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2014 | Book

Handbuch für Führungskräfte

Ein Praxisratgeber in Veränderungsprozessen

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About this book

Führungskräfte befinden sich in einem Veränderungs- und Verdrängungsmarkt. Die Dynamik des Wirtschaftslebens erzeugt einen enormen Anpassungsdruck mit direkten Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse. Führungskräfte können derartige Veränderungen beeinflussen – wie das geschehen kann, zeigt der Arbeitsrechtsexperte Dr. Christoph Abeln in der 2., vollständig überarbeiteten und erweiterten Auflage praxisorientiert und weitblickend auf. Dieses Buch behandelt unter anderem die Vergütung von Führungskräften, Situationen und Lösungen rund um Versetzungen, Aufgabenentzug und Entleitungen oder verschiedene Instrumente im Falle der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Der Autor geht praxiserfahren auch auf die wesentlichen Fragen bei Auslandsentsendungen ein und widmet sich weiteren Themen wie der betrieblichen Altersversorgung, Abfindungen, Altersgrenzklauseln, Diversity/Frauenquote und Compliance.

Table of Contents

Frontmatter
1. Die Führungskraft
Zusammenfassung
Angesichts der Vielzahl von arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für leitende Angestellte ist es für die Führungskraft von großer Bedeutung, ob sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen unter die Gruppe der leitenden Angestellten fällt. In kündigungsschutzrechtlicher Hinsicht kann es von Vorteil sein, wenn die Führungskraft rechtlich nicht als leitender Angestellter betrachtet wird. Aber auch leitende Angestellte genießen durchaus einen größeren Schutz als gemeinhin angenommen wird.
Christoph Abeln
2. Wer hilft den Führungskräften im eigenen Unternehmen? – Die Rolle des Sprecherausschusses
Zusammenfassung
Unter Sprecherausschüssen sind die Vertretungsorgane der leitenden Angestellten zu verstehen, die auf der Grundlage des seit 1989 bestehenden Sprecherausschussgesetzes gebildet werden können, sofern im Betrieb mindestens zehn leitende Angestellte beschäftigt werden. Das Sprecherausschussgesetz unterscheidet zwischen dem Sprecherausschuss auf betrieblicher, dem Unternehmenssprecherausschuss auf der Ebene mehrerer Betriebe und dem Konzernsprecherausschuss auf der Konzernebene im Sinne des Aktiengesetzes. Heute gibt es in beinahe jedem DAX-Unternehmen, aber auch in vielen größeren Unternehmen Sprecherausschüsse. Anders als das Betriebsverfassungsgesetz, dass den Betriebsräten weitreichende Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte einräumt, sieht das Sprecherausschussgesetz keine echten Mitbestimmungsrechte, sondern lediglich Beteiligungsrechte vor, die im Wesentlichen die Bereiche Arbeitsbedingungen und Beurteilungsgrundsätze, personelle Maßnahmen und wirtschaftliche Angelegenheiten beinhalten. Auf individualrechtlicher Seite sieht das Sprecherausschussgesetz die Unterstützung einzelner leitender Angestellter durch den Sprecherausschuss vor.
Christoph Abeln
3. Die Vergütung der Führungskraft
Zusammenfassung
Die Vergütung der Führungskraft entspricht der gesetzlich normierten arbeitgeberseitigen Hauptleistungspflicht, § 611 BGB. Die Höhe dieser Vergütung ist dabei regelmäßig eines der wesentlichen Bestandteile einer jeden Vertragsverhandlung und auch hier gilt der Grundsatz:
„Gute Ausbildung zahlt sich aus“.
Christoph Abeln
4. Optimierung der Altersversorgung
Zusammenfassung
Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge spielt die betriebliche Altersversorgung (bAV) die wichtigste Rolle. Dies gilt für Arbeitnehmer, Geschäftsführung und Vorstände gleichermaßen. Die zukünftigen Rentenbezüge sollten schon im aktiven Arbeitsverhältnis geregelt, überprüft und optimiert werden. Bei der Beendigung von Arbeits- oder Dienstverträgen ist eine erneute Prüfung durchzuführen; dies gilt insbesondere für Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge und Vorruhestandsverträge.
Christoph Abeln
5. Umstrukturierungen im Unternehmen und ihre Folgen für Führungskräfte
Zusammenfassung
Angesichts des stetig steigenden Kostendrucks müssen sich Unternehmen ständig neuen Herausforderungen und Wettbewerbssituationen stellen. Eine Folge sind Unternehmensumstrukturierungen der unterschiedlichsten Art. Am zahlreichsten treten Betriebsänderungen, Betriebsübergänge und Unternehmensumwandlungen auf. Für den Arbeitnehmer gehen mit diesen Umstrukturierungen nur schwer überschaubare Änderungen einher und für die im Unternehmen beschäftigten Führungskräfte führen sie nicht selten über kurz oder lang zu einem Verlust des Arbeitsplatzes.
