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Published in: Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft 1-2/2018

Open Access 27-11-2017 | Originalarbeit

Herausforderungen durch pluviale Überflutungen – Grundlagen, Schäden und Lösungsansätze

Authors: DI Nina Zahnt, Markus Eder, BSc., Univ.-Prof. DI Dr. Helmut Habersack

Published in: Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft | Issue 1-2/2018

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Zusammenfassung

Die Anzahl der Berichte über Hochwasserereignisse fernab von Gewässern und daraus resultierende Schäden, ausgelöst von Niederschlagsereignissen und den daraus entstehenden Abflussprozessen, steigt in Österreich in den letzten Jahren an. Vor allem in der Steiermark werden zurzeit einige Untersuchungen bzw. Projekte durchgeführt, die sich dem Thema der pluvialen Überflutungen über verschiedenste Ansätze nähern. Anhand einer durchgeführten Untersuchung im Rahmen der Dokumentation und Analyse der Hochwassersaison 2016 in der Steiermark an betroffenen Gebäuden werden die Entstehung pluvialer Überflutung, die dadurch entstehenden Schäden und die sich ergebenden Konsequenzen beleuchtet. Da pluvialen Hochwässern sowohl unterschiedliche Prozesse zugrunde liegen, als auch verschiedenste Fachbereiche Aufgaben in der Vorsorge, der Bewältigung und der Nachsorge übernehmen, liegt der Schwerpunkt der Bearbeitung auf einem integralen Betrachtungsansatz. Die Daten aus dem laufenden Projekt bilden eine wichtige Grundlage für weitere strategische Überlegungen im Umgang mit diesem sensiblen Thema.

1 Einleitung und Ausgangslage

In den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten häufen sich die Medienberichte zu Überflutungsereignissen abseits von Gewässern. Wie bereits 2009 im Bericht „Hochwasser und Klimawandel“ festgehalten wurde, liegt die Ursache von kleinräumigen Hochwasserereignissen nicht nur in Niederschlagsfeldern großräumiger Tiefdruckgebiete, sondern auch in kurzen, intensiven Starkniederschlägen aus Gewittern (Formayer und Kromp-Kolb 2009). Nach diesem Bericht konnten keine direkten Informationen über die weitere Entwicklung der Gewittertätigkeit aus den Klimamodellen gewonnen werden, jedoch wird aus physikalischen Überlegungen eine Zunahme der Niederschlagsintensität bei Gewittern vermutet. In Österreich betrifft dieses Phänomen vor allem das Alpenvorland (Formayer und Kromp-Kolb 2009; Gobiet et al. 2012).
Sowohl Starkregenniederschläge als auch großräumige Niederschlagsfelder führen zu pluvialen Überflutungen – Hochwässern aus Niederschlagswasser. Durch diese kleinräumigen Hochwasserereignisse fernab von Gewässern kommt es zu Schäden an besiedelten bzw. höherwertig genutzten Flächen, wo – rein aufgrund der Lage im Bezug zum nächsten fließenden oder stehenden Gewässer – der Eigentümer bzw. Nutzer oft nicht darauf eingestellt ist, mit Überflutungen zu rechnen. Im Nationalen Hochwasserrisikomanagementplan des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (RMP 2015) werden alle Arten von Hochwasser berücksichtigt, die als signifikante Hochwasserprozesse im Land identifiziert werden. Darunter fallen auch pluviale Hochwässer, wobei aufgrund der fehlenden Datengrundlage im vorliegenden RMP 2015 keine Gebiete mit potenziellem signifikanten Hochwasserrisiko (APSFR) für rein pluviale Ereignisse erfasst sind.
Um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich über die Gefährdungslage zu informieren, werden in Österreich durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. in den Geoinformationssystemen der einzelnen Bundesländer Informationen zum Thema Hangwasser teilweise öffentlich zugänglich gemacht. Im Schadensfall durch Überflutungen abseits von Flüssen können sich die Betroffenen an ihre privaten Versicherungen wenden, jedoch aufgrund der oft zu geringen tatsächlichen Schadenssummen nicht immer an die verfügbaren öffentlichen Stellen, wie den Katastrophenfonds. Immer mehr betroffene Personen versuchen daher, Schutzmaßnahmen für ihre gefährdeten Objekte zu errichten. Diese Maßnahmen zum Objektschutz bzw. Maßnahmen der Eigenvorsorge können zu einer wirksamen und erheblichen Reduktion des Schadenspotenzials direkt am betroffenen Objekt führen (Holub und Hübl 2008).

