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2012 | Book

Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts

Author: Götz-Sebastian Hök

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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About this book

Das Handbuch für die Praxis vermittelt das Verständnis internationalen und ausländischen Bau- und Bauvertragsrechts. Es liefert für das Auslandsgeschäft das Know-how für die Erstellung eigener Vertragsbedingungen und es erläutert die gängigen internationalen Vertragsstandards (FIDIC, NEC, MDB). Das Werk erklärt, wie bei Auslandsbezug das anwendbare Recht u.a. in Bezug auf Vergabeprobleme, Mehrforderungen, Bauablaufstörungen und Haftungsfragen ermittelt wird. Verschiedene Bau- und Architektenverträge sowie weitere Vertragsarten werden eingehend besprochen. Nunmehr 19 Länderberichte (u.a. zu China, England, Frankreich, Indien, Qatar, Spanien und den USA) erschließen das ausländische Baurecht. FIDIC-Bedingungen und andere übliche Vertragswerke werden ausführlich erläutert. Ein eigenes Kapitel behandelt internationale Baustreitigkeiten. Es folgen Ausführungen zur Finanzierung internationaler Bauvorhaben, zu banktypischen Sicherheiten, zur öffentlichen Auftragsvergabe sowie zum Vergaberecht der Weltbank. Abgedruckte FIDIC Vertragswerke, Internationale Abkommen und andere Rechtsvorschriften runden das Werk ab, das durch ein ausführliches Stichwortverzeichnis erschlossen wird.

