1 Einleitung und Problemstellung
2 Elektrofahrzeuge als elektrische Last
2.1 Ladeverfahren von Akkumulatoren für Traktionsbatterien
2.2 Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur in der Netzplanung
2.3 Erhöhter Bedarf an Leistung bei Ladeinfrastruktur
3 Ausblick
3.1 Zukünftige Entwicklungen im Bereich der Verteilnetzstrukturen
3.2 Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Integration von Ladeinfrastruktur
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Anforderungen an die Ladestation: Die Ladestation sollte immer dreiphasig angeschlossen und belastet werden. In Zukunft sind auch technische Symmetrieeinrichtungen denkbar.
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Reduktion der maximalen Ladeleistung: Ladungen mit möglichst geringen Ladeleistungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Überbelastungen der Netzinfrastruktur. Ladeleistungen größer als 11 kW für Heimladungen belasten die Netze im erhöhten Maße und sind daher zu vermeiden.
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Meldepflicht der Ladeinfrastruktur: Für eine geordnete und zuverlässige Netzplanung ist es Sinnvoll die errichteten Ladeinfrastrukturen dem Netzbetreiber zu melden.
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Schaffung von einheitlichen Schnittstellen und Rahmenbedingungen: Anpassung von Regelwerken, Normen, Standards, Marktregeln und Schnittstellen für die Anbindung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur sind weiter voranzutreiben. Die Netzbetreiber benötigen eine standardisierte Ansteuerungsmöglichkeit der Ladeinfrastruktur für DSM-Maßnahmen.
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Verursachergerechte Netzentgelte: Eine Anpassung der Netzentgelte auf Basis der bezogenen Maximalleistung gilt als diskriminierungsfrei und würde unnötige Beanspruchung von hohen Leistungen entgegenwirken.