2 Wie kommt es zu Überflutungsereignissen fernab von Gewässern?

Falconer et al. (2009) definieren pluviale Überflutungen als „Überflutungen, die aus niederschlagsgenerierten Oberflächenabflüssen und -überflutungen verursacht werden, bevor der Abfluss ein Fließgewässer oder ein Entwässerungssystem erreicht, oder nicht in dieses Netzwerk fließen kann, da seine Kapazitätsgrenzen erreicht sind.“ In diesem Sinne sind pluviale Überflutungen von Oberflächenwasserüberflutungen zu unterscheiden, da dieser Begriff kombinierte Überflutungen in besiedelten Gebieten bei Starkregenereignissen beschreibt. Oberflächenwasserüberflutungen inkludieren nach diesem Ansatz pluviale Überflutungen, Kanalrückstau, Überflutungen aus offenen oder gedeckten urbanen Entwässerungsgräben und oberflächlichen Abfluss von Grundwasserquellen. Der Begriff der Sturzfluten wird ebenfalls oft mit Starkregenereignissen in Zusammenhang gebracht, aber die Überflutungen stammen schlussendlich oft aus Gewässern.
In Österreich wird im Zusammenhang mit Überflutungen fernab von Gewässern oft der Begriff des Hangwassers gebraucht. Laut Definition handelt es sich bei oberirdischem Hangwasser um Hochwasser, das nicht durch Bäche oder Flüsse, sondern in sonst trockenen Einzugsgebieten durch flächenhaften Abfluss von Oberflächenwasser infolge von Niederschlag und Schmelzwasser entsteht (ÖWAV 2013a). Generell werden pluviale Hochwässer als Überflutungen durch oberflächlich abfließendes Wasser ohne Gewässer bezeichnet. Der Leitfaden für die Berichterstattung im Rahmen der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EC (2013) der Europäischen Union definiert pluviale Ereignisse als „Überschwemmung von Land direkt aus Niederschlagswasser, das auf dieses fällt oder darüber abfließt. Inkludiert sind hierbei Starkregen, Oberflächenwasser, Hangwasser und direkter Abfluss aus Schneeschmelze.“
Es wird im Folgenden zwischen Oberflächenwasserüberflutungen, Grundwasserüberflutungen und Überflutungen, die durch Überlastung von Entwässerungssystemen entstanden sind, unterschieden. Die diversen Arten der Überflutung werden im Begriff pluviale Überflutungen (vgl. Abb. 1) zusammengefasst.
Bei kurzzeitigen intensiven Niederschlagsereignissen oder auch bei länger andauernden moderaten Niederschlagsfronten mit eingelagerten Starkregenzellen kommt es oftmals zur Überlastung der bestehenden Entwässerungssysteme. Die Entwässerungssysteme werden aus wirtschaftlichen Gründen nur auf häufigere (1- bis 10-jährliche) Niederschlagsereignisse ausgelegt. Bei Überlastung aufgrund zu großer Regenmengen oder bei hohen Wasserständen im Vorfluter wird in den Kanal zurückgestaut und dies kann sich bis ins Gebäudeinnere fortsetzen (ÖWAV 2013a). Liegen keine Sicherheitseinrichtungen in den Zuleitungen vor, so steigt der Wasserspiegel im Leitungsnetz bis auf das Wasserspiegelniveau im Kanalnetz. Dieses Wasserspiegelniveau, die maßgebliche Rückstauebene, ist in Österreich nach ÖNORM B 2501 (Austrian Standards 2017) festzulegen bzw. liegt auf Höhe der Straßenoberkante. Aufgrund der Dimensionierung der Entwässerungssysteme auf Niederschlagsereignisse mit relativ geringen Wiederkehrintervallen ist mit Überlastungen zu rechnen und es sind Vorkehrungen zu treffen (Hutter 2015, Pollinger 2010).
Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Regenereignissen kann es zusätzlich zu Grundwasserhochständen kommen. Diese können mehrere oder auch unterschiedliche Ursachen haben: Niederschlag, Hochwasserführung von Flüssen und Bächen, unterirdisches Hangwasser. Letzteres tritt oft im Zusammenhang mit pluvialen Überflutungen auf und kann das Schadenspotenzial weiter erhöhen. Über stauenden geologischen Schichten in Hängen kann sich vor allem durch Starkregen und langandauernde moderate Niederschlagsereignisse unterirdisches Hangwasser sammeln. Dadurch können lokale Grundwasserhochstände oder durch die Verminderung der Bodenreibung Hangrutschung und Murenbildung entstehen und dadurch weitere Gefährdungen hervorrufen (ÖWAV 2013a).

3 Methodik

Das Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und Konstruktiven Wasserbau der Universität für Bodenkultur Wien (IWHW) erstellt im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eine Ereignisdokumentation und Analyse der Hochwassersaison 2016 in der Steiermark. Die Hochwassersaison 2016 in der Steiermark wurde durch viele lokale, aber intensive Ereignisse geprägt, wobei ein Großteil als pluviale Hochwasserereignisse einzustufen sind. Bei der Erstellung der Ereignisdokumentation wurde davon ausgegangen, dass es durch die Erhöhung des Gefahrenbewusstseins und des gezielten Einsatzes von Maßnahmen der Eigenvorsorge zu einer Reduktion der entstandenen Schäden von mind. 40 % kommen kann. Es stellt sich die Frage, ob diese Maßnahmen, wie sie derzeit umgesetzt werden, die optimale Lösung für das bestehende Problem sind. Um eine Ausgangsbasis für mögliche Schutzmaßnahmen zu bekommen, wird versucht, aufgrund der gesammelten Daten Rückschlüsse auf Zusammenhänge zwischen den Hochwasserprozessen und deren Ursachen zu finden. Die entstandenen und dokumentierten Schadensbilder werden klassifiziert und in weiterer Folge sollen Konsequenzen für eine mögliche Schadensminderung abgeleitet werden.
Zusätzlich zur reinen Bearbeitung der Ereignisdokumentation wurde eine Befragung unter von Hochwasser betroffenen Personen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auch hier bei pluvialen Ereignissen lag. In Summe wurden EigentümerInnen von 40 betroffenen Objekten in vier ausgewählten Gemeinden zum Thema Hochwasser, Hochwasserschäden, Gefahrenbewusstsein und Eigenvorsorge interviewt. Die Interviews wurden vor Ort in den betroffenen Gebäuden bzw. an den betroffenen Liegenschaften durchgeführt und die getroffenen bzw. geplanten Eigenvorsorgemaßnahmen dokumentiert.
In Abb. 2 sind Beispiele für die Vorgänge bei den betrachteten pluvialen Überflutungsereignissen zu erkennen: oberflächliches Hangwasser, lokale Niederschlagszelle und ein überlaufendes Regenrückhaltebecken.

4 Grundlagendaten

Die untersuchten und befragten Haushalte liegen in vier unterschiedlichen Gemeinden in der Steiermark, wobei sich diese in unterschiedlichen Regionen des Landes befinden. Sie unterscheiden sich sowohl in ihrer Größe und Ausdehnung, als auch hinsichtlich Klimaregion und Bevölkerungswachstum.
Die untersuchten Gebäude inkludieren 29 hauptsächlich freistehende Einfamilienhäuser, 7 Mehrfamilienhäuser, worunter sowohl klassische Zwei- bis Drei-Generationengebäude, als auch Mehrparteienhäuser von Wohnbaugesellschaften zu finden sind, und 4 Liegenschaften mit einer Kombination aus Wohn- und Nutzzwecken (3 Bauernhöfe und ein Betrieb). Die Lage relativ zum Hang gesehen wurde vor Ort bei 19 Gebäuden als quer zum Hang identifiziert und bei 5 Gebäuden eindeutig längs zum Hang. Die Lage der übrigen Gebäude ist komplexer (Lage an lokalen Tiefstellen, in Tallage, o. Ä.). Die Prozesse, die bei den untersuchten Gebäuden zur Überflutung und dadurch zum Schadenseintritt führten, sind in Abb. 3 dargestellt.
Bei 75 % der untersuchten Objekte handelte es sich um von pluvialen Überflutungen betroffene Liegenschaften. Als dominierender Prozess wurde in über 50 % der Fälle Oberflächenwasser ohne wesentlichen Feststoffanteil identifiziert, 17 % waren hingegen von Oberflächenwasser mit wesentlichem Feststoffanteil betroffen. Betrachtet man nur jene Gebäude, die ausschließlich von pluvialen Überflutungen betroffen waren (30 Objekte) wurde Hangwasser bei 17 Fällen oder 57 % als dominierender Detailprozess festgestellt. Weitere 20 % der Überflutungen stammten aus Rückstau von Oberflächenwasser, wobei hier nicht immer deutlich zu unterscheiden war, ob dieses Wasser direkt (aus dem Hangwasser) oder indirekt (aus Kanal- oder Grabensystemen) zuströmte. Die Problematik der Überlastung des Kanalsystems (Kanalrückstau) und auch die des erhöhten Grundwasserstands konnte nur in relativ wenigen Fällen – 3 Objekte bzw. 10 % – als dominierender Prozess identifiziert werden.

