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Published in: Wasser und Abfall 9/2017

01-09-2017 | Recht

Hochwasserschutz und kommunale Daseinsvorsorge

Author: Dieter B. Schütte

Published in: Wasser und Abfall | Issue 9/2017

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Auszug

Der Schutz von Überflutungen ist von besonderer Bedeutung, sowohl im kommunalen Innen- als auch im Außenbereich, wobei im Innenbereich die Interessensabwägung eine Herausforderung darstellt. Ein Überblick über die rechtlichen und technischen Randbedingungen zum Schutz vor Überflutungen wird gegeben. …

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Literature
[1]
go back to reference Richtlinie 2007/60/EG vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. EU Nr. L 288, S. 27). Richtlinie 2007/60/EG vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. EU Nr. L 288, S. 27).
[4]
go back to reference http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kuestenschutz_fachplaene/Grundlagen/1_1_rechtlich.html;jsessionid=C09404A90C534C89EC19486978604F66 http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kuestenschutz_fachplaene/Grundlagen/1_1_rechtlich.html;jsessionid=C09404A90C534C89EC19486978604F66
[5]
go back to reference Bundesgesetzblatt Teil I 2017 Nr. 44 05.07.2017 S. 2193 Bundesgesetzblatt Teil I 2017 Nr. 44 05.07.2017 S. 2193
[6]
go back to reference Niedrige Wahrscheinlichkeit oder Extremhochwasser = z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit alle 1000 Jahre = HQ 1000; mittlere Wahrscheinlichkeit = Eintrittswahrscheinlichkeit alle 100 Jahre HQ 100; hohe Wahrscheinlichkeit = z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit alle 10 Jahre HQ 10. Niedrige Wahrscheinlichkeit oder Extremhochwasser = z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit alle 1000 Jahre = HQ 1000; mittlere Wahrscheinlichkeit = Eintrittswahrscheinlichkeit alle 100 Jahre HQ 100; hohe Wahrscheinlichkeit = z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit alle 10 Jahre HQ 10.
[7]
go back to reference Erweiterung der Möglichkeiten von Ausgleichsmaßnahmen für Rückhalteflächen nach Hochwasserschutzgesetz II Erweiterung der Möglichkeiten von Ausgleichsmaßnahmen für Rückhalteflächen nach Hochwasserschutzgesetz II
[8]
go back to reference Nach § 78 werden nach Hochwasserschutzgesetz II neu eingefügt: § 78b WHG, Risikogebiete, mit denen für den Hochwasserschutzgesetz erstmals Anforderungen an die Planung und das Bauen auch außerhalb von Überschwemmungsgebieten festgelegt werden. § 78c WHG, in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten sollen neue Heizölverbraucheranlagen, nur zugelassen werden, wenn keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird. Die neu definierten Hochwasserentstehungsgebieten, § 78d, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse entstehen, können von den Landesbehörden ausgewiesen werden. Nach § 78 werden nach Hochwasserschutzgesetz II neu eingefügt: § 78b WHG, Risikogebiete, mit denen für den Hochwasserschutzgesetz erstmals Anforderungen an die Planung und das Bauen auch außerhalb von Überschwemmungsgebieten festgelegt werden. § 78c WHG, in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten sollen neue Heizölverbraucheranlagen, nur zugelassen werden, wenn keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird. Die neu definierten Hochwasserentstehungsgebieten, § 78d, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse entstehen, können von den Landesbehörden ausgewiesen werden.
[10]
go back to reference Urteil Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 28.11.2003, 3 N 1/02, Rdnr. 51 nach juris Urteil Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 28.11.2003, 3 N 1/02, Rdnr. 51 nach juris
[11]
go back to reference Vgl. dazu Drost/Ell, Das neue Wasserrecht. unter Rdnr. 25 zu § 6 WHG Vgl. dazu Drost/Ell, Das neue Wasserrecht. unter Rdnr. 25 zu § 6 WHG
[13]
go back to reference Vgl. Drost/Ell, Das neue Wasserrecht unter Rdnr. 6 bis 11 zu § 77 WHG Vgl. Drost/Ell, Das neue Wasserrecht unter Rdnr. 6 bis 11 zu § 77 WHG
[14]
[16]
go back to reference Mindestens Gefährdung durch ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit = HQ 100. Mindestens Gefährdung durch ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit = HQ 100.
[18]
