Zusammenfassung
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Meldewesen und den Vorschriften in Bezug auf das Kreditrisiko auf einer granularen Ebene, im Gegensatz beispielsweise zum Meldewesen in Zusammenhang mit Kapitalvorschriften, das auf einer aggregierten Basis erfolgt. Auf der einen Seite wird dies durch die Regelungen für Großkredite und deren Zweck zur Begrenzung des Konzentrationsrisikos, geregelt durch die CRR (VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012), widergespiegelt. Auf der anderen Seite handelt es sich dabei um die Berichterstattung in Bezug auf Einzelkredite, aktuell geregelt im österreichischen Bankwesengesetz. Außerdem gibt der Artikel auch einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich, sei es die Begrenzung von Schattenbank-Risikopositionen oder Basel IV, oder die zukünftige europäisch einheitliche Berichterstattung zu Einzelkrediten, AnaCredit.