5 Welche Schäden sind typisch für pluviale Überflutungen?

Pluviale Überflutungen werden oft mit sommerlichen Gewitterfronten assoziiert und können meist nach kurzen, starken Niederschlagsereignissen, seltener auch nach langanhaltenden Dauerniederschlägen mit eingelagerten kleineren Starkregenzellen entstehen. Solche Ereignisse können beinahe überall auftreten und sind aufgrund ihrer Kleinräumlichkeit und Standortungebundenheit schwer vorherzusagen (Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz 2012).
Neben der Entstehung der Überflutung ist für die Art und das Ausmaß des Schadens im Gebäude insbesondere der Ort des Eindringens ausschlaggebend. In Abb. 4 sind mögliche Wege des Wassereintritts schematisch abgebildet.
Suda und Rudolf-Miklau (2012) ordnen den unterschiedlichen Gefährdungsbildern durch hydrologische Gefahren jeweils Schadensbilder zu. Es wird zwischen Gefährdungsbildern durch Überflutung (inkl. dynamischer Überflutung mit Feststoffablagerungen und Anprall), fluviatile Erosion, Überschwemmung durch oberirdisches Hangwasser, Grundwasserhochstand und Rück- und Überstau aus dem Kanalnetz unterschieden. Eine Aufzählung der zusammengestellten Schadensbilder findet sich in Abb. 5.
Wassereintritt alleine führt demnach im Allgemeinen nicht zu einer Gefährdung der Standsicherheit der betroffenen Gebäude, sondern oft zu nachhaltigen Schäden am Gebäude und dem Inventar. Es bewirkt einen Verlust der Gebrauchstauglichkeit. Die nachhaltige Beeinträchtigung der Standsicherheit von Gebäuden durch Hochwasser resultiert vor allem aus großen statischen oder dynamischen Wasserdrücken, erhöhtem Auftrieb, punktuellem Anprall bzw. bei hohem Feststoffanteil aus statischem bzw. dynamischem Murdruck und Abrasion der Gebäudehülle durch Reibung (Suda und Rudolf-Miklau 2012).
Bei den untersuchten Gebäuden konnte in keinem Fall eine Gefährdung der äußeren oder inneren Standsicherheit festgestellt werden. Selbst bei fluvial-betroffenen Objekten wurden relativ geringe Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten beobachtet. Bei mehr als 50 % der untersuchten, betroffenen Gebäude (24 von 40) wurden Wassertiefen von unter 30 cm in zumindest einem Gebäudeteil gemessen. In zwei Gebäuden wurden Wassertiefen von ca. einem Meter im Keller festgestellt, wobei bei beiden Gebäuden kein fluviales Hochwasser zu verzeichnen war.
Den Hauptanteil an betroffenen Gebäudeteilen trugen Garagen und Keller sowie Nebengebäude (Gartenhäuser, Lagerräume o. Ä.). In zwei der untersuchten Fälle drang Wasser ins Erdgeschoss des Wohngebäudes ein, wobei diese Gebäude über keinen Keller verfügen. In beinahe 75 % der Fälle gelangte das schadbringende Wasser durch Öffnungen (Fenster, Türen, Tore, Lichtschächte, Kellerfenster) in die betroffenen Gebäudeteile (siehe Abb. 6).
Weitere Eintrittswege waren undichte Fugen und (Keller‑)Wände (jeweils 3 Fälle) bzw. Rückstau aus dem Kanal. Im Rahmen der Befragung wurde deutlich, dass es oftmals ein Zusammenspiel aus mehreren Zutrittswegen ist, das zum endgültigen Wasserstand im Gebäude beiträgt.
Insbesondere der Rückstau aus der Kanalisation wurde von den Betroffenen sehr oft als der maßgebliche Pfad des Eindringens genannt. Es stellte sich heraus, dass es sich hierbei meist um zusätzlichen Wasseranfall am Grundstück durch austretendes Wasser aus (Sicker‑)Schachtdeckeln handelt. In einigen untersuchten Fällen (einer von 40 maßgeblich, 2 von 40 zusätzlich) kam es aufgrund nicht funktionstüchtiger Rückstauverschlüsse zu Rückstau in die betroffenen Objekte bzw. durch falschen Einbau des Rückstauverschlusses zu einer „selbstverursachten Zusatzflutung“ des bereits betroffenen Gebäudes.
Bei den untersuchten Gebäuden konnten vor allem Schäden (siehe Abb. 7) an Lager- und Stapelgütern, dem Inventar (Möbel, Geräte, Werkzeug etc.) und Schäden an Bodenbelägen und Wänden wegen Vernässung festgestellt werden. Den größten Anteil an den Schadenssummen trugen oftmals Sanierungs- und Trocknungsmaßnahmen im Gegensatz zu tatsächlich angefallenen Sachschäden. Bei den Sanierungsmaßnahmen schlugen sich zu tauschende Bodenbeläge mit hohen Kosten nieder. Bei den Trocknungsmaßnahmen kommen neben den Betriebskosten der Trocknungsgeräte oft auch Leihgebühren hinzu und durch die notwendige lange Laufzeit kommt es zu erheblichen Stromkostenabrechnungen.
Bei den untersuchten Objekten wurden die in Abb. 8 ersichtlichen Schadenssummen festgestellt. Die Angaben beruhen auf den Aussagen der Betroffenen. In den meisten Fällen wurden die Schäden teilweise von den privaten Versicherungen (Eigenheimvorsorge, gedeckelter Anspruch auf Deckung von Schäden durch Naturkatastrophen) abgedeckt. Nur in Ausnahmefällen wurden Schäden beim Katastrophenfonds eingereicht. In Abb. 8a finden sich alle genannten Schadenssummen, in Abb. 8b sind die Schadenssummen nur für Gebäude dargestellt, die von pluvialen Ereignissen betroffen waren. In den genannten Schadenssummen sind die Kosten für etwaige installierte Schutzanlagen nicht inkludiert.
Die größten Schadenssummen beliefen sich auf 30.000 € in zwei untersuchten Fällen. Einerseits handelte es sich um einen Betrieb im Hochwasserabflussgebiet und andererseits um eine Wohnhausanlage, in der in Summe 12 Einzelobjekte in den Kellern betroffen waren. Bei den Schäden unter 1000 € (6 Fälle insgesamt) handelt es sich um Objekte, die entweder nur durch eindringendes Grundwasser in unterrangig genutzten Kellern betroffen waren oder um Wassereintritte in Garagen. Die meisten Schäden (49 % bei Betrachtung aller befragten Objekte bzw. 48 % bei Betrachtung der Objekte mit rein pluvialen Überflutungsschäden) lassen sich in die Größenordnung zwischen 1000 und 10.000 € einordnen und umfassen neben den Kosten für Trockenlegung insbesondere Sanierungsmaßnahmen an Wänden und Böden. Objekte mit Schadenssummen über 10.000 € sind entweder sehr große Gebäude (Bauernhöfe mit Werkräumen, Wohnhausanlagen, wie z. B. Reihenhaussiedlungen, Betriebe) oder sehr hochwertig genutzte Kellergeschosse von Einfamilienhäusern.
Die monetären Schäden bei Wassereintritt durch pluviale Ereignisse sind bei der vorhandenen Stichprobe fast immer als nicht existenzbedrohend einzustufen. Die Schäden, die an den Gebäuden erhoben wurden, haben in der vorliegenden Stichprobe keinen Einfluss auf die innere bzw. äußere Standsicherheit der Gebäude und sind somit auch für die Gebäude an sich nicht existenzbedrohend. Sehr wohl aber ergeben sich für die betroffenen Personen Konsequenzen.
Im Zuge der Interviews wurden die ObjekteigentümerInnen nach einer subjektiven Einschätzung ihrer Betroffenheit durch das eingetretene Schadensereignis befragt. Die Ergebnisse sind in Abb. 9 – getrennt nach allen untersuchten Objekten und Objekten, die nicht durch fluviale Ereignisse betroffen waren – dargestellt.
Im Falle eines pluvialen Überflutungsereignisses sprach nur ein Befragter von einer „existenzbedrohenden“ Betroffenheit. Diese Aussage lässt sich vor allem durch die hohe Emotionalität erklären, die in diesem Fall aus den persönlichen Umständen herrührt. In einem Viertel bzw. einem Fünftel der Fälle gaben die Personen an, durch das Ereignis „gar nicht“ betroffen gewesen zu sein, „ein wenig“ bzw. „stark“ wurde die Betroffenheit von 70 % bzw. 77 % der Personen eingeschätzt. Diejenigen, die angaben „gar nicht“ vom Schadenseintritt betroffen zu sein, waren nicht unbedingt am wenigsten im Sinne des Schadensausmaßes betroffen. Oftmals handelt es sich um Personen, die weniger emotional auf das Thema reagierten als andere oder solche, die als Konsequenz in Schutzmaßnahmen investiert haben und nun in dem Glauben leben, absolut sicher vor weiteren Schadenseintritten zu sein. Im Großteil der Fälle wurde die Betroffenheit durch Konsequenzen in der Urlaubsplanung, der Eigenvorsorge und dem „persönlichen Alarmplan“ deutlich. Beinahe alle Befragten gaben an, dass sie bei Unwetterwarnungen nervös reagieren und in starken Gewitterzeiten nur ungern bzw. nur dann auf Urlaub fahren, wenn sie ihre Häuser in guten Händen wissen. Nur drei von 40 befragten Personen haben noch keinerlei Maßnahmen zur Eigenvorsorge an ihrem Objekt getroffen.
Hinzu kommt, dass viele der befragten Personen bereits mehrmals von Überflutungsereignissen betroffen waren. 70 % gaben an, in der Vergangenheit bereits mindestens einmal Schäden durch Wassereintritte erlitten zu haben. In den Jahresangaben wurde deutlich, dass dies vor allem seit dem Jahr 2005 der Fall war. Einige Befragte waren bereits routiniert im Umgang mit Überflutungsereignissen und haben über die Jahre ihre Objekte an die Gegebenheiten angepasst. Auffällig war, dass viele der befragten Personen im Jahr 2016 besonders häufig betroffen waren. Ein Haushalt war alleine im Jahr 2016 viermal betroffen.
Bei eingetretenem Schaden wandten sich die Betroffenen der vorliegenden Befragung in erster Linie an ihre Versicherungen und erst danach bzw. in sehr emotionalen oder in Fällen mit oftmaliger Wiederkehr der Betroffenheit an die Gemeinden bzw. den Katastrophenfonds. Im Land Steiermark können Schäden durch Hochwasser – unabhängig vom Hochwasserursprung – beim Katastrophenfonds eingereicht werden, wenn der tatsächlich entstandene Schaden nach Abzug eventuell anrechenbarer Versicherungsleistungen 1000 € überschreitet. Die meisten Betroffenen regeln die Kompensationszahlungen mit einer Eigenheimvorsorge bzw. einer Haushaltsversicherung. Welche Schäden in welcher Höhe übernommen werden, unterliegt meist einer genauen Prüfung der Versicherungspolizze nach dem eingetretenen Schaden. Die durchschnittliche Standarddeckung liegt bei ca. 3700 bis 15.000 €, also in einem Bereich, der im Falle regelrechter Hochwasserkatastrophen leicht überschritten werden kann (BAWS 2017).

