Bis zum 30. September müssen alle Anbieter von Zahlungskonten erstmalig Kontodaten an die Bafin melden. Auf Grundlage der gelieferten Informationen erstellt die Behörde den digitalen Kontenvergleich. Diese Website steht Verbrauchern ab 2025 kostenlos zur Verfügung.
Rund 1.100 Unternehmen, darunter Banken und Neobanken, aber auch Fintechs sind verpflichtet, Daten wie die monatlichen Kontogebühren oder Überziehungszinsen ihrer Zahlungskonten an die Finanzaufsicht Bafin zu melden. Den gesetzlichen Rahmen bilden das Zahlungskontengesetz (ZKG) und die Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV). Der aus diesen Informationen aufgebaute digitale Bafin-Kontovergleich, steht Verbrauchern ab Anfang 2025 kostenlos zur Verfügung. Der Aufbau und Betrieb der Website wurde aufgrund der EU-Zahlungskontenrichtlinie von der Bundesregierung an die Behörde übergeben.
Transparente Filter- und Suchfunktionen
In diesem transparenten, umfassenden und aktuellen Überblick über alle Girokonten werden auch die Basiskonten-Tarife erfasst, die seit 2016 verpflichtend sind. Neben den Kerndaten liefern die Anbieter auch Informationen zum prozessualen Umgang mit den Girokonten. Dazu gehören etwa das Verfahren zur Kundenidentifizierung nach dem GwG, das Autorisierungsverfahren oder auch Entgelte für die Ablehnung einer Überweisung sowie mögliche Vertragsstrafen.
Die Website stellt die Informationen werbefrei und auch in einfacher Sprache zusammen. Transparente Filter- und Suchmöglichkeiten sollen Verbraucher in die Lage versetzen, "das für sie passende Zahlungskonto eigenverantwortlich und selbstbestimmt auszuwählen", betont die Bafin.
Qualität der Daten wird nicht überprüft
Allerdings sind die Anbieter laut Bafin für die Korrektheit der gemeldeten Daten selbst verantwortlich. Eine Qualitätssicherung durch die Aufsicht findet nicht statt. Die Informationen werden ohne weitere Bearbeitung übernommen, heißt es.
Bereits seit April 2024 konnten sich Zahlungskontenanbieter mit den technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die reibungslose Zulieferung der Daten vertraut machen und die Meldedatei erstellen. Zudem steht die Bafin nach eigenen Angaben auch mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) als auch der Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände im Austausch.
Datenübersicht "sehr umfangreich"
Allerdings wird die Datenübersicht selbst bei Nutzung technischer Möglichkeiten und Einstellungsparameter sehr umfangreich, kritisierte Jurist und Regulatorikexperte Detmar Loff bereits im Januar 2024 in einem Gespräch mit springerprofessional.de. "Es ist allerdings davon auszugehen, dass sehr individuell ausgestaltete Zahlungskonten, wie sie insbesondere im Wealth-Management anzutreffen sind, nicht erfasst werden müssen, da es sich nicht um standardisierte Konten handelt."