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19-06-2019 | Immobilienwirtschaft | Schwerpunkt | Article

Berliner Senat beschließt Mietendeckel

Author: Christoph Berger

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Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2019 Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz/Mietendeckel beschlossen. Diese beinhalten unter anderem einen Mietenstopp für fünf Jahre.

Folgende Eckpunkte hat der Berliner Senat am 18. Juni 2019 in seiner Sitzung beschlossen:

  • Die öffentlich-rechtliche Begrenzung der Mieten erfolgt durch ein Landesgesetz, welches Anfang 2020 in Kraft treten soll.
  • Die Regelungen sollen grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der heutigen Beschlussfassung der Eckpunkte durch den Senat greifen, um zu verhindern, dass die Mieten noch kurzfristig erhöht werden.
  • Die Regelungen zur Miethöhe sollen auf fünf Jahre befristet werden.
  • Das Berliner Mietengesetz soll für alle nicht preisgebundenen rund1,5 Millionen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten. Bereits mietpreisgebundene Wohnungen sollen ausgenommen werden.
  • Für alle bestehenden Mietverhältnisse soll künftig ein gesetzlich festgelegter Mietenstopp gelten. Es werden Mietobergrenzen festgelegt, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden können.
  • Bei Vermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis vertraglich vereinbart werden, sofern diese die jeweils festgelegte Mietobergrenze nicht übersteigt.
  • Wohnungsneubau wird vom Gesetz gänzlich ausgenommen.
  • Für Modernisierungsumlagen werden besondere Genehmigungs- und Anzeigepflichten für Vermieter eingeführt. Modernisierungsumlagen, durch die die Bruttowarmmiete um mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter monatlich steigt, werden genehmigungspflichtig.
  • Wirtschaftliche Härtefälle der Vermieter sind auf Antrag zu genehmigen, wenn eine wirtschaftliche Unterdeckung nachgewiesen wird. Es können dann im Einzelfall abweichend Mieterhöhungen und höhere Mietvereinbarungen genehmigt werden. Den davon betroffenen Mieterinnen und Mietern wird, sofern sie WBS-berechtigt sind, ein finanzieller Ausgleich in Höhe der Differenz zwischen genehmigter Miete und der Mietobergrenze gewährt.
  • Verstöße gegen die Anforderungen des Berliner Mietengesetzes sollen als Ordnungswidrigkeit und mit Geldbuße geahndet werden können.

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Anhand dieser Eckpunkte soll nun ein konkreter Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der nach dem Senatsbeschluss im Oktober 2019 an das Abgeordnetenhaus von Berlin zur weiteren Beratung und Verabschiedung übergeben wird. Das Berliner Mietengesetz soll dann Anfang 2020 in Kraft treten.

Kritik am geplanten Gesetz

Während sich Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin, über die Verabschiedung der Eckpunkte freute und nochmals betonte, dass mit dem Gesetz dem gravierenden Mietanstieg der letzten Jahre Einhalt geboten werden und der überhitzte Mietenmarkt in Berlin beruhigt werden soll, gab es auch Kritik. Beispielsweise sagte Haus & Grund Präsident Kai Warnecke: "Die Bundesregierung ist dringend gefordert, klare Signale zu setzen: Ein Mietendeckel ist keine Lösung für die Probleme auf dem Wohnungsmarkt." Aus Sicht des Eigentümerverbandes sei diese Entscheidung ein weiterer Beleg für die fehlgeleitete Wohnungsmarktpolitik in der Hauptstadt. Eine fünfjährige Mietendeckelung werde dazu führen, dass private Eigentümer entweder ihre Wohnungen verkaufen oder keine Modernisierungen mehr durchführen, sodass die Wohnqualität drastisch sinken werde. Und auch die Wohnungsbaugenossenschaften hatten bereits im Vorfeld Kritik geäußert. Aus ihrer Sicht zerstöre der Deckel das wirtschaftliche und soziale Mietengefüge der sozial verantwortlich agierenden Vermieter und schaffe ein bürokratisches Monster, da Behörden künftig Miethöhen prüfen und Modernisierungsumlagen genehmigen müssten.

Überhaupt ist das geplante Mietengesetz in Berlin umstritten, denn wie in den Kapiteln "Rechtsgrundlagen der Immobilienwirtschaft: Mietrecht" und "Mietrecht" erläutert wird, "unterliegt das Mietverhältnis den Vorschriften der §§ 535 ff. BGB", also einem Bundesgesetz.

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