6 Ist den EigentümerInnen/BauwerberInnen die Gefahr bewusst?

Es zeigte sich, dass das Gefahrenbewusstsein in den meisten Fällen erst nach den Ereignissen vorhanden war. Vor dem Überflutungsereignis waren andere Gefahrenquellen (z. B. Feuer, Hangrutschung, Wind) sehr wohl von den Betroffenen wahrgenommen worden, doch die Gefahren von Überflutungen fernab von Gewässern wurden nicht erkannt.
Pluviale Überflutungsereignisse zeichnen sich unter anderem durch ihre lokale Begrenztheit und sehr schwere Vorhersagbarkeit aus (Formayer und Kromp-Kolb 2009). Sie können beinahe überall auftreten und bergen gerade deshalb ein hohes Risiko in sich, da die Reaktionszeiten für etwaige Einsatzkräfte oftmals die Ereignisdauer überschreiten. Auf diese Problematik wurde auch von Falconer et al. (2009) hingewiesen. Sie haben daher vorgeschlagen, Gefahrenkarten für Großbritannien zu erstellen und diese mit Starkregen-Vorwarnsystemen beim Met Office (Zentraler Wetterdienst United Kingdom) zu kombinieren.
In Österreich bieten die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Steiermark in ihren Landes-GIS-Systemen Informationen zur Thematik Hangwasser für die breite Öffentlichkeit an. In der Steiermark werden in einigen Gemeinden Pilotprojekte zur Erstellung von Hangwasserkarten durchgeführt (Rauchlatner 2014).
Im Rahmen der durchgeführten Interviews wurde ein Fragenblock dem Thema „Grundlagenwissen und Wissen um Schutzmaßnahmen“ gewidmet. Keine der befragten Personen wusste von den Broschüren des ÖWAV bzw. des BMLFUW zum Thema „Bauen und Naturgefahren“, „Wassergefahren für Gebäude und Schutzmaßnahmen“ o. Ä. Nach den Überflutungsereignissen von 2016 war bei allen Befragten ein Gefahrenbewusstsein zum Thema vorhanden. Vor dem Schadenseintritt im Jahr 2016 war dies nur bei 12 von 40 befragten Personen der Fall, wobei 5 davon von fluvialen Überflutungen betroffen waren.
Zwei Drittel der InterviewpartnerInnen haben sich vor dem Kauf des Objektes bzw. des Grundstücks bzw. vor Bezug des Objekts nicht über die bestehende Gefahrenlage erkundigt.
Diejenigen, die Informationen eingeholt haben, taten dies entweder über die Befragung von Familienmitgliedern bzw. VorbesitzerInnen oder bei der Gemeinde. Von den 13 Personen, die Erkundigungen anstellten, konsultierten nur zwei das Internet und eine die Versicherung.

