Deutsche Kommunen haben beim Thema Digitalisierung immer noch großen Nachholbedarf. Nur zehn Prozent der Kommunen bezeichnen ihren aktuellen Status quo als gut. Das geht aus dem „Zukunftsradar Digitale Kommune“ hervor, den der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) gemeinsam mit dem Institut für Innovation und Technik (iit) entwickelt hat. Insgesamt haben sich 450 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland an der Umfrage beteiligt. 91 Prozent der Kommunen schätzen jedoch den Mehrwert der digitalen Veränderungen als „hoch“ oder „sehr hoch“ ein. Doch es hapert vor allem am Know-how und an der Umsetzung. 51 Prozent der Kommunen fühlen sich nicht ausreichend auf die Digitalisierung vorbereitet. 34 Prozent bewerten ihren Digitalisierungsstand als „schlecht“ oder sogar „sehr schlecht“. Den größten Handlungsbedarf sehen die Kommunen beim Thema Breitbandausbau (47 Prozent), bei der Frage der Finanzierung bevorstehender Aufgaben (38 Prozent) und bei der Personalausstattung (36 Prozent). Drei von vier befragten Kommunen schätzen den zusätzlichen Finanzierungsbedarf als „hoch“ oder „sehr hoch“ ein. Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zufolge müssen Bund und Länder mehr Unterstützung geben. „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dieses Thema ganz oben auf die Agenda zu nehmen. Der Schlüssel zum Erfolg der Digitalisierung liegt in den Städten und Gemeinden — digitale Städte, digitale Dörfer und digitale Regionen entstehen allerdings nicht im Labor. Diese Erkenntnis muss sich auch auf Bundesebene durchsetzen“, sagt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Aber auch die Kommunen müssten ihre Hausaufgaben machen. So sei ein „ganzheitlicher strategischer Ansatz, bei dem die Digitalisierung bereichsübergreifend vorangetrieben wird“, immer noch die Ausnahme. Lediglich sechs Prozent der Kommunen haben nach eigenen Angaben schon mit einer Digitalisierungsstrategie begonnen.
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Kommunen müssen umdenken, schneller in die Umsetzung kommen und auch einmal ins Risiko gehen, um die Digitalisierung voranzutreiben, fordert der DStGB.