Skip to main content
Top

2020 | Book

Grundsätze ordnungsmäßiger Eigenkapitalbilanzierung nach GoB und IFRS

Derivate auf eigene Anteile und strukturierte Finanzinstrumente

insite
SEARCH

About this book

Christoph Schober unterzieht die Eigenkapitalbilanzierung nach GoB und IFRS einer übergreifenden systematischen und normativen Auseinandersetzung. Auf Basis entwickelter Prinzipien ordnungsmäßiger Eigenkapitalabgrenzung, die bislang aus unterschiedlichen Gründen weder nach GoB noch nach IFRS hinreichend geklärt sind, leitet der Verfasser unter Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Wertungen Bilanzierungsgrundsätze für Derivate auf eigene Anteile und strukturierte Finanzinstrumente ab. Entgegen der beobachtbaren Abbildungsvielfalt insbesondere in der IFRS-Bilanzierungspraxis können dadurch eindeutige Problemlösungen vielfältiger Fallkonstellationen erzielt werden.

Table of Contents

Frontmatter
Problemstellung
Zusammenfassung
Trotz des vermeintlich simplen, denknotwendigen Charakters von Eigenkapital als buchhalterische Residualgröße zwischen dem Unternehmensvermögen und den Schulden liegt seine Bilanzierung nicht in der „Natur der Sache“, sondern erfordert eine normative Bestimmung.
Christoph Schober
Zusammenhang zwischen Regelungslücken und Rechnungslegungssystemen
Zusammenfassung
Im allgemeinsprachlichen Gebrauch wird unter einer Lücke eine Stelle verstanden, „an der etwas fehlt (in einem zusammenhängenden Ganzen), durch die etwas unvollständig erscheint“. Eine Lücke lässt sich mithin nicht absolut, sondern nur relativ in Abhängigkeit eines zusammenhängenden Ganzen begreifen. In Übereinstimmung mit dem allgemeinsprachlichen Begriff wird eine Gesetzeslücke in der deutschen Jurisprudenz als eine „planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes“ definiert, die „am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung“, d. h. an der Gesamtheit aus Gesetz, Gewohnheitsrecht und Rechtsprechung zu messen ist.
Christoph Schober
Auslegungssystem der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Zusammenfassung
Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind ein System „von sich wechselseitig ergänzenden und beschränkenden Fundamentalprinzipien, Folgeprinzipien und Einzelnormen“ und verfügen über Rechtsnormcharakter. Bei den GoB handelt es sich um einen „unbestimmten Rechtsbegriff“, der – infolge der Schutzfunktionen der Rechnungslegung zur Bestimmung eines ausschüttungsfähigen Gewinns und zur Informationsvermittlung – nicht durch die Kaufmannsübung entwickelt werden kann, sondern nach dem rechtswissenschaftlichen Methodenkanon auf den wirtschaftlichen Normzweck gerichtet (teleologisch) auszulegen und zu ermitteln ist.
Christoph Schober
Auslegungssystem und Regelungslückenschließung nach IFRS
Zusammenfassung
Die IFRS werden durch das IASB als privatrechtliche Organisation mit dem Ziel einer globalen Harmonisierung der Rechnungslegungsregulierung mittels Standardsetzung zur Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen entwickelt. IFRS haben insoweit zunächst Fachnormcharakter, weshalb sie auf die Akzeptanz der Adressaten angewiesen sind. Diese soll vornehmlich durch deren Einbindung in den Standardsetzungsprozess erfolgen.
Christoph Schober
Grundsätze ordnungsmäßiger Eigenkapitalabgrenzung
Zusammenfassung
Obwohl Eigenkapital im System der GoB als eigenständiger Bilanzposten vorgesehen ist (§ 247 Abs. 1 HGB), bestehen weder eine gesetzliche Definition noch eigenständige Bilanzierungsregeln, weshalb sich auf eine Residualgröße als dem Vermögen abzüglich der Schulden schließen lässt. Mithin ist das bilanzrechtliche Eigenkapital mittelbares Ergebnis der für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten geltenden GoB. Das handelsrechtliche Eigenkapital entspricht daher nicht dem effektiven Reinvermögen.
Christoph Schober
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente auf eigene Anteile
Zusammenfassung
Bei der AG ist die Rückgewähr geleisteter Einlagen an die Aktionäre nach § 57 Abs. 1 S. 1 AktG zum Zwecke der Kapitalerhaltung grds. unzulässig, worunter auch der Erwerb eigener Anteile zu fassen ist. Eine Ausnahme bildet „die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien“ (§ 57 Abs. 1 S. 2 AktG), mithin bei Vorliegen eines der in § 71 Abs. 1 AktG abschließend genannten Ausnahmetatbestände. Hierunter fällt neben dem Erwerb eigener Aktien zum Angebot an Arbeitnehmer (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG) insbesondere der Erwerb aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung, der unter Beachtung des Verbots zum ausschließlichen Eigenhandel keinen besonderen Zweck erfüllen muss (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG).
Christoph Schober
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente
Zusammenfassung
Als strukturierte Finanzinstrumente werden nicht derivative Basisverträge bezeichnet, die um eingebettete Derivate ergänzt sind. Es handelt sich dabei um rechtlich verbundene und insofern einheitliche Verträge, deren Bestandteile nicht separat handelbar sind. Finanzinstrumente, die aus mehreren rechtlichen, getrennten und separat handelbaren Finanzinstrumenten bestehen, sind demnach keine strukturierten Finanzinstrumente, wie dies bei der Optionsanleihe – bestehend aus einer Anleihe und einem Optionsschein – der Fall ist.
Christoph Schober
Backmatter
Metadata
Title
Grundsätze ordnungsmäßiger Eigenkapitalbilanzierung nach GoB und IFRS
Author
Christoph Schober
Copyright Year
2020
Electronic ISBN
978-3-658-29480-9
Print ISBN
978-3-658-29479-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-29480-9