7 Wie begegnen die Gemeinden der Gefahr von pluvialen Überflutungen?

Bei der durchgeführten Befragung kamen auch die vier involvierten Gemeinden zu Wort und es wurde erhoben, ob in der Gemeinde ein Gefahrenbewusstsein für pluviale Überflutungsereignisse gegeben ist und welche Maßnahmen die Gemeinden zu setzen gedenken bzw. gesetzt haben. Dabei hat sich übereinstimmend gezeigt, dass den Gemeinden die Problematik sowohl hinsichtlich Überflutungen aus pluvialen als auch fluvialen Ereignissen bewusst ist. In allen Gemeinden werden bzw. wurden aktiv Maßnahmen im Bereich Hochwasserschutz an Fließgewässern gesetzt. Hierbei handelt es sich einerseits um Regulierungsmaßnahmen in den 1950er- bis 1980er-Jahren und andererseits um Rückhaltemaßnahmen vor allem durch Rückhaltebecken oder aktive Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von Dämmen am Gerinne. Zum Themenbereich pluviale Überflutungen gab es unterschiedliche Zugangsweisen. Bei bestehenden Siedlungen sind kaum Maßnahmen zur Hangwasserreduktion bzw. Hangwasserabwehr geplant, sehr wohl jedoch bei neu entstehenden bzw. vor kurzem entstandenen Siedlungsgebieten. Die Gemeinden nennen bei den älteren Siedlungen insbesondere mangelnden Platz bzw. mangelnde Kooperation der Grundeigentümer als Grund, z. B. beim Bau von Versickerungs- oder Hangwasserbecken.
In einer der untersuchten Gemeinden wird derzeit, neben Regensickerwasserbecken in den Siedlungsräumen und Rückhaltebecken in den Hanglagen, ein oberflächliches Ableitungssystem (Abb. 10) eingerichtet. Damit soll das ankommende Hangwasser, das nicht im Entstehungsbereich gehalten werden kann (Stichwort: fehlender Grund für Rückhaltebeckenerrichtung) durch die Nutzung von Straßenzügen kontrolliert einem Versickerungsbecken zugeleitet werden.
Auf die Rückfrage nach der Wartung und Instandhaltung der vorhandenen Anlagen wurde seitens der Gemeinden bestätigt, dass sie ihr Bestes tun, um die bestehenden Auflagen der Behörden bzw. die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Nicht nur einmal lieferten bei der Befragung der Betroffenen verstopfte Kanäle, verlandete Entwässerungsgräben bzw. schlecht gewartete Rückhalteanlagen einen weiteren Beitrag zur Verschärfung der Situation.
Der Umgang mit eintretenden pluvialen Überflutungsereignissen ist in den Gemeinden unterschiedlich. Drei Gemeinden treffen keine besonderen Vorkehrungen und auch keine speziellen Handlungen bei der Nachsorge. Eine weitere Gemeinde war in den letzten Jahren massiv betroffen und geht einen etwas „gewagten“ Weg. Im Falle eines zu erwartenden Starkregenereignisses in einer Größenordnung, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu Überflutungen führen kann, löst diese Gemeinde das Zivilschutzsignal „Warnung“ aus. Die Bevölkerung ist über diesen Vorgang informiert und durchwegs sehr dankbar, dass diese Maßnahme gesetzt wird. Nach dem abgelaufenen Ereignis gibt es eine Bürgerrunde und die aufgetretenen Probleme sowie Hot Spots werden besprochen. Dadurch wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich aktiv in die Prozesse der öffentlichen Hand einzubringen.
In zwei der betroffenen Gemeinden werden derzeit gemeinsam mit dem Land Steiermark Hangwassergefahrenkarten erarbeitet, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in weiterer Folge in die zu revidierenden Flächenwidmungspläne Eingang finden bzw. als Grundlage zur Maßnahmenplanung dienen.

