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22-07-2016 | Ingenieurbau | Schwerpunkt | Article

Gewünscht wird eine Beschleunigung der Planungen

Author: Christoph Berger

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Geld für den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur steht bereit. Doch die Planungsprozesse nehmen im Vergleich zu anderen Ländern überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch. Das soll sich ändern.

"Mit meinem Investitionshochlauf haben wir mehr Geld für die Modernisierung unserer Infrastruktur als je zuvor – bis 2018 plus 40 Prozent, und das dauerhaft", sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am 5. Juli 2016 zum Start des "Innovationsforums Planungsbeschleunigung". Das Geld steht also bereit. Doch um auch tatsächlich bauen zu können, müssen laut dem Minister die Planungsprozesse in Deutschland beschleunigt werden. In dem von ihm initiierten Think Tank sollen nun bis zum Frühjahr 2017 Empfehlungen dazu erarbeitet werden. Vor allem geht es um die

  1. Optimierung von Verwaltungsabläufen, zum Beispiel die Bündelung behördlicher Kompetenzen, die bessere behördliche Zusammenarbeit, die Abschaffung von Doppelprüfungen und die Digitalisierung der Verfahren sowie um eine
  2. Optimierung naturschutzrechtlicher Prüfungen, beispielsweise eine stärkere Standardisierung oder die Vereinheitlichung von Mess- und Kartierungsmethoden.

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2013 | OriginalPaper | Chapter

Raumordnung und Städtebau, Öffentliches Baurecht

Mit Beginn der Industrialisierung und dem damit verbundenen großen Zuwachs an Bevölkerung und Beschäftigten waren die Städte, Provinzen und der Staat gezwungen, die finanziell aufwendigen und langlebigen Infrastrukturinvestitionen langfristig vorausz


Zu lange Verfahren

Laut dem Kapitel "Raumordnung und Städtebau, Öffentliches Baurecht" im Springer-Fachbuch "Raumordnung und Städtebau, Öffentliches Baurecht / Verkehrssysteme und Verkehrsanlagen" sind als institutionalisierte Verfahren der Raumordnung das Planaufstellungsverfahren, das Zielabweichungsverfahren und das Raumordnungsverfahren zu nennen. Im Zielabweichungsverfahren wird geprüft, ob eine Abweichung von einem förmlich beschlossenen Ziel aus raumordnerischer Sicht vertretbar ist, weil die Grundzüge des Raumordnungsplanes nicht berührt werden. "Das Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) dient der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen mit den 'Erfordernissen der Raumordnung' (§ 3 ROG). Damit sind die Ziele, die Grundsätze, die in Aufstellung einschließlich Änderung befindlichen Ziele und die Ergebnisse förmlicher landesplanerischer Verfahren gemeint", heißt es weiter. "Ein erfolgreich abgeschlossenes Raumordnungsverfahren ist für die meisten großen Ingenieurplanungen sowie einige städtische Projekte die unverzichtbare erste Stufe zur Verwirklichung. In ihm wird, meist mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, geprüft, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie sie unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt und durchgeführt werden können." Die Autoren betonen, dass dabei auch die Öffentlichkeit zu unterrichten ist und ihr die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dies gelte auch, wenn noch ein Planfeststellungsverfahren folge, bei dem die Betroffenenbeteiligung über die Planauslegung und Erörterung vorgeschrieben ist.

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dauert dieses gesamte Verfahren bis zur Erlangung des Baurechts zu lange, es nimmt nach Eigenaussage überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch. Doch die zur Verfügung stehenden Mittel könnten nur dann einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen entfalten, wenn sie zügig investitionswirksam würden. Daher die Gründung des Innovationsforums Planungsbeschleunigung.

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