Zusammenfassung
Im AT 4.3.2 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) werden von den Leasinggesellschaften angemessene Risikosteuerungs- und -controllingprozesse gefordert, mit denen die für das Institut wesentlichen Risiken identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht und kommuniziert werden sollen. Zu den Risiken machen die MaRisk im AT 2.2 genauere Angaben. Hierbei wird festgelegt, dass sich die Anforderungen aus den MaRisk auf das Management der für das jeweilige Institut wesentlichen Risiken beziehen. Als wesentlich werden explizit die Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie mögliche Risikokonzentrationen aus den wesentlichen Risiken herausgestellt. Es sind hierbei allerdings keine Definitionen der aufgeführten Risikoarten in den MaRisk enthalten. Die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung und Identifikation der wesentlichen Risiken trägt die Geschäftsleitung.
Im Schritt der Risikoidentifikation geht es vornehmlich darum, sich einen Überblick über die aktuellen und die potenziellen Risiken der Leasinggesellschaft zu verschaffen. Dies reicht von einfachen Expertenschätzungen bis hin zu hoch komplexen Wahrscheinlichkeitssimulationen. Die systematische Risikoidentifikation bildet die Grundlage des gesamten Risikomanagements. So können nur Risiken bewertet, gesteuert und controllt werden, die auch im Vorfeld identifiziert wurden. Es muss also eine laufende Validierung der Daten erfolgen.