Skip to main content
Top

2021 | Book

Grundlagen der Buchführung

Eine praxisorientierte Einführung mit Übungsaufgaben und Musterlösungen

Authors: Prof. Dr. Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

insite
SEARCH

About this book

Dieses Lehrbuch vermittelt eingängig die prüfungsrelevanten Grundlagen der Buchführung und des Jahresabschlusses unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften. Anhand praxisorientierter Beispiele erläutern die Autoren, was eine Bilanz ist und wie man sie erstellt, was erfolgswirksame Geschäftsvorfälle sind, wie sie gebucht werden und wie eine Gewinn- und Verlustrechnung gestaltet werden kann. Des Weiteren stellt das Buch bilanzpolitische Spielräume und ihre Nutzungsmöglichkeiten vor. Klausurrelevante Übungsaufgaben mit ausführlichen Musterlösungen finden sich am Ende jedes Kapitels. Ideal zur Prüfungsvorbereitung für Studierende der Betriebswirtschaftslehre und bestens geeignet für Unterricht und Prüfungsvorbereitung an Berufsschulen und den Industrie- und Handelskammern. Die aktualisierte 2. Auflage wurde gründlich überarbeitet, verbessert und um Ausführungen zu den GoBD ergänzt.

Table of Contents

Frontmatter
1. Historie
Zusammenfassung
Die Historie der Buchführung in Form einer beleggestützten Dokumentation unternehmerischen Geschehens lässt sich tausende von Jahren bis in die mesopotamischen und ägyptischen Hochkulturen zurückverfolgen.
Unser grundlegendes Interesse daran erwachte wesentlich später, denn erst im 16. Jahrhundert brachte ein Buchhalter des Augsburger Handelshauses Fugger die doppelte Buchführung aus Italien mit und entwickelte sie für „teutsche“ Begriffe weiter. Erst im folgenden Jahrhundert wurde in Frankreich eine „Handelsordnung“ in Form der „Ordonnance Commerce“ kodifiziert. Der Gesetzgeber in Deutschland brauchte fast 200 weitere Jahre, bevor 1861 das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch in Kraft trat. Dieser gesetzlichen Grundlage folgten zahlreiche weitere Gesetze und Gesetzesänderungen, die auch in der Gegenwart andauern. Die wichtigsten davon sind in Abb. 1.1 enthalten.
Neben der rechtlichen Kodifizierung von Vorschriften zur Buchführung, Rechnungslegung und Bilanzierung sind auch weiterhin nicht rechtlich kodifizierte Regeln zu beachten, die so genannten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die sich im Laufe der Entwicklung des kaufmännischen Wirtschaftens entwickelt und herauskristallisiert haben, und die von akademischer Seite unterschiedlich erfasst und eingeteilt werden, was aber am Tagesgeschäft der Buchhaltung nichts ändert.
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
2. Einordnung
Zusammenfassung
Buchführung und Jahresabschluss sind die grundlegenden Bestandteile des so genannten externen Rechnungswesens. Zusammen mit dem internen Rechnungswesen bilden sie das gesamte betriebliche Rechnungswesen. Die Teilbereiche werden auch als Rechnungskreis I und II bezeichnet und unterscheiden sich im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen, die Darstellung und die Adressaten ihrer Resultate.
Das interne Rechnungswesen ist weder rechtlich verpflichtend noch existieren rechtliche Vorschriften zu dessen Ausgestaltung. Üblicherweise werden dabei lediglich Regeln des üblichen kaufmännischen Gebarens wie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beachtet. Für das externe Rechnungswesen existieren hingegen neben den GoB klare rechtliche Rahmenbedingungen, die im Handelsgesetzbuch und im Steuerrecht festgelegt sind.
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
3. Rechtliche Grundlagen
Zusammenfassung
Das externe Rechnungswesen basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Ein Teil davon sind gesetzliche Grundlagen wie das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Steuerrecht, insbesondere die Abgabenordnung (AO). Darüber hinaus sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) von Bedeutung. Diese sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, auf den sich der Gesetzgeber zwar im HGB bezieht, für die er aber keine Legaldefinition liefert.
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
4. Jahresabschluss
Zusammenfassung
Ein Jahresabschluss umfasst nach der Definition des Handelsgesetzbuches (HGB) im einfachsten Fall eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss (§ 242 (3) HGB).
Für Kapitalgesellschaften sind die Vorschriften des HGB etwas weiter gefasst:
Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang eine Einheit bilden; sie können den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern (§ 264 (1) Satz 1 f. HGB).
Das heißt, für Kapitalgesellschaften umfasst der Jahresabschluss auf jeden Fall die Bilanz und eine GuV (wie im einfachsten Fall), ist aber um den Anhang zu ergänzen, welcher je nach Unternehmensgröße eine unterschiedlich Tiefe der Berichterstattung hat.
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
5. Inventur, Inventar und Bilanz
Zusammenfassung
