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1990 | Book | 5. edition

Handbuch des Kreditgeschäfts

Authors: Alfred Jährig, Dr. Hans Schuck

Publisher: Gabler Verlag

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About this book

Die Autoren der vorliegenden fünften Auflage des "Handbuchs des Kreditgeschäfts" standen vor keiner leichten Aufgabe, mußten sie doch unter Wahrung der Tradition des Werkes eine Flut neuer Finanzierungsformen und sonstiger Innovationen sowie die aktuelle Rechtsprechung bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Niemals zuvor in der Geschichte des Kreditwesens wurde die Palette der Finanzierungshilfen um so viele Möglichkeiten erweitert wie in den letzten Jahren, vor allem durch eine weitgehende Annäherung von Kredit-und Kapitalmärkten und deren Instrumenten. Die Symbiose ist gelungen, dies wird dem Leser schon bei der ersten Durchsicht deut­ lich. Ich bin überzeugt, daß das Werk gerade wegen seiner Praxisbezogenheit für alle Leser, insbesondere aus dem Bereich der Kreditinstitute und ihrer Kunden, von gro­ ßem Nutzen sein wird. Über den reinen Fachbezug hinaus wünsche ich ihm jedoch zu­ gleich etwas mehr Breitenwirkung, nicht zuletzt, damit eine" wesen-tliche" Tätigkeit der Banken - das Kreditgeschäft, was ja nicht umsonst im Begriff "Kreditinstitute" zum Ausdruck kommt - einem größeren Verständnis auch in der Öffentlichkeit be­ gegnen möge.

Table of Contents

Frontmatter

Kreditgeschäft

Frontmatter
A. Das Kreditwesen
Zusammenfassung
Die Entwicklung des modernen Kreditwesens in Deutschland setzte Mitte des 19. Jahrhunderts ein und ist eng mit den wirtschaftlichen, sozialen und technischen Fortschritten verknüpft. Technisch bedingte größere Produktionseinheiten, die Ausdehnung des Handels, die wachsende internationale Verflechtung und vor allem die zunehmende Arbeitsteilung innerhalb der Wirtschaft erforderten und ermöglichten neue Finanzierungsmethoden. Der wirtschaftliche Aufschwung in den sogenannten „Gründerjahren“ (1870 bis 1873) führte zu einer Welle von Neugründungen auch im Bereich der Banken, hauptsächlich in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Großprojekte, z. B. im Eisenbahnbau und in der Montanindustrie, konnten diese Institute aufgrund ihres höheren Einlagenbestandes (Ausbau von Filial- und Zweigstellennetzen zur Einlagenbeschaffung) besser finanzieren und die damit verbundenen Risiken angesichts ihres höheren Eigenkapitals eher übernehmen als Privatbankiers, in deren Händen bislang vornehmlich die Geld- und Kapitalvermittlung und -beschaffung gelegen hatte.
Alfred Jährig, Hans Schuck
B. Die Kreditinstitute als Kreditgeber
Zusammenfassung
Wer im Kreditgeschäft tätig ist, sollte versuchen, sich ein Bild über die Situation der eigenen Bank zu verschaffen. Soweit interne Unterlagen zur Verfügung stehen, ist das verhältnismäßig einfach; wir wollen uns auf Untersuchungen beschränken, die sich auf der Öffentlichkeit zugängliche Angaben stützen. — Um der Übersichtlichkeit der Darstellung willen sollen im wesentlichen die Universalbanken behandelt werden.
Alfred Jährig, Hans Schuck
C. Die Kreditgeschäfte der Kreditinstitute
Zusammenfassung
Das Wort „Kredit“ leitet sich von „credere“ (latein. glauben, vertrauen) her; dieses Wort wiederum setzt sich zusammen aus „cor“ und „dare“ (latein.), übersetzt: „das Herz geben“.
Alfred Jährig, Hans Schuck
D. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit: Die Vertretbarkeit eines Kredites
Zusammenfassung
Die Einräumung eines Kredits ist für das kreditgebende Institut mit einer Vielzahl von Prüfungen verbunden, die mitunter zusammenfassend als Kreditwürdigkeitsprüfung bezeichnet wird. Einen Teil dieser Tätigkeit stellt die Prüfung der Kreditfähigkeit dar: Diese ist Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Bankkredites. Unter der Kreditfähigkeit versteht man die Fähigkeit des Kreditnehmers, rechtsgültige Kreditgeschäfte zu schließen, d. h. sich in rechtswirksamer Weise gegenüber dem Kreditinstitut zu verpflichten und für die entstehenden Verpflichtungen dem Kreditgeber gegenüber zu haften.
Alfred Jährig, Hans Schuck
E. Zum Thema „Unternehmenskrisen“; Beratungsmöglichkeiten einer kreditgebenden Bank
Zusammenfassung
Im Zuge der „Dynamisierung“ der Kreditwürdigkeitsprüfung (siehe oben S. 467) konnte es nicht ausbleiben, daß sich das Interesse der Kreditinstitute immer mehr auf die frühzeitige Erkennung von Anzeichen gerichtet hat, die auf eine negative Entwicklung des Kreditnehmers in der Zukunft und damit — bei Anhalten der Entwicklung — auf eine eines Tages (und meist früher als erwartet) eintretende Krise hindeuten. Das Interesse der kreditgebenden Bank ist hierbei letztlich mit demjenigen des Kunden gleichgerichtet: Die Bank will sich eine oft langjährige Kundenverbindung erhalten, und der kreditnehmende Kunde selbst will erfolgreich und dauerhaft weiterexistieren. Diese Interessenidentität wird in der Medienberichterstattung über die Rolle, die Banken in Krisensituationen von Unternehmen spielen, meist nicht gesehen.
Alfred Jährig, Hans Schuck

