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11-03-2014 | Gewässerschutz | Schwerpunkt | Article

Effizienz im Gewässerschutz – auch ökologisch sinnvoll!

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Die Wasserrahmenrichtlinie setzt auch auf ökonomische Instrumente im Gewässerschutz. Insbesondere sollen durch kostendeckende Preise Anreize gesetzt werden, Wasserressourcen effizient zu nutzen. Doch wann genau ist dies der Fall?

Ausgangspunkt ökonomischer Konzepte im Gewässerschutz, die um Effizienz bemüht sind, ist stets das Phänomen der ökonomischen Knappheit, d. h. der Begrenztheit der Ressourcen im Verhältnis zu den gesellschaftlichen Nutzungswünschen.

Ökosystemleistungen von Gewässern sind ökonomisch knapp, weil nicht alle an sie gerichteten quantitativen oder qualitativen Ansprüche – etwa als Lebensraum, als Badegewässer und als Schadstoffsenke für Abwassereinleitungen – gleichzeitig in unbegrenztem Umfange erfüllbar sind. Dies hat mit Wassermangel nichts zu tun: Auch an Brot oder Mobiltelefonen herrscht in Deutschland kein Mangel, wohl aber sind diese Güter im ökonomischen Sinne knapp und tragen daher zu Recht einen Preis, der den Wert der zu ihrer Herstellung benötigten Ressourcen ausdrückt, die auch anderweitig hätten genutzt werden können.

Wer in einen Wasserkörper Abwasser einleitet, verursacht Kosten

Den Verzicht auf diese nutzbringenden Alternativen „kostet“ uns der Einsatz einer Ressource (sog. Opportunitätskosten). Nichts anderes gilt für Gewässer: Wer in einen Wasserkörper Abwasser einleitet, schließt damit typischerweise Badegelegenheiten aus und verschlechtert den aquatischen Lebensraum, d. h. er oder sie mutet anderen Verzichte zu, verursacht also für Dritte oder die Allgemeinheit "Kosten".

Im Angesicht dieser Knappheit stellt sich stets unvermeidlich ein Rationierungsproblem: Da die Ressourcen nicht für alle Verwendungszwecke ausreichen, muss eine Auswahl getroffen werden. Das Effizienzprinzip bietet sich hier als Lösungskonzept an: Danach soll eine knappe Ressource grundsätzlich so eingesetzt werden, dass die Nützlichkeit des in ihr verwahrten potenziellen Nutzungsvorrats insgesamt maximal wird. Über die „Nützlichkeit“ kann dabei dezentral-individuell entschieden werden (Präferenzen) oder aber zentral durch politische Entscheidungsträger. Es geht also hier nicht um Privatisierung oder Liberalisierung! Löst man die unvermeidliche Rationierung knapper Ressourcen effizient, so wird die Ressource nur dort genutzt, wo die höchste Dringlichkeit besteht (ökonomischer Aspekt). Zugleich komprimiert diese Regel den Ressourcengebrauch (ökologischer Aspekt). Effizienz ist so zugleich ein ökologischer Vorsorgehebel, der die Ressourcenbasis schont, und eine ökonomische Klugheitsregel.

Abwasserabgabe ist wirkungsvolles Effizienz-Instrument

Lange vor der WRRL hat Deutschland mit der Abwasserabgabe ein solches Effizienz-Instrument geschaffen, das Abwassereinleitern die ökonomische Knappheit von Gewässern als Schadstoffsenke vor Augen führt. So werden Suchprozesse zu kosteneffizienten Ausweichstrategien initiiert, die zur Gewässerentlastung beitragen, zugleich aber die gesellschaftlichen Verzichtskosten minimieren und permanente Innovationen anregen sollen. In dieser Funktion muss die Abwasserabgabe erhalten und wieder gestärkt werden.

Kosten im Gewässerschutz zu berücksichtigen, kann aber politisch auch zum Bumerang werden – vor allem dann, wenn anstelle volkswirtschaftlicher Effizienz schlicht betriebswirtschaftliche Interessen gegen das Gemeinwohl stehen oder sich weiche ökologische Nutzen gegen harte Maßnahmenkosten durchsetzen müssen. Ob "Ökonomisierung" nutzt oder schadet, hängt daher vom Konzept und seiner Umsetzung ab. Dies gilt auch für die Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten: Hier sind Augenmaß und politischer Wille gefragt, keine Buchführungsbürokratie.

Die Fixierung auf "berechnete" Umwelt- und Ressourcenkosten dürfte gerade kein geeigneter Weg sein, einen effizienten Gewässerschutz umzusetzen. In Ausgabe 03/2014 der Fachzeitschrift "Wasser und Abfall" werden im Beitrag "Art. 9 WRRL: Was bringt eine "Berechnung" von Umwelt- und Ressourcenkosten?" neun Thesen gegen einen Berechnungszwang vorgestellt.

Zum Autor
Prof. Dr. rer. pol Erik Gawel, Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ und Direktor des Instituts für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig.



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