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2014 | OriginalPaper | Chapter

13. Internet- und Onlinemarketing – Kompendium für Steuerberater

Author : Thomas Jäger

Published in: Unternehmen Steuerkanzlei

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Wir blättern nicht mehr, wir googeln. Wir schicken keine SMS, wir twittern. Wenn wir etwas zu sagen haben, hängen wir es nicht mehr ans Schwarze Brett, wir bloggen. Anzeigen im regionalen Informationsblatt sind out, wir schalten Adwords oder machen Bannerwerbung und rechnen mit unseren Affiliates auf Provisionsbasis ab.

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Footnotes
1
informationsbereitstellende Computer im Internet.
 
2
nicht jede registrierte Domain beinhaltet ein aktives Informationsangebot.
 
5
*“Beobachtung zweiter Ordnung“ nannte der Soziologie-Dozent Niklas Luhmann die Beobachtung von Beobachtung.
 
7
Ein Dienst bei dem Emails auf das Handy oder ein verwandtes Gerät geschickt werden.
 
8
Ein Abonnement von Informationen.
 
9
Bei der Entscheidung sind mehrere Personen involviert. Diese Personen benötigen jeweils individuell auf ihre Informationsbedürfnisse zugeschnittene Informationen.
 
10
Streuverlust bezeichnet Adressaten, die durch belegte Werbeträger zwar mit einer Werbekampagne erreicht werden, die aber nicht zur definierten Zielgruppe gehören. Dies stellt eine kostenträchtige Fehlstreuung dar und ist zu vermeiden.
 
13
Agenturbriefing: Eine Kurzanweisung (Besprechung) vor einem wichtigen Ereignis. Der Begriff ist ein Anglizismus (engl. brief = kurz, briefing = Einsatzbesprechung) Das Briefing für eine Webseite enthält alle wesentlichen Informationen um einen Internetauftritt zu konzipieren. D.h. Aussagen zu Präsenz, zum Inhalt (Themenschwerpunkte), Zielgruppe und Informationsbedürfnisse, Technologie, ggf. Designvorgaben.
 
14
Pitch: Bezeichnet ein gezieltes, gegeneinander antreten lassen von Agenturen. Jede Agentur bekommt das gleiche Briefing und entwickelt eine Präsentation. Die Agenturen halten die Präsentation einzeln vor dem Kunden, der sich dann für eine Agentur entscheidet. Es liegt im ermessen des Auftraggebers eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Es liegt im ermessen der Agenturen sich diesem Verfahren zu unterwerfen.
 
Metadata
Title
Internet- und Onlinemarketing – Kompendium für Steuerberater
Author
Thomas Jäger
Copyright Year
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04118-2_13