Table of Contents

Frontmatter
Kapitel 1 Einführung
Zusammenfassung
Das Bauhandwerk gehört mit zu den ältesten Handwerksberufen auf der Welt. Es befriedigt ein natürliches menschliches Bedürfnis. Wohn- und Gewerbebauten sowie Gebäude zu Repräsentationszwecken und Infrastrukturvorhaben (Brücken, Wasserleitungen, Straßen, Häfen, etc.) sind ein Bestandteil der menschlichen Kultur; und dies seit mehr als 3000 Jahren. Bautechniken und Baustile entwickelten sich zumeist lokal und verbreiteten sich, in dem die Baumeister ihre Dienste manchmal freiwillig und manchmal unfreiwillig neuen Dienstherren anboten, jeweils aber zu den lokal üblichen Bedingungen.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 2 Internationales Bau- und Architektenvertragsrecht
Zusammenfassung
Das Internationale Privatrecht ist bislang unverzichtbarer Bestandteil aller Rechtsordnungen; es ist denknotwendig vorhanden, es sei denn man wollte leugnen, dass es in anderen Staaten „Recht“ gibt. Es verschwindet erst, wenn die Verschiedenheit der Privatrechte endet, weil ein überall geltendes Weltprivatrecht eingeführt wird. Es kann weder durch eine imaginäre lex mercatoria noch durch den Verzicht der Parteien auf eine anwendbare Rechtsordnung entbehrlich gemacht werden, wenngleich Molineaux überaus überzeugend Grundinhalte einer lex mercatoria constructionis zusammengefasst hat.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 3 Besondere Vertragstypen
Zusammenfassung
Der Generalunternehmervertrag ist ein Vertrag, mit dem ein Unternehmen die Ausführung der gesamten Bauleistungen übernimmt, die es zumindest teilweise mit eigenen Fachkräften ausführt. Planungsaufgaben gehören nicht zwingend zum Aufgabenbereich eines Generalunternehmers. Hierin unterscheidet sich der Generalunternehmervertrag von anderen Vergabeformen. Hinzu kommt, dass der Generalunternehmer die Verpflichtung übernimmt, eventuelle Subunternehmerleistungen zu koordinieren.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 4 Internationale Standardverträge
Zusammenfassung
Auf der Grundlage des sog. Grove Report werden hier die Schwerpunkte und Unterschiede in den international üblichen Vertragsstandards zusammengefasst. Der Grove Report hat es primär zum Ziel, die in Hong Kong gebräuchlichen Government’s General Conditions of Contract (GCCs) zu verbessern. Er gibt interessante Einblicke in die internationale Vertragspraxis und Aufschluss über die Herangehensweise und Grundüberlegungen bei Vertragsverhandlungen.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 5 Vergaberecht der Weltbank
Zusammenfassung
Während das „Internationale“ Vertragsrecht aufgrund von Vorarbeiten auf wissenschaftlicher und praktischer Ebene eine zunehmende rechtliche Verdichtung erfahren hat, sind die Vergabeverfahren weniger untersucht und vereinheitlicht. Auf europäischer Ebene schaffen die Europäischen Vergaberichtlinien Rechtsharmonie und einen Rahmen für die Ausschreibung von Aufträgen. Als wesentliche Elemente sind die europaweite Bekanntmachungspflicht, die Vereinheitlichung der Vergabeverfahren und das Diskriminierungsverbot zu nennen. Außerhalb der Europäischen Union allerdings gibt es keine Autorität für den Erlass von Vergabevorschriften. Unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe haben lediglich die finanzierenden Banken.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 6 Finanzierung und Sicherheiten im internationalen Baurecht
Zusammenfassung
Während früher Immobilien- und Baufinanzierungen eine nationale und lokale Angelegenheit waren, folgen die Kreditinstitute heute grenzüberschreitend den Märkten. Gleichzeitig hat die Finanzierungspraxis der Kredit- und Finanzinstitute erheblichen Einfluss auf die Gestaltung von Bauverträgen. Dies gilt vor allem bei internationalen Bauvorhaben. Belegt wird dies z.B. durch die regelmäßigen Konsultationen namenhafter Herausgeber von Bauvertragsbedingungen und einschlägiger Verbände mit der Weltbank und ihren Unterorganisationen.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 7 Nebengebiete
Zusammenfassung
Das internationale Arbeitsrecht hat auf die arbeitskräfteintensive Baubranche besonderen Einfluss. Die Entsendung inländischer Arbeitnehmer in das Ausland und die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Inland ist keine Ausnahme mehr, sondern die Regel. Die Kenntnis von der Anwendbarkeit nationaler und internationaler Bestimmungen und die richtige Rechtswahl können für den Bauherrn von existentieller Bedeutung sein. Seit dem 17.12.2009 ist auf vertragliche Schuldverhältnisse die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) anwendbar und ersetzt das Europäische Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ). Durch Rom I soll der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten vorhersehbarer werden und Sicherheit ihn Bezug auf das anzuwendende Recht und der freie Verkehr gerichtlicher Entscheidungen gefördert werden.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 8 Internationales Verfahrensrecht
Zusammenfassung
Den internationalen Bauprozess gibt es nicht; im Übrigen auch nicht vor den Schiedsgerichten, wiewohl das einige Schiedsgerichtsregelungen und/oder -gesetze unterstellen. Maßgeblich ist jeweils das Prozess- und Verfahrensrecht am Gerichtsort (lex fori). Es handelt sich also jeweils um einen nach nationalem Verfahrensrecht zu führenden Prozess mit Auslandsberührung. Die Auslandsberührung bringt es mit sich, dass besondere Probleme auftreten, die ihrerseits spezieller Regelung und Würdigung bedürfen. Nur vereinzelt finden sich im Völkervertragsrecht vereinheitlichte Regelungskomplexe.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 9 Bewertungsrecht
Zusammenfassung
Die Zunahme grenzüberschreitender Investitionen in Gebäude und Anlagen wirkt sich zunehmend auch auf die Praxis der Wertermittlung aus. Investoren und Kreditinstitute benötigen zuverlässige Angaben über die Werte und die Werthaltigkeit der grenzüberschreitenden Investitionen. Die Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute enthält in ihrem Art. 62 umfangreiche Vorschriften zur Bestimmung des Marktwertes und des Beleihungswertes von Immobilien. Die Europäische Kommission hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Gelegenheit, zur Immobilienbewertung Stellung zu nehmen. Anlass dazu bestand in Fällen, in denen zu untersuchen war, ob in der Preisbildung für Immobilien öffentliche Beihilfen versteckt waren.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 10 Ausländisches Recht
Zusammenfassung
1. Überblick. Das algerische Recht lehnt sich eng an französische Vorbilder an. Das Privatrecht ist aber weitgehend auch von Sanhouri’s Vorarbeiten geprägt. Der ägyptische Rechtsgelehrte Sanhouri hat das ägyptischen Zivilgesetzbuch entworfen und geprägt. Die Zivilgesetzbücher in Syrien, Irak, Libyen und Algerien haben die Strukturen des ägyptischen ZGB übernommen, aber nicht immer dieselben Begriffe verwendet. Der algerische Code Civil ist also eine Gesamtkodifikation des Zivilrechts, dessen Normen im Lichte der ägyptischen Gesetzgebung aus dem Jahre 1948 zu verstehen sind, die wiederum in einem erheblichen Umfang durch den französischen Code Civil inspiriert sind. Da der ägyptische Code Civil sich stark an das französische Recht anlehnt, kann im Einzelfall auch das französische Recht zu Auslegungszwecken hinzugezogen werden. Die wichtigste Quelle stellen aber die Arbeiten Sanhouris dar.
Götz-Sebastian Hök
Kapitel 11 Vertragsmuster und Rechtsvorschriften
Zusammenfassung
1. Wesentlicher Vertragsinhalt. a. Präambel. Bei komplexen Verträgen bietet es sich an, in einer Art Präambel die Motivationslage der Parteien darzustellen. Dies kann später als Auslegungshilfe hilfreich sein.
Götz-Sebastian Hök
Backmatter
Metadata
Title
Handbuch des internationalen und ausländischen Baurechts
Author
Götz-Sebastian Hök
Copyright Year
2012
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-13000-7
Print ISBN
978-3-642-12999-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-13000-7