Nach deutschem Recht gelten Kapitalgesellschaften als kapitalmarktorientiert, wenn sie Wertpapiere über einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben oder eine derartige Zulassung zum Wertpapierhandel beantragt haben. Unter dem Begriff „Wertpapier“ versteht der nationale Gesetzgeber definitionsgemäß Aktien, aktienähnliche Anteile, aktienvertretende Zertifikate und Schuldtitel. International wird eine Kapitalmarktorientierung affirmiert, sofern Wertpapiere des betrachteten Unternehmens an einem geregelten Markt gem. Art. 4 Abs. 1 Tz. 21 der Richtlinie 2014/65/EU zum Handel zugelassen sind.