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20-07-2015 | IFRS | Interview | Article

„Der IFRS-SMEs stellt die Vergleichbarkeit mittelständischer Unternehmen her“

Author: Sylvia Meier

3:30 min reading time

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Der IFRS-SMEs ist in Deutschland noch nicht verpflichtend. Doch die Bedeutung ist enorm gestiegen, betont Springer-Autor Michael Buschhüter im Interview.

Springer für Professionals: Im Zusammenhang mit den IFRS denkt man unwillkürlich an Konzerne und große Unternehmen. Was hat es mit dem IFRS-SMEs auf sich?

Michael Buschhüter: Richtig. Die IFRS sind die verbindlichen Rechnungslegungsvorschriften für alle börsengelisteten Unternehmen in Deutschland und dem europäischen Ausland. Die IFRS schreiben für solche Unternehmen auf inzwischen mehr als 3.000 Seiten detaillierte Bilanzierungsregeln und umfangreiche Angabepflichten vor, die den Investoren am Kapitalmarkt entscheidungsrelevante Informationen über das Unternehmen zur Verfügung stellen sollen.

Die Vorschriften sind aufgrund ihrer Komplexität allerdings nur bedingt für mittelständische Unternehmen geeignet, was dazu geführt hat, dass in Deutschland kleine und mittelgroße Unternehmen unverändert nach deutschem Handelsrecht bilanzieren und von der Möglichkeit der freiwilligen Aufstellung eines IFRS-Abschlusses bisher kaum Gebrauch machen. Die Folge ist, dass die Abschlüsse deutscher mittelständischer Unternehmen nur schwer mit denen ausländischer Unternehmen verglichen werden können, obwohl das Geschäft mittelständischer Unternehmen immer internationaler wird. Der IFRS-SMEs schafft hier durch die Bereitstellung vereinfachter, international anwendbarer Bilanzierungsvorschriften Abhilfe und stellt die internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen mittelständischer Unternehmen her.

Und im Hinblick auf ausländische Unternehmen?

Im außereuropäischen Ausland ergibt sich ein weiterer praktischer Grund zur Einführung des IFRS-SMEs. Viele Länder in Asien, Afrika und Mittel- und Südamerika verfügen über kein dem deutschen Handelsrecht vergleichbaren geschlossenes System nationaler Bilanzierungsvorschriften. Der IFRS-SMEs schließt hier eine Lücke indem er diesen Ländern erstmalig auf kleine und mittelgroße Unternehmen abgestimmte Rechnungslegungsvorschriften zur Verfügung stellt.

Welche Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich des IFRS-SMEs?

Überraschenderweise ist der Anwendungsbereich des IFRS-SMEs nicht auf kleine oder mittelgroße Unternehmen beschränkt. Anwendungsvoraussetzung ist lediglich, dass das bilanzierende Unternehmen keine Kapitalmarktorientierung aufweist. Große Familienkonzerne dürfen somit durchaus den IFRS-SMEs anwenden. Andererseits ist börsennotierten Unternehmen die Anwendung des IFRS-SMEs ebenso wenig gestattet wie Banken, Versicherungen und ähnlichen Unternehmen, die treuhänderische Tätigkeiten ausüben. Für diese Unternehmen sollen die IFRS weiterhin zwingend anzuwenden sein.

Findet der IFRS-SMEs in Deutschland bereits Anwendung?

Der IFRS-SMEs ist bisher nicht in deutsches Recht übernommen worden. Auch die Europäische Union hat bisher von einer Übernahme des IFRS-SMEs in europäisches Recht abgesehen. Dies hat aber einzelne Mitgliedstaaten nicht davon abgehalten den IFRS-SMEs auf nationaler Ebene einzuführen. Hier sind insbesondere das Vereinigte Königreich und Irland und außerhalb der EU die Schweiz zu nennen.

Die wahre Bedeutung des IFRS-SMEs wird aber erst klar, wenn man in das außereuropäische Ausland schaut. Eine Umfrage des IASB in 130 Ländern hat ergeben, dass schon heute 63 Länder den IFRS-SMEs entweder verpflichtend oder auf freiwilliger Basis anwenden. Weitere 16 Länder arbeiten gegenwärtig an der Einführung des IFRS-SMEs. Vergleicht man diese Zahl mit den 128 Ländern in denen die IFRS in einer Form oder der anderen angewendet werden, ist dies eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte. Mittelfristig wird sich daher auch für Deutschland wieder die Frage stellen, ob der IFRS-SMEs zumindest auf freiwilliger Basis eingeführt werden sollte.

Warum ist der IFRS-SMEs für deutsche Unternehmen von Bedeutung?

Unabhängig von der Frage der Anwendbarkeit im deutschen Rechtskreis hat der IFRS-SMEs schon heute erhebliche Bedeutung für viele Unternehmen in Deutschland erlangt. Dies ergibt sich zunächst aus dem Umstand, dass ausländische Geschäftspartner den IFRS-SMEs als nationale Rechnungslegungsvorschrift anwenden. Die detaillierte Kenntnis der Vorschriften des IFRS-SMEs ist daher Voraussetzung für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage solcher Geschäftspartner. Es ist zu erwarten, dass zukünftig ausländische Geschäftspartner und Investoren auch von deutschen Unternehmen zunehmend international vergleichbare auf Basis des IFRS-SMEs erstellte Finanzinformationen erwarten werden.

Daneben ist der IFRS-SMEs übrigens auch für börsengelistete Konzerne von Interesse. Der IFRS-SMEs ermöglicht die Aufstellung nationaler Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften nach einheitlichen Rechnungslegungsstandards. Aufgrund seiner Wesensnähe zu den IFRS, ermöglicht der IFRS-SMEs eine einfachere und einheitlichere Überleitung nationaler Abschlüsse in den IFRS-Konzernabschluss als dies bisher auf Basis der unterschiedlichen nationalen Rechnungslegungsvorschriften der Fall war.

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