8 Warum kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu Schäden durch pluviale Hochwasserereignisse?

In den letzten Jahren gab es vermehrt Berichte über Schäden infolge von Starkregenereignissen. Forschungsergebnisse im Bereich Klimawandel sagen einen weiteren Anstieg sowohl bei der Anzahl der Ereignisse als auch bei deren Intensität (Lehmann et al. 2015) voraus. Es wird erwartet, dass Prozesse der pluvialen Überflutungen in Zukunft aufgrund des Klimawandels am stärksten steigen werden (Houston et al. 2011). Große pluviale Überflutungen sind demnach vor allem in besiedelten Gebieten aufgrund der versiegelten Oberflächen zu erwarten.
In Österreich steigt die Versiegelung von Flächen und die Erweiterung von Siedlungen in bisher freien, oft landwirtschaftlich genutzten Gebieten stetig an (Umweltbundesamt 2016). Viele Siedlungserweiterungen finden nicht nur in exponierten Tallagen statt, sondern auch Hanglagen werden immer mehr genutzt. Dadurch kommt es zur Rodung ehemaliger Waldflächen und somit zu einer weiteren Reduktion des natürlich vorhandenen Rückhaltevermögens und verstärktem Wasseranfall in bestehenden Entwässerungssystemen (Habersack et al. 2009). Vor allem in den expandierenden Randlagen der größeren Städte oder in Lagen mit guter Verkehrsanbindung sind diese Entwicklungen zu beobachten (Umweltbundesamt 2016).
Dieser Siedlungsdruck zwingt die Kommunen einerseits dazu, genügend Raum für Siedlungsentwicklung zur Verfügung stellen, andererseits muss die vorhandene Infrastruktur an die neuen Anforderungen angepasst werden. Im Zusammenhang mit pluvialen Überflutungen ist hierbei vor allem das Thema Oberflächenentwässerung interessant. Neben der Herausforderung durch die Anpassung der bestehenden Systeme und den Neubau kommt für die Kommunen der Aufwand im Zusammenhang mit Wartung und Instandhaltung der Systeme zum Tragen, wie beispielsweise Wartung und Räumung von Kanälen, Instandhaltungsmaßnahmen an offenen Gerinnen und an Hochwasserschutzanlagen.
Die Gemeinden und öffentlichen Betreiber sind durch rechtliche Vorgaben zu einem Mindestmaß dieser Arbeiten angehalten. Neben den öffentlichen Stellen ist es aber gerade auch im privaten Bereich notwendig, stetig darauf hinzuweisen, dass eventuell getätigte Investitionen in private Vorsorge- bzw. Schutzmaßnahmen (Rückstausicherungen, Versickerungsanlagen, Objektschutzmaßnahmen) einer laufenden Wartung bedürfen, um im Bedarfsfall einwandfrei zu funktionieren.
Ein weiterer Punkt, der im Zuge der laufenden Befragung oft angesprochen wurde, ist das Thema Siedlungsentwicklung durch Bauträger o. Ä. sowie die Auflage des „barrierefreien Bauens“. Bauträger, die im geförderten Wohnbau tätig sind, müssen barrierefreien Wohnraum schaffen. Die großen freien Flächen, die zur Errichtung dieser Wohnräume nötig sind, werden oft in suboptimalen Lagen in Hinblick auf Gefährdungen vor allem durch Wassergefahren geplant und errichtet. Um genügend Stauraum für den heutigen Lebensstil zu erreichen, werden auch in Gebieten mit Grundwasserhochstand bzw. in Gebieten mit Hangwassergefährdung Keller oder Tiefgaragen (Dichtbeton) errichtet. Die Kellerfenster liegen in vielen Fällen unter Geländeniveau, da durch die geforderte Barrierefreiheit und das oftmals begrenzte Platzangebot der Keller komplett im Erdreich versenkt wird.
Die Befragung der betroffenen Bauträger im Projektgebiet hat ergeben, dass die wirtschaftlichen Interessen trotz der vorhandenen und auch erkannten Gefahren im Bereich Wasser überwiegen und die Verantwortlichen in Schutzmaßnahmen am Objekt bzw. teilweise auch in öffentliche Schutzprojekte zu investieren bereit sind, um die Projekte realisieren zu können. Im Rahmen der Interviews wurden Wohnhausanlagen mit hochgezogenen Lichtschächten, vorgehaltenen Pumpen in Lichtschächten, hochwassersicheren Kellerfenstern und großräumigen Regenwassersammelanlagen angetroffen (siehe auch Abb. 11).

9 Ist die Eigenvorsorge der Betroffenen der richtige Weg?

Eigenvorsorgemaßnahmen, im engeren Sinne Maßnahmen des Objektschutzes, sind sehr effektiv, insbesondere im Vergleich mit konventionellen technischen Schutzmaßnahmen, wenn man Ereignisse mit hoher Wiederkehrwahrscheinlichkeit und kleiner Größenordnung betrachtet (Holub 2012). Bereits im Projekt FloodRisk II wurde festgestellt, dass Objektschutzmaßnahmen im bebauten Bereich eine sinnvolle Ergänzung nichtstruktureller und struktureller Hochwasserschutzmaßnahmen zur Risikoreduktion darstellen (Habersack et al. 2009). Im nationalen Hochwasserrisikomanagementplan findet sich unter den Zielen unter anderem das Ziel M09: Objektschutzmaßnahmen umsetzen und adaptieren (RMP 2015). Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf Objekten im Hochwasserabflussbereich bei fluvialen Hochwässern.
Im Falle von Objekten, die durch hauptsächlich oder ausschließlich pluviale Überflutungen betroffen sind, werden von den Betroffenen oft temporäre oder auch permanente Objektschutzmaßnahmen gesetzt. Einige reagieren im Anlassfall durch temporäre Maßnahmen wie Pumpen, Abwehr der Wassermassen durch einfache Vorkehrungen oder mobile Hochwasserschutzmaßnahmen (siehe Abb. 12), andere entscheiden sich für permanente Schutzmaßnahmen entweder direkt am Objekt (hochwassersichere Fenster/Türen, wasserdichte Keller, angepasster Innenausbau, Rückstausicherungen oder Hebeanlagen) oder auf der Liegenschaft (permanente Hochwasserschutzmauern oder -dämme, Regenwasserbewirtschaftung).
Bei der durchgeführten Befragung trafen 38 von 40 befragten Haushalten Maßnahmen zur Eigenvorsorge. 35 Objekte haben eine oder mehrere permanente Schutzmaßnahmen entweder am Gebäude oder am Grundstück ausgeführt, beispielhaft sind hier zu nennen: Gebäudeabdichtung, wasserdichte Fugen und Anschlüsse, Lichtschachterhöhung, hochwassersichere Fenster oder Türen, Rückstausicherung im Kanal, Nutzungsanpassung im betroffenen Gebäudeteil oder permanente Wassersperre am Grundstück. 27 Haushalte verfügen über mobile Schutz- bzw. Vorsorgemaßnahmen, wie vorrätige Sandsäcke bzw. Pumpen und teilweise Aggregate, Mobilelemente an Öffnungen bzw. Mobile Hochwasserschutzwand.
90 % der Personen mit einer Art von mobilen Schutzelementen waren sich bewusst, dass diese regelmäßig gewartet werden müssen. Bei den Rückschlagsicherungen im Kanal war dies nur 55 % der Befragten klar bzw. wurde es auch durchgeführt.
Besonderes Augenmerk ist auf die möglichen Konsequenzen bei der Errichtung permanenter Wassersperren am Grundstück zu legen. Schutzmaßnahmen am Gebäude direkt werden von den Verantwortlichen oftmals in Eigenregie bzw. mit Fachfirmen eingebaut, unterliegen aber in den meisten Fällen keiner besonderen Bewilligung. Permanente Schutzmaßnahmen am Grundstück sind in der Steiermärkischen Bauordnung insofern berücksichtigt, als dass Einfriedungen mit einer Höhe größer als 1,50 m bewilligungspflichtig nach Stmk.BauG sind, Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen bis 1,50 m anzeigepflichtig und Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke bis 1,50 m sowie Stützmauern unter 50 cm bewilligungsfrei sind (siehe Stmk.BauG §§ 19–21). Sowohl im Anzeige- als auch im Bewilligungsverfahren soll die mögliche Wirkung auf eine Änderung der Abflussverhältnisse geprüft werden (siehe Stmk.BauG Abschnitt II und Abschnitt III). Generell ist zu erwähnen, dass im Falle von Schutzmauern gegen Hangwasser kein Bewilligungstatbestand nach dem Österreichischen Wasserrechtsgesetz WRG gegeben ist, da § 41 (Schutz- und Regulierungswasserbauten) nicht angewandt werden kann, da es sich nicht um Schutz vor einem Gewässer handelt. Sehr wohl aber kann § 39 WRG (Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse) zur Anwendung kommen – Stichwort: Verschlechterungsverbot.
Die Befragung in der Steiermark ergab, dass sieben Haushalte eine permanente Wassersperre auf ihrem Grund errichtet haben. Teilweise handelt es sich um Geländeanpassungen im Garten, jedoch teilweise auch um die oben beschriebenen Einfriedungsmauern. Die Ausführung dieser Art von Objektschutz ist bei der vorliegenden Untersuchung unabhängig vom Wasserstand. Dieser variierte im Überflutungsfall zwischen 0,20 und 1,0 m. Ziel der Betroffenen ist es, das Wasser gar nicht in die Nähe des betroffenen Gebäudes kommen zu lassen. Problematisch zu sehen ist in diesem Zusammenhang sowohl die mögliche Änderung der Abflussverhältnisse als auch die Vorgangsweise bei der Bewilligungspflicht.
Wie in Abb. 13 deutlich wird, hat diese Vorgangsweise der Abwehr an der Grundgrenze weitreichende Auswirkungen. In diesem Fall (Abb. 13c) wurde die Mauer in der Mitte (längliche Ausdehnung) zuerst errichtet. Es folgte der linke Nachbar, der seine Mauer vorsorglich errichtete und mittlerweile hat auch der rechte (mit Kreis gekennzeichnete) Nachbar mit einer Einfriedung reagiert.