Bank-, Kredit- und Insolvenzrecht

Frontmatter
A. Allgemeines Bankrecht
Zusammenfassung
Das Privatrecht hat — neben dem Öffentlichen Recht, insbesondere dem Kreditwesengesetz (KWG) — für das Kreditgeschäft grundlegende Bedeutung. Besonders wichtig sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, aber auch des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.
Alfred Jährig, Hans Schuck
B. Grundfragen der Kreditsicherung
Zusammenfassung
Durch den Kreditvertrag verpflichtet sich der Kreditnehmer zur Verzinsung und Rückzahlung der gewährten Kredite. Nach kaufmännischen Grundsätzen sollen Kredite nur gewährt werden, wenn die kreditgebende Bank darauf vertrauen kann, daß der Kreditnehmer bei Fälligkeit willens und auch in der Lage sein wird, den Kredit vereinbarungsgemäß zurückzuzahlen.
Alfred Jährig, Hans Schuck
C. Personalsicherheiten
Zusammenfassung
Der zwischen Bank und Kunde in Nr. 19 AGB vereinbarte Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten kann in der Praxis (vgl. S. 588) nur durch fünf Arten von geeigneten Sicherheiten erfüllt werden, und zwar durch
1.
Personalsicherheiten wie: Bürgschaften und Garantien, und folgende Sachsicherheiten:
 
2.
Pfandrechte,
 
3.
Grundpfandrechte,
 
4.
Sicherungsübereignungen,
 
5.
Sicherungsabtretungen.
 
Alfred Jährig, Hans Schuck
D. Sachsicherheiten
Zusammenfassung
Die Bank hat bei jeder Kreditgewährung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurde, gemäß Nr. 19 Abs. 1 AGB einen vertraglichen Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten.
Alfred Jährig, Hans Schuck
E. Kredite in der Insolvenz
Zusammenfassung
Die Bank muß bei einer möglichen Insolvenz ihrer Kunden vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung und nach rechtzeitiger Früherkennung der Anzeichen einer Krise die erforderlichen Sofortmaßnahmen zur Überprüfung notleidender Kredite treffen. Im engen Kontakt mit dem Kunden ist zu klären, ob durch geeignete Sanierungsmaßnahmen eine Insolvenz verhindert werden kann.
Alfred Jährig, Hans Schuck
Backmatter
Metadata
Title
Handbuch des Kreditgeschäfts
Authors
Alfred Jährig
Dr. Hans Schuck
Copyright Year
1990
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-94848-9
Print ISBN
978-3-322-94849-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-94848-9