Inventur ist die – zum Teil körperliche – Erfassung aller Vermögensgegenstände, Schulden und des Eigenkapitals eines Unternehmens. Die Vermögensgegenstände können dabei grundsätzlich gezählt, gemessen oder gewogen werden. Anlagevermögen wie Grundstücke, Immobilien oder Produktionsanlagen sind dabei mengenmäßig einfach erfassbar. Das Umlaufvermögen wird, sofern es haptisch, also in körperlich greifbarer Form, vorliegt, beispielsweise in Form von Material, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB), ebenfalls durch eine Zählung, Messung oder Wägung erfasst. Finanzielle Vermögensgegenstände können typischerweise durch Bankbelege oder Saldenlisten aus der Debitorenbuchhaltung erfasst werden.
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
6. Bilanzielle Ansätze und Bewertungsgrundlagen
Zusammenfassung
Ob ein wirtschaftlicher Sachverhalt überhaupt in der Bilanz aufgenommen wird, ist im HGB nur rudimentär geregelt. So sehen die §§ 243 ff. HGB zwar Vorschriften über die Erstellung der Bilanz vor, verweisen dabei aber hauptsächlich auf die GoB, ohne konkrete Vorschriften darüber zu machen, was in die Bilanz aufgenommen werden muss.
In der wissenschaftlichen Literatur wird die Bilanzierungsfähigkeit eines Sachverhaltes daher daran festgemacht, ob er sich eignet
  • als Aktivposten in der Bilanz berücksichtigt zu werden (Aktivierungsfähigkeit) oder
  • als Passivposten in der Bilanz berücksichtigt zu werden (Passivierungsfähigkeit).
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
7. Buchführung
Zusammenfassung
Nun haben wir eine Inventur durchgeführt, daraus ein Inventar erstellt und aus dem Inventar eine Bilanz abgeleitet. „Quid nunc?“, pflegte der Römer zu sagen, und auch für uns stellt sich nun die Frage, wie es weiter geht. Wie kriege ich meine laufenden Geschäftsvorfälle des Jahres wieder in den neuen Jahresabschluss? Welche Zwischenschritte brauche ich dafür, insbesondere im Rahmen der im kaufmännischen Geschäftsbetrieb üblichen doppelten Buchführung.
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
8. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Zusammenfassung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben dem Privatkonto ein weiteres Unterkonto des Eigenkapitals, auf das die Erfolgskonten (Aufwand und Ertrag) abgeschlossen werden, und in dem der handels- und steuerrechtliche Gewinn ermittelt wird, wenn eine Buchführungspflicht besteht.
In der Gestaltung der GuV bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die aber nicht alle gesetzlich erlaubt sind. So kann die GuV in einer Kontoform oder in einer Staffelform erstellt werden. Die Kontoform nutzt dabei die übliche T-Konten-Darstellung. In ihr werden die Aufwendungen auf der Soll-Seite und die Erträge auf der Haben-Seite des GuVKonto verbucht. Sind die Aufwendungen geringer als die Erträge, so weist das GuV-Konto einen Soll-Saldo aus, der nach dem bekannten Muster „Soll an Haben“ als Gewinn eigenkapitalerhöhend in das Bestandskonto Eigenkapital abgeschlossen wird. Sind die Aufwendungen höher als die Erträge, so weist das GuV-Konto einen Haben-Saldo aus, der nach dem bekannten Muster „Soll an Haben“ als Verluste eigenkapitalmindernd in das Bestandskonto Eigenkapital abgeschlossen wird.
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
9. Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern
Zusammenfassung
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen der periodengerechtenAbgrenzung von Aufwendungen und Erträgen im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und den gesetzlichen Vorschriften (§ 252 (1) Satz 7 HGB). Tatsächliche Zahlungen sind dabei nicht entscheidend, denn Aufwendungen und Erträge sind der Periode zuzuordnen, in der sie verursacht wurden. Diese RAP werden als transitorische RAP bezeichnet.
Das HGB unterscheidet dabei aktive und passive RAP. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) dienen dazu, Ausgaben abzugrenzen, die vor dem Bilanzstichtag getätigt wurden, die aber erst nach dem Bilanzstichtag Aufwendungen darstellen.
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
10. Kapitalflussrechnung, Anhang und Lagebericht
Zusammenfassung
Die Kapitalflussrechnung ist ein nicht für alle Unternehmen vorgeschriebener Bestandteil des Jahresabschlusses. Entsprechende rechtliche Vorgaben dazu sind im HGB zu finden.
So ist diese im Konzernabschluss nach § 297 (1) Satz 1 HGB verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses. Da wir uns in einer Einführung in die Buchführung noch nicht gleich auf einen Konzernabschluss stürzen wollen, bleibt uns das als Basisinformation für spätere, vertiefende Studien des Jahresabschlusses. Dennoch kommen wir um die Thematik der Kapitalflussrechnung auch in einer Einführung nicht herum, denn:
Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang eine Einheit bilden; sie können den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern (§ 264 (1) Satz 2 HGB).
Alexander Burger, Sabine Burger-Stieber
Backmatter
Metadata
Title
Grundlagen der Buchführung
Authors
Prof. Dr. Alexander Burger
Sabine Burger-Stieber
Copyright Year
2021
Electronic ISBN
978-3-658-33914-2
Print ISBN
978-3-658-33913-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-33914-2