10 Welche Strategien und Ansätze zum Umgang mit pluvialen Überflutungsereignissen gibt es in Österreich?

Das Thema der pluvialen Überflutungen wird in Österreich seit längerem diskutiert und vor allem mit der Hangwasserproblematik beschrieben bzw. oftmals damit gleichgesetzt. Das Gefahren- und damit das einhergehende hohe Schadenspotenzial durch diese Art von Überflutungsprozess wurde auch in Österreich als signifikant erkannt, jedoch aufgrund der Datenlage nicht in der Ausweisung von APSFR-Gebieten berücksichtigt (RMP 2015). Derzeit laufen in den Bundesländern Bearbeitungen zur Erstellung von Hangwasserkarten oder Ähnlichem, um eine Datenbasis zu schaffen (Neuhold 2014). Es ist geplant Basisdaten für die Ermittlung des Gefährdungspotenzials durch pluviale Überflutungen bis zum kommenden Jahr im Naturgefahrenatlas (Mergili et al. 2015) darzustellen. Datenbanken wie die bestehende Hochwasserfachdatenbank zu stattgefundenen Ereignissen und deren Auswirkungen sind derzeit in Österreich nicht flächendeckend vorhanden bzw. umfassen sie nur in seltenen Fällen auch pluviale Überflutungsereignisse.
Zusätzlich zur im Aufbau befindlichen Datenbasis im Zusammenhang mit pluvialen Überflutungsereignissen stellt der integrale Ansatz im Risikomanagement die Verantwortlichen vor Herausforderungen. Während bei fluvialen Überflutungsereignissen der integrale Ansatz im Hochwasserrisikomanagement seit langem anerkannt ist (Habersack et al. 2009), sind die pluvialen Ereignisse und ihre Konsequenzen in Österreich in den Zuständigkeiten vieler Materien zwar erfasst, aber eben auch weit verteilt. Wie Lunz (2014) erläutert, bestehen nach den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen ausreichende Möglichkeiten, die Hangwasserproblematik präventiv (über Raumordnung und Bauordnung) zu bewältigen. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden in der Praxis aber nur unzureichend genützt.
In den Empfehlungen des Österreichischen Abfall- und Wasserwirtschaftverbands, Arbeitsausschuss „Bauen und Wasser“ wird versucht, alle betroffenen Sachmaterien zusammenzuführen. Neben möglichen Objektschutzmaßnahmen bei fluvialen Überflutungsereignissen werden auch die Schwerpunkte Hangwasser und Kanalrückstau thematisiert. Es wird ebenfalls auf die Bereiche Planung bzw. Vorsorge eingegangen, daher entstand neben dem Leitfaden „Wassergefahren für Gebäude und Schutzmaßnahmen“ (ÖWAV 2013a) auch ein Ausschusspapier „Zusammengefasste Empfehlungen zur Prüfung von Wassergefahren auf Gebäude und Infrastruktur“ (ÖWAV 2013b). Zusätzlich stehen zum Gratisdownload auch Flyer und Kurzinformationen zur Verfügung.
Der ÖWAV hat in seinem Arbeitsausschuss „Bauen und Wasser“ neben Datenerfassung und Datenbasis weitere Ziele genannt, wie beispielsweise Bewusstseinsbildung, Wissensvernetzung, Fachinformation und auch die Gestaltung von Versicherungsbeiträgen (Spatzierer 2012).
Beispielsweise im Projekt InsAdapt wurden hierzu verschiedene Modelle für einen möglichen Risikotransfer bei Hochwasserschäden erarbeitet. Unter anderem sind Steueranreize für Eigenvorsorgemaßnahmen, private Versicherungsmodelle und Änderungsvorschläge für staatliche Kompensationszahlungen als mögliche Ansätze aufgelistet (Hanger und Riegler 2016).
Einen praktischen Zugang sowohl zur Bewusstseinsbildung wie auch zur Prävention liefert der Siedlungswasserbau, indem die Bauwerber im Bauverfahren schriftlich und nachweislich über die maßgebliche Rückstauebene des öffentlichen Kanalsystems informiert werden und dadurch für einen geeigneten Schutz selbst Sorge tragen sollten (Pollinger 2010).
In vielen Fällen ist es selbst im Bauverfahren noch unklar, dass eine Gefährdung durch pluviale Überflutungen möglich ist. Daher sollte künftig ein Schwerpunkt auf Information, Bewusstseinsbildung und Maßnahmen gegen Risikodemenz (das Vergessen nach Hochwasserereignissen) gelegt werden. Sowohl der ÖWAV als auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und viele weitere Stellen bieten Informationsmaterial zum Download an. Doch wie sich bei der durchgeführten Befragung in der Steiermark gezeigt hat, kommen diese Informationen – selbst nach eingetretenem Schadenfall – nicht bzw. nur in sehr geringem Ausmaß bei den Betroffenen an. Die Befragten gaben oftmals an, nach dem Schadenseintritt gezielt nach Hilfe gesucht zu haben, jedoch sei es bei der Fülle der vorhandenen Informationen ein schwieriges Unterfangen, das Richtige und Passende zu finden. Hier wären Informationskampagnen vor Ort bzw. Wissenstransfer durch beispielsweise GemeindevertreterInnen oder Feuerwehren ein sinnvoller Weg.
Derzeit startet in der Steiermark eine solche Informationskampagne. Bei dieser werden in allen 287 Gemeinden des Landes gemeinsam mit dem Zivilschutzverband Steiermark Veranstaltungen durchgeführt, um den Betroffenen bzw. den Interessierten Möglichkeiten zum Schutz ihres Objektes aufzuzeigen. Das Projekt ist eine Kooperation zwischen der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit (A14) und dem Referat Katastrophenschutz des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, dem Steirischen Zivilschutzverband und dem Landesfeuerwehrverband Steiermark, begleitet durch das Elementarschaden -Präventionszentrum und riocom. Weiters ist die Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung Partner in einem laufenden EU-Interreg-Projekt zum Thema „Integrated Heavy Rain Risk Management“ – kurz Rain-Man.
Diese kurze beispielhafte Beschreibung laufender Projekte und Maßnahmen zeigt, was im Themenumfeld der pluvialen Überflutungen derzeit am Beispiel der Steiermark geschieht. Die Informationen und die Erkenntnisse müssen aber schlussendlich bei den betroffenen bzw. gefährdeten BürgerInnen ankommen.

