2014 | OriginalPaper | Chapter
II. Grundlagen des gesellschaftsrechtlichen Abfindungsrechts am Beispiel des aktienrechtlichen „Squeeze out“
Author : Behzad Karami
Published in: Unternehmensbewertung in Spruchverfahren beim „Squeeze out“
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Wie in Kapitel I dargelegt, legitimiert die deutsche Rechtsordnung einen Hauptaktionär, der die Voraussetzungen der §§ 327a ff. AktG erfüllt, Minderheitsaktionäre gegen ihren Willen aus der Zielgesellschaft auszuschließen („Squeeze out“). Dabei bedarf der „Squeeze out“ trotz eines nachhaltigen Eingriffs in die Mitgliedschaftsrechte keiner sachlichen Rechtfertigung. Unerläßliche Voraussetzung gemäß § 327a AktG ist lediglich ein Kapitalanteil von mindestens 95 % des Grundkapitals einer AG oder KGaA. Insofern kommt es nicht ausschließlich auf den Stimmrechtsanteil des Hauptaktionärs an. Unterschiede zwischen Kapital- und Stimmrechtsanteil ergeben sich etwa bei einer Emission stimmrechtsloser Vorzugsaktien, die Eingang in die Berechnung des Kapitalanteils finden, jedoch kein Stimmrecht verbriefen. Die Berechnung des Kapitalanteils eines Hauptaktionärs bestimmt sich nach § 327a Abs. 2 AktG in analoger Anwendung von § 16 Abs. 2 u. 4 AktG. Demgemäß sind dem Hauptaktionär – dessen Rechtsform im übrigen irrelevant ist – alle Aktien zuzurechnen, die direkt oder indirekt in seinem Eigentum stehen, also auch Aktien, die von einem vom Hauptaktionär beherrschten Unternehmen oder von einem Dritten für Rechnung des Hauptaktionärs gehalten werden.