklus. Die Niederschlagseinteilung im Laufe des Jahres hat eher einen Kontinentalcharakter. Die höchsten Monatssummen der Niederschläge fallen auf die Monate Mai bis August, am wenigsten Niederschläge gibt es in den Monaten Februar und März. In den Sommermonaten kommen oft kurzfristige extreme Niederschläge mit Gewittercharakter vor, die relativ kleine Gebiete umfassen. Die langfristige Niederschlagssumme steigt allgemein mit steigender Seehöhe, bedeutend wirken aber orographische Einflüsse des Terrains.
Josef Reidinger
3.3. Hochwasserschutz in Sachsen
Zusammenfassung
Wir können Hochwasser zwar in aller Regel nicht verhindern — aber wir können sie in ihren Schäden begrenzen. Effiziente Schutzstrategien müssen deshalb vor allem bei der Vermeidung von Schäden und danach erst bei der Minderung von Hochwasser ansetzen.
Dieter Fügner
3.4. Regelungen zum Hochwasserschutz an der Oder — Ein trinationaler Rechtsvergleich der Oder-Anliegerstaaten Deutschland, Polen und Tschechien
Zusammenfassung
Das Gutachten differenziert in seiner Darstellung der rechtlichen Regelungen zum Hochwasserschutz in den drei Oderanliegerstaaten hinsichtlich des Oberbegriffs Hochwasserschutz grundlegend zwischen der Hochwasservorsorge, welche den vorbeugenden Hochwasserschutz einschließt und dem Hochwasserschutz im engeren Sinne.
Matthias Kramer, Hans-Christian Brauweiler, Gerold Janssen, Milan Damohorsky, Jaroslav Drobnik, Alfred Dubicki, Jerzy Rotko, Vojtech Stejskal, Zenon Wozniak
Backmatter
Metadata
Title
Gewässerschutz- und Hochwasserschutzrecht
Editors
Univ.-Prof. Dr. Matthias Kramer
Dipl.-Kfm. Hans-Christian Brauweiler
Copyright Year
2000
Publisher
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-97816-5
Print ISBN
978-3-8244-7286-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-97816-5