11 Zusammenfassung

Pluviale Überflutungsereignisse häufen sich vor allem in den Berg- und Hügelländern Österreichs in den letzten Jahren, nicht nur in der Anzahl ihres Auftretens, auch in der Intensität der zugrunde liegenden Niederschlagsereignisse und in den resultierenden Schadenssummen (Formayer und Kromp-Kolb 2009; Gobiet et al. 2012). Kennzeichnend bei dieser Ereignisart sind im Alpenvorland bzw. in flacheren Landesteilen meist geringe Wassertiefen und oft relativ geringe Fließgeschwindigkeiten. Bei der vorliegenden Untersuchung wiesen die Ereignisse häufig relativ geringe Feststoffanteile (Vermurungen sind nach obiger Definition nicht Teil der betrachteten Überflutungsprozesse) auf. Die Auswirkungen solcher Überflutungen sind daher meist Vernässung, teilweises Aufschwimmen oder Schäden an Inventar, Innenausbau, Fassade und Gärten.
Die Ursachen für das große Schadenspotenzial dieser Überflutungen liegen einerseits in ihrer Kleinräumlichkeit, Standortungebundenheit und der kaum vorhandenen zeitgerechten Prognosemöglichkeiten, andererseits auch in oftmals mangelhafter Berücksichtigung bei vorausschauenden Planungsvorgängen (Flächenwidmungen o. Ä.), aufwendigen Arbeiten zur nachträglichen Anpassung von Entwässerungssystemen bzw. Nutzungen oder im unzureichenden Wissen der Beteiligten.
Als Konsequenz werden sowohl Maßnahmen in der Raumordnung, in der Wasserwirtschaft, im Siedlungswasserbau als auch im Bauverfahren selbst angewandt, um das Schadenspotenzial bzw. die eingetretenen Schäden zu reduzieren.
In vielen Fällen werden die Schutzmaßnahmen am Objekt von den Betroffenen selbst errichtet, gewartet und betrieben – oftmals in Form von Vorsorge- bzw. Objektschutzmaßnahmen oder in einigen Fällen durch Wassersperren am Grundstück. Die betroffenen Gemeinden versuchen, der Problematik mit Anlagen zur Oberflächenentwässerung, Kanalmanagementmaßnahmen, Rückhaltemaßnahmen und vorausschauender Baulandwidmung zu begegnen.
Weiters sind viele Maßnahmen und Projekte in Österreich am Laufen, die künftig eine bessere Datenbasis und erweitertes Fachwissen liefern sollen, damit sich einerseits die Koordinationsmöglichkeiten der unterschiedlichen betroffenen Sachmaterien und andererseits auch die Informationsmöglichkeiten für die betroffene bzw. interessierte Bevölkerung verbessern.
Eines der aktuellen Projekte ist die „Ereignisdokumentation und Analyse der Hochwassersaison 2016 in der Steiermark“, welches derzeit vom IWHW an der Universität für Bodenkultur Wien durchgeführt wird. Es wurden 40 Haushalte in 4 Gemeinden der Steiermark befragt, die im vergangenen Jahr von – vor allem pluvialen – Überflutungen betroffen waren und großteils auch Schäden erlitten haben.
In Abb. 14 sind die erhobenen Prozesse und Zusammenhänge dargestellt, die bei pluvialen Ereignissen auf die Gebäude wirken.
Die vorhandenen Abflusswege in Siedlungsgebieten können bei unterschiedlichen Prozessen nach starken Niederschlagsereignissen zu pluvialen Überflutungen führen. Sowohl die Raumnutzung der betroffenen Flächen wie auch die Wasserwirtschaft beeinflussen das Ausmaß der pluvialen Überflutungen und damit auch die zu erwartenden Schäden an Gebäuden im betroffenen Gebiet. Beide Wirkungsbereiche können die Überflutungsereignisse positiv wie negativ beeinflussen – die Situation also ent- oder verschärfen. Die tatsächliche Schadenswirkung auf die Gebäude im pluvialen Überflutungsgebiet ist insbesondere abhängig vom Risikobewusstsein der EigentümerInnen/BewohnerInnen. Wenn diesen das Risiko bewusst ist, sind sie nach den vorliegenden Befragungsergebnissen sehr daran interessiert, auch selbst Vorkehrungsmaßnahmen zu treffen. Wenn auch den handelnden Personen im Umfeld (vor allem Gemeinden und Einsatzkräfte) die Risikozonen bekannt sind, können diese einerseits präventiv und anderseits im Anlassfall zeitnah und vorbereitet tätig werden. Bei der Setzung aktiver präventiver Maßnahmen im Bereich der Eigenvorsorge bzw. des Objektschutzes ist auf die potenziellen Auswirkungen auf Rechte Dritter Bedacht zu nehmen.
Es hat sich gezeigt, dass insbesondere in den Bereichen Ereigniserfassung und -nachsorge, Risikodarstellung sowie in der Bewusstseinsbildung potenziell Betroffener weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Koordinationsarbeit zwischen den verschiedenen Sachmaterien, die bei pluvialen Hochwasserereignissen involviert sind, wie z. B. Raumplanung, Siedlungswasserbau, Einsatzkräfte, Land- und Forstwirtschaft und Gemeinden, sollte nachhaltig verbessert werden. Entwicklungspotenzial ist jedenfalls auch bei der Schadensbewältigung durch Kompensationszahlungen (sei es aus öffentlichen Geldern oder durch private Versicherungsvorsorgen) gegeben.
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Metadata
Title
Herausforderungen durch pluviale Überflutungen – Grundlagen, Schäden und Lösungsansätze
Authors
DI Nina Zahnt
Markus Eder, BSc.
Univ.-Prof. DI Dr. Helmut Habersack
Publication date
27-11-2017
Publisher
Springer Vienna
Published in
Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft / Issue 1-2/2018
Print ISSN: 0945-358X
Electronic ISSN: 1613-7566
DOI
https://doi.org/10.1007/s00506-017-0451-7

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