Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hat 2019 in ihren Prüfungen bei Unternehmen eine Zunahme der Fehler moniert. Um das im laufenden Geschäftsjahr zu verhindern, sollten sich die Finanzchefs auf die Prüfungsschwerpunkte 2020 vorbereiten.
Rund 550 kapitalmarktorientierte Unternehmen gibt es laut Angaben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) aktuell in Deutschland. Diese nimmt die DPR regelmäßig unter die Lupe. Dabei sind Fehler in der Bilanzierung nicht gerne gesehen – weder vom Unternehmen selbst, noch von Seiten der Behörden und Investoren. Doch in jedem fünften Fall fand die Prüfstelle im vergangenen Jahr Mängel. Laut ihres Tätigkeitsberichtes lag die Fehlerquote 2019 bei 20 Prozent. 2018 waren es lediglich 15 Prozent. Der Anstieg beruht laut DPR darauf, dass 2019 mehr Anlassprüfungen als im Vorjahr abgeschlossen wurden. In all diesen Prüfungen war die Rechnungslegung fehlerhaft und 79 Prozent der Unternehmen haben den Feststellungen der DPR auch zugestimmt.
Insgesamt hat die DPR im vergangenen Jahr 86 Prüfungen abgeschlossen:
- 79 Stichprobenprüfungen,
- sechs Anlassprüfungen und
- eine Prüfung, die auf Wunsch der BaFin durchgeführt wurde.
DPR-Prüfungsschwerpunkte 2020
Doch wie lassen sich Fehler in der Rechnungslegung bei geprüften Unternehmen vermeiden? CFOs können sich und ihre Finanzabteilung durchaus auf DPR-Prüfungen vorbereiten. Regelmäßig gibt der Verein, dem insgesamt 17 Berufs- und Interessenvertretungen von Rechnungslegern und Rechnungsleger-Nutzern angehören, welche Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden.
Vor allem neue Entwicklungen bei den International Financial Reporting Standards (IFRS) stehen dabei immer wieder im Fokus. So weist die DPR beispielsweise bereits in ihrem Tätigkeitsbericht darauf hin, dass es in Bezug auf IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) bislang nicht zur Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung kam. Den Unternehmen seien jedoch Hinweise für die künftige Rechnungslegung gegeben worden. Ausgewählte Anwendungsfragen werden in diesem Jahr Prüfungsschwerpunkt sein.
Weitere Schwerpunkte sind außerdem
- IFRS 16
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IAS 12 (Ertragsteuern)
- Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken – (IAS 36)
- Konzernlagebericht
Internationale Rechnungslegungsstandards im Fokus
Der IFRS 9 und der IFRS 15 waren zum 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwenden. Ob diese noch recht neuen Standards auch korrekt umgesetzt werden, wird die DPR sich nun besonders genau anschauen. Umso erstaunlicher ist es, dass die ersten Prüfungen keine Fehler ergeben haben. Die geprüften Unternehmen haben sich offenbar gut gewappnet. Vor allem Kreditinstitute müssen sich auf die DPR-Prüfungen im Hinblick auf IFRS 9 vorbereiten.
Ein weiterer Schwerpunkt bei vielen Unternehmen wird die Leasingbilanzierung. Der IFRS 16 ist zum 1. Januar 2019 erstmals verpflichtend anzuwenden. Für viele Unternehmen stellt die korrekten Umsetzung des Standards eine große Herausforderung dar. In ihrem Beitrag "IFRS 16 - Prozesse etablieren und Potenzial erkennen" stellen Maren Pollmann-Klein, Adam Pradela, Andreas Damm und Erik Strauß fest:
Der ab dem 1. Januar 2019 geltende neue Standard zur Leasing-Bilanzierung stellt Unternehmen vor zahlreiche prozessuale und organisatorische Herausforderungen."
Im Fokus stünden die Prozesse von der Vertragsdatenerfassung bis hin zur bilanziellen Abbildung.
"Trotz der Herausforderungen, die den neuen Standard im Hinblick auf die prozessuale und organisationale Ebene begleiten, bietet dieser den Unternehmen die Gelegenheit, einen genaueren Überblick über die Leasing-Verhältnisse zu erlangen. Richtig genutzt, entfaltet sich das gesamte Potenzial des konzerneinheitlichen Informationsgewinns auf strategischer und operativer Ebene", stellen die Autoren von Controlling & Management Review fest. Mit IFRS 16 öffne sich die "Blackbox" Leasing, und das nicht nur für den Bilanzleser, sondern auch für die Anwender des neuen Leasing-Standards.