Im Rahmen der individuellen Entscheidungstheorie finden partielle Präferenzordnungen immer stärker Beachtung. Fehlt die Angabe, ob ein Entscheider eine Alternative strikt präferiert oder indifferent ist, so mag dies schlicht daran liegen, dass kein Vergleich stattgefunden hat. Es ist aber auch möglich, dass nachMeinung des Entscheiders mit den zur Verfügung stehenden Informationen oder unter den gegebenen Rahmenbedingungen kein Vergleich durchgeführt werden kann. Letztere Auffassung sollte ein Entscheider auch bei Entscheidungen, die von einem Gremium getragen werden, einbringen können. Regeln zur paarweisen Aggregation individueller Präferenzrelationen erlauben die Interpretation fehlender Präferenzen. Wie im Falle vollständiger Präferenzordnungen lässt sich auch hier die Transitivität der kollektiven Präferenzordnung durch ein speziell erweitertes Eingipfligkeitskriterium gewährleisten.