go back to reference Ausnahme: Übernahme des Hochwasseraktionsplans Main als Risikomanagementplan gemäß § 75 Abs. 6 WHG für das Teileinzugsgebiet des bayerischen Mains im ersten Zyklus der Umsetzung der HWRMRL, d. h. bis zum 22.12.2021. Ausnahme: Übernahme des Hochwasseraktionsplans Main als Risikomanagementplan gemäß § 75 Abs. 6 WHG für das Teileinzugsgebiet des bayerischen Mains im ersten Zyklus der Umsetzung der HWRMRL, d. h. bis zum 22.12.2021.
[19]
go back to reference Für Gebiete mit niedriger Wahrscheinlichkeit vgl. § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 nach Hochwasserschutzgesetz II ein voraussichtliches Wiedereintrittsintervall von Hochwasser in mindestens 200 Jahren (sog. HQ 200) Für Gebiete mit niedriger Wahrscheinlichkeit vgl. § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 nach Hochwasserschutzgesetz II ein voraussichtliches Wiedereintrittsintervall von Hochwasser in mindestens 200 Jahren (sog. HQ 200)
[20]
go back to reference zur Vorläufernorm in § 31b Abs. 4 Satz 1 WHG (a. F.) BTDrs. 15/3861 zur Vorläufernorm in § 31b Abs. 4 Satz 1 WHG (a. F.) BTDrs. 15/3861
[21]
go back to reference vgl. Drost/Ell, Das neue Wasserrecht unter Rdnr.12 zu § 78 WHG m.w.Nw. vgl. Drost/Ell, Das neue Wasserrecht unter Rdnr.12 zu § 78 WHG m.w.Nw.
[22]
go back to reference vgl. Czychowski/Reinhardt, Erläuterungen zu § 78 WHG unter Rdnr. 27 vgl. Czychowski/Reinhardt, Erläuterungen zu § 78 WHG unter Rdnr. 27
[23]
go back to reference Vgl. zum folgenden Urteil Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 28.11.2003, 3 N 1/02, Rn. 98 ff. nach juris; m.w.N. auf: Unvereinbarkeit: Burgi/Deichmöller, Bauen im Überschwemmungsgebiet, DÖV 2003, 358, 364; ebenso Anhang Begriffsdefinition der Handlungsempfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung zum vorbeugenden Hochwasserschutz vom 14.6.2000, abgedruckt in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, Anhang II 32; dagegen für eine Vereinbarkeit Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Auflage 2003, § 32 Rdnr. 34; und Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, ausführlich § 32 Rdnrn. 37 a und 37 b. Vgl. zum folgenden Urteil Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 28.11.2003, 3 N 1/02, Rn. 98 ff. nach juris; m.w.N. auf: Unvereinbarkeit: Burgi/Deichmöller, Bauen im Überschwemmungsgebiet, DÖV 2003, 358, 364; ebenso Anhang Begriffsdefinition der Handlungsempfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung zum vorbeugenden Hochwasserschutz vom 14.6.2000, abgedruckt in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, Anhang II 32; dagegen für eine Vereinbarkeit Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Auflage 2003, § 32 Rdnr. 34; und Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, ausführlich § 32 Rdnrn. 37 a und 37 b.
[24]
go back to reference So OVG Koblenz, Urteil vom 24.2.2000 — 1 A 111.06/99 OVG — Leitsatz 1 und S. 12 des amtl. Umdrucks; ebenso für bebaute Ortsteile im Allgemeinen ohne Darlegung von Ausnahmen Czychowski/Reinhardt, WHG, § 32 Rdnr. 14; wenig überzeugend im Sinne einer Einstufung einer größeren Baulücke im Innenbereich als natürliche Rückhaltefläche Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, § 32 Rdnr. 22: vgl. auch Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, § 32 Rdnr. 34; mit den neuen enteignungsrechtlichen Regelungen (§ 71 WHG) nach Hochwasserschutzgesetz II, die die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen sollen, wird die Kontroversen hier ggf. an Schärfe gewinnen. So OVG Koblenz, Urteil vom 24.2.2000 — 1 A 111.06/99 OVG — Leitsatz 1 und S. 12 des amtl. Umdrucks; ebenso für bebaute Ortsteile im Allgemeinen ohne Darlegung von Ausnahmen Czychowski/Reinhardt, WHG, § 32 Rdnr. 14; wenig überzeugend im Sinne einer Einstufung einer größeren Baulücke im Innenbereich als natürliche Rückhaltefläche Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, § 32 Rdnr. 22: vgl. auch Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, § 32 Rdnr. 34; mit den neuen enteignungsrechtlichen Regelungen (§ 71 WHG) nach Hochwasserschutzgesetz II, die die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen sollen, wird die Kontroversen hier ggf. an Schärfe gewinnen.
Metadata
Title
Hochwasserschutz und kommunale Daseinsvorsorge
Author
Dieter B. Schütte
Publication date
01-09-2017
Publisher
Springer Fachmedien Wiesbaden
Published in
Wasser und Abfall / Issue 9/2017
Print ISSN: 1436-9095
Electronic ISSN: 2192-8754
DOI
https://doi.org/10.1007/s35152-017-0112-y

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