Christoph Abeln
6. Aufgabenänderungen und Versetzungen
Zusammenfassung
Arbeitgeber wünschen sich flexible Mitarbeiter, und die meisten Arbeitnehmer behaupten von sich, flexibel und anpassungsfähig zu sein. Doch Arbeitnehmer wünschen sich auch ein gewisses Maß an Kontinuität und Planungssicherheit. Solange Änderungen im Arbeitsverhältnis einvernehmlich, im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschehen, gibt es keine Probleme. Streitigkeiten und einseitige Aufgabenänderungen und Versetzungen sind eine der „Hauptaufgabenfelder“ für die Führungskraft. Führungskräfte sind oft bereit, alle paar Jahre den Einsatzort zu wechseln und neue Aufgaben und Herausforderungen anzunehmen.
Christoph Abeln
7. Beförderung zum Geschäftsführer: Chance oder Fallstrick?
Zusammenfassung
Gerade in Konzerngesellschaften kommt es hin und wieder vor, dass besonders geeignete Führungskräfte dazu auserkoren werden, die Geschäftsführung einer Tochtergesellschaft zu übernehmen. Mit der Übernahme der neuen Funktion ändern sich fast alle Arbeitnehmerrechte des betroffenen Mitarbeiters grundlegend.
Christoph Abeln
8. Compliance
Zusammenfassung
Compliance bedeutet, sich an Regeln zu halten. Außerhalb des Unternehmens gibt es Gesetze, Gewohnheitsrecht, Standesregeln oder beispielsweise den „Deutschen Corporate Governance Kodex“. Innerhalb des Unternehmens existieren häufig Verordnungen, Richtlinien, insbesondere Compliance-Richtlinien oder sonstige Vereinbarungen.
Christoph Abeln
9. Auslandsentsendungen – Weggang und Rückkehr
Zusammenfassung
Folgende Ausführungen sollen nur die wichtigsten praktischen Auswirkungen der Entsendung auf das Arbeitsverhältnis ansprechen. Dabei wird zwischen der Entsendung, dem Aufenthalt und der Rückkehr unterschieden.
Christoph Abeln
10. Die Trennung von der Führungskraft
Zusammenfassung
Zunächst ist an dieser Stelle zwei weit verbreiteten Irrtümern unter Führungskräften zu begegnen. Der erste Irrtum: Führungskräfte haben keinen Kündigungsschutz. Das ist falsch. Vielmehr genießen Führungskräfte in gleichem Umfang Kündigungsschutz wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Der zweite weit verbreitete Irrtum lautet: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis einer Führungskraft jederzeit auflösen. Richtig ist, dass das Arbeitsverhältnis sogenannter echter leitender Angestellter im Sinne des §§ 14 KSchG, 9, 10 KSchG mittels eines Auflösungsantrages beendet werden kann. Dieser Fall setzt jedoch voraus, dass es sich um einen echten leitenden Angestellten handelt und zum anderen bedarf es einer arbeitgeberseitigen Kündigung, die im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Klage angegriffen wurde. Nur in diesem Fall muss das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis auflösen. Das Arbeitsgericht hat dann über die Höhe einer Abfindung zu entscheiden, wobei es gesetzlichen Begrenzungen unterliegt. Die Abfindung hat sich nämlich zwischen 1 bis zu 12 Monatsgehältern und bis zu maximal 18 Monatsgehältern zu bewegen, wobei die exakte Höhe innerhalb der gesetzlichen Grenzen dem Ermessen des Arbeitsgerichts obliegt und von Lebensalter und Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig ist.
Christoph Abeln
11. Headhunter, Outplacement und Coaching
Zusammenfassung
Vielen Führungskräften ist oftmals die Unterscheidung zwischen Headhunting, Outplacement und Coaching nicht klar. Deshalb hierzu ein kleiner Exkurs.
Christoph Abeln
12. Wie finde ich den richtigen Anwalt für mich?
Zusammenfassung
Die Suche der Führungskraft nach einem geeigneten Rechtsanwalt sollte im Fall eines sich abzeichnenden Konflikts mit dem Arbeitgeber im besten Fall nicht erst beginnen, sondern schon abgeschlossen sein. Generell ist zu beobachten, dass gerade Führungskräfte in Konzernunternehmen zu sorglos mit den eigenen Vertragsangelegenheiten umgehen. Die Führungskraft vertraut oftmals darauf, dass es das Unternehmen schon „richtig machen“ und angemessen und fair mit der Führungskraft umgehen wird. Die Praxis bestätigt jedoch leider immer wieder, dass dies oftmals nicht so ist und noch nicht einmal auf das geschriebene Wort Verlass ist.
Christoph Abeln
Backmatter
Metadata
Title
Handbuch für Führungskräfte
Author
Christoph Abeln
Copyright Year
2014
Electronic ISBN
978-3-658-04029-1
Print ISBN
978-3